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Wie entwickeln sich Heizkosten, Energieverbrauch und Wassernutzung in deutschen Mehrfamilienhäusern? Welche Rolle spielen Wärmepumpen im Gebäudebestand? Und wie weit ist die Digitalisierung bei Mess- und Abrechnungsprozessen fortgeschritten? Zum Start der Heizsaison liefert der neue Techem Atlas für Energie, Wärme und Wasser Antworten darauf. Für die Studie hat Techem Daten von rund 94.000 Gebäuden mit etwa 1,1 Millionen Wohnungen in Deutschland sowie von weiteren 1,1 Millionen Wohnungen in ausgewählten europäischen Ländern aus dem vergangenen Jahr ausgewertet. Damit zählt der Atlas zu den umfangreichsten Untersuchungen seiner Art. Die Analyse zeigt: Trotz stabilisierter Energiepreise liegen die Heizkosten weiterhin deutlich über dem Niveau vor der Energiekrise von 2021. Ursache sind insbesondere die im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Temperaturen und der damit verbundene höhere Energieverbrauch. Gleichzeitig bestätigen die Daten die wirtschaftlichen Vorteile von Wärmepumpen im Mehrfamilienhausbestand trotz noch nicht ausgeschöpfter Effizienzpotenziale. Bei der Digitalisierung von Ablesung und Abrechnung sowie beim Ausbau intelligenter Messinfrastruktur zeichnen sich erneut Fortschritte gegenüber dem Vorjahr ab.
Die Energiepreise bewegten sich 2025 zwar in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Damit lagen sie im Vergleich zu 2021 jedoch weiterhin rund 82 Prozent höher. Zugleich fiel die Heizperiode kälter aus als im Vorjahr. Das führte zu einem höheren Verbrauch und steigenden Heizkosten. Pro Quadratmeter lagen diese 2025 rund 45 Prozent über dem Niveau von 2021. Gleichzeitig zeigen die Daten, dass Nutzerverhalten und moderne Anlagentechnik einen wesentlichen Beitrag zur Begrenzung des Energieverbrauchs leisten. Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung trägt darüber hinaus zur Emissionsminderung bei und reduziert die Treibhausgasemissionen im Durchschnitt um 364 Kilogramm pro Wohnung.
Ein Blick auf die regionalen Auswertungen zeigt deutliche Unterschiede bei den Heizkosten. Am teuersten ist Heizen im Saarland mit 14,50 Euro pro Quadratmeter, gefolgt von Schleswig-Holstein (12,77 Euro) und Hessen (12,76 Euro). Berlin verzeichnete mit durchschnittlich 10,34 Euro pro Quadratmeter die niedrigsten Heizkosten, Nordrhein-Westfalen (10,69 Euro) und Bremen (10,72 Euro) liegen im Ranking nur knapp darüber. Auch zwischen den Städten zeigen sich erhebliche Unterschiede. Die höchsten Werte entfielen auf Ravensburg (13,34 Euro), Reutlingen (13,22 Euro) und Sömmerda (13,10 Euro). Die niedrigsten durchschnittlichen Heizkosten wurden in Bielefeld mit 8,99 Euro pro Quadratmeter gemessen. Rheine und Würzburg teilen sich mit jeweils 9,93 Euro pro Quadratmeter den zweiten Platz.
Mit Wärmepumpen versorgte Mehrfamilienhäuser weisen im untersuchten Gebäudebestand im Jahr 2025 die niedrigsten Wärmekosten pro Quadratmeter auf. Während die Verbrauchskosten bei Wärmepumpen seit 2021 weitgehend stabil geblieben sind, verzeichneten konventionelle Heizsysteme deutliche Anstiege.
Zugleich zeigt die Analyse, dass ein Großteil des Mehrfamilienhausbestands bereits heute technisch für den Einsatz von Niedertemperatursystemen geeignet ist. Rund 40 Prozent der Heizungsanlagen können ohne Austausch der Heizkörper genutzt werden. Mit einem Heizkörpertausch steigt dieser Anteil auf rund 80 Prozent. Werden zusätzlich Niedertemperaturheizkörper (z. B. Gebläseheizkörper) eingesetzt, liegt die Eignung sogar bei rund 90 Prozent.
In den untersuchten europäischen Mehrfamilienhäusern ist Fernwärme mit 52 Prozent der Wohnungen der häufigste Energieträger, Erdgas folgt mit 32 Prozent. Zugleich unterscheiden sich die Heizkosten pro Wohnung deutlich zwischen den Ländern: Im europäischen Vergleich verzeichnen deutsche Fernwärmekunden die höchsten Heizkosten. Mit durchschnittlich rund 1.057 Euro pro Wohnung liegt Deutschland vor der Schweiz (982 Euro).
Zum Jahreswechsel 2026/2027 endet die europäische Übergangsfrist für die Umstellung auf 100 Prozent Fernablesbarkeit von Erfassungsgeräten. Bereits heute können 91,4 Prozent der Geräte im deutschen und 92,8 Prozent der Geräte im europäischen Mehrfamilienhausbestand ohne Betreten der Wohnungen ausgelesen werden.
Der Ausbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) schafft zugleich die technische Grundlage für neue Energiekonzepte wie Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Die Daten zeigen, dass Photovoltaikanlagen auch in den Wintermonaten einen spürbaren Beitrag zur Stromversorgung leisten können. In den untersuchten Gebäuden decken sie mehr als 30 Prozent des Stromverbrauchs. In Kombination mit Batteriespeichern kann der lokal erzeugte Solarstrom zudem auch in Zeiten niedriger Solarstrahlung genutzt werden und so den Eigenverbrauch innerhalb des Gebäudes erhöhen.
Trotz steigender Temperaturen hat sich der Wasserverbrauch in deutschen Mehrfamilienhäusern in den vergangenen zehn Jahren weitgehend konstant entwickelt. Die Warmwasserbereitung bleibt jedoch ein wesentlicher Energieverbrauchsfaktor und macht rund ein Viertel der für Wärme eingesetzten Energie aus.
„Die Folgen der Energiekrise sind für viele Haushalte weiterhin spürbar. Angesichts anhaltend hoher Energiekosten fällt ein kälterer Winter im Jahr 2025 besonders ins Gewicht. Viele Verbraucher haben die Einsparpotenziale, die ihnen unter anderem die unterjährige Verbrauchsinformation eröffnet, bereits weitgehend ausgeschöpft. Umso wichtiger ist es, diese Möglichkeiten flächendeckend zu etablieren, damit noch mehr Bewohner davon profitieren können. Mit Sorge blicken wir zudem auf weiter steigende Energiepreise, insbesondere vor dem Hintergrund des Krieges in der Golfregion. Gleichzeitig zeigen die Daten des Techem Atlas, welches Potenzial in einem modernisierten und digitalisierten Gebäudebestand steckt“, kommentiert Ulrich Schiller, Co-CEO der Techem Gruppe und CEO Deutschland, die Ergebnisse.
„Entscheidend ist es jetzt, eine gezielte Modernisierung des Gebäudebestands weiter voranzutreiben und dabei technische Möglichkeiten gezielt einzusetzen. Smart Metering, fernablesbare Messsysteme, digitale Verbrauchstransparenz und ein datenbasierter Betrieb von Gebäuden schaffen die Grundlage, um Energieverbräuche weiter zu reduzieren und die Belastungen aus Energiekosten und der CO₂-Kostenaufteilung für Mieter und Vermieter zu begrenzen. So wird die Wärmewende im Gebäudebestand bezahlbarer und effizienter.”
Jetzt geht es im Garten wieder los: Hecken werden zurückgeschnitten, Bäume gepflegt, Laub zusammengeharkt und Fallobst eingesammelt. Gerade im Herbst stellt sich für viele Eigentümer die Frage, was auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist und wo Nachbarrecht und Naturschutz Grenzen setzen.
Ab 1. Oktober beginnt wieder der Zeitraum, in dem stärkere Rückschnitte an Hecken und anderen Gehölzen grundsätzlich möglich sind. Gleichzeitig sorgen überhängende Äste, Äpfel vom Nachbarbaum und große Laubmengen regelmäßig für Diskussionen an der Grundstücksgrenze.
Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD) erläutert, was Eigentümer jetzt wissen sollten:
„Viele Konflikte rund um Hecken, Äste, Laub oder Fallobst lassen sich mit einem kurzen Gespräch über den Gartenzaun lösen. Wer frühzeitig miteinander spricht und gleichzeitig die gesetzlichen Fristen sowie den Naturschutz im Blick behält, vermeidet unnötigen Streit.“
Wer seine Hecke kräftig zurückschneiden, verjüngen oder beseitigen möchte, kann solche Arbeiten grundsätzlich wieder ab 1. Oktober einplanen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis einschließlich 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Für umfangreichere Arbeiten bleibt damit das Zeitfenster von Oktober bis Ende Februar.
„Mit dem Oktober beginnt für viele Eigentümer die klassische Zeit für größere Gartenarbeiten. Trotzdem sollte niemand einfach zur Säge oder Heckenschere greifen. Artenschutz und örtliche Schutzvorschriften gelten weiterhin.“
Bei Bäumen können zusätzliche Vorgaben gelten. Viele Städte und Gemeinden schützen bestimmte Bäume über Baumschutzsatzungen oder vergleichbare Regelungen. Je nach Baumart, Größe und Standort kann für eine Fällung oder einen größeren Rückschnitt eine Genehmigung erforderlich sein. Eigentümer sollten daher vor umfangreicheren Arbeiten prüfen, welche Regelungen vor Ort gelten.
Ragen Äste oder Zweige vom Nachbargrundstück über die Grundstücksgrenze, dürfen sie nicht automatisch entfernt werden. Wer sich durch den Überhang beeinträchtigt fühlt, sollte den Nachbarn zunächst auffordern, die Äste zurückzuschneiden und dafür eine angemessene Frist setzen.
Der Bundesgerichtshof hat das Selbsthilferecht von Grundstückseigentümern in einer Entscheidung zu einer rund 15 Meter hohen Schwarzkiefer gestärkt. Danach kann ein Rückschnitt überhängender Zweige grundsätzlich auch dann zulässig sein, wenn dadurch Schäden am Baum drohen. Naturschutzrechtliche Vorgaben und örtliche Schutzbestimmungen bleiben jedoch zu beachten.
„Das ist kein Freibrief für die Säge. Vor einem eigenmächtigen Rückschnitt sollten Eigentümer immer zuerst das Gespräch suchen, eine angemessene Frist setzen und prüfen, ob Baum- oder Artenschutzvorschriften entgegenstehen.“
Der IVD rät, störenden Überhang möglichst fotografisch zu dokumentieren und den Nachbarn schriftlich um Rückschnitt zu bitten. Bei großen Bäumen oder möglichen Auswirkungen auf die Standsicherheit sollte zusätzlich ein Fachbetrieb hinzugezogen werden.
Auch Laub, Nadeln oder Zapfen aus der Nachbarschaft können für Ärger sorgen. Grundsätzlich muss jeder Eigentümer das Laub beseitigen, das auf dem eigenen Grundstück landet – auch wenn es von einem Baum des Nachbargrundstücks stammt. Natürlicher Laubfall gehört in vielen Wohnlagen zum üblichen jahreszeitlichen Geschehen.
Erst bei außergewöhnlich starken Belastungen können im Einzelfall weitergehende Ansprüche bestehen. Die Rechtsprechung berücksichtigt dabei auch mittelbare Beeinträchtigungen durch herabfallende Blätter, Nadeln oder Zapfen, insbesondere wenn diese mit überhängenden Ästen verbunden sind. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt jedoch stets von der konkreten Situation ab.
Eine normale Menge Herbstlaub ist in der Regel hinzunehmen. Bei außergewöhnlich hohem Reinigungsaufwand sollte die Belastung über einen längeren Zeitraum dokumentiert und zunächst eine einvernehmliche Lösung gesucht werden. Bei öffentlichen Gehwegen empfiehlt sich außerdem ein Blick in die örtliche Straßenreinigungssatzung. Kommunen können die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen.
Auch beim Obst gilt: Entscheidend ist, wo es sich befindet. Hängen Äpfel, Birnen oder andere Früchte noch am Baum des Nachbarn, dürfen sie nicht einfach gepflückt werden, auch dann nicht, wenn der Ast über die Grundstücksgrenze ragt.
Fällt das Obst dagegen von selbst auf das eigene Grundstück, darf es grundsätzlich aufgesammelt werden. Nachhelfen ist allerdings nicht erlaubt. Äste dürfen nicht geschüttelt werden, damit die Früchte auf das eigene Grundstück fallen.
„Oft lässt sich gerade beim Fallobst mit einer einfachen Absprache viel Ärger vermeiden“, so Engel-Lindner. „Wer die überhängenden Früchte ernten darf, können Nachbarn unkompliziert untereinander vereinbaren.“
Auch nach dem 1. Oktober gilt: Tiere dürfen durch Gartenarbeiten nicht gefährdet werden. Vor dem Rückschnitt sollten Hecken, Sträucher und Bäume deshalb sorgfältig auf Nester, Höhlen und andere bewohnte Bereiche kontrolliert werden.
Das gilt auch für den Herbstputz. Laub- und Reisighaufen sind für Igel und andere Kleintiere wichtige Rückzugs- und Überwinterungsorte.
„Nicht jeder Laubhaufen muss sofort verschwinden. Wer einen Teil des Gartens etwas naturbelassener lässt, schafft mit wenig Aufwand wertvollen Lebensraum. Muss ein Haufen entfernt werden, sollte er vorsichtig umgesetzt werden, möglichst ohne direkt Laubbläser, Freischneider oder Motorsense einzusetzen.“