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„Jung kauft Alt“: Förderprogramm für Hauskauf
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September 5, 2024

„Jung kauft Alt“: Förderprogramm für Hauskauf

Das neue KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) ist am Dienstag, den 3. September gestartet. Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard erwerben und sich verpflichten, diese energetisch zu sanieren. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Für die Zinsverbilligungen der KfW stehen für 2024 insgesamt 350 Millionen Euro bereit.

Jung kauft Alt: Die Konditionen

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 Euro bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind.
  • Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.
  • Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen können je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden.
  • Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich z. B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden.

„Geld sparen und Ressourcen schonen“

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagt: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen, das kann man durch das Sanieren von alten Häusern. Mit unserem neuen Förderprogramm ‚Jung kauft Alt‘ können sich jetzt auch Familien mit mittleren und kleineren Einkommen ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen.“ Der Immobilienverband Deutschland (IVD) begrüßt die Idee, übt aber auch Kritik: „[…] Leider wiederholt man bei ‚Jung kauft Alt‘ den gleichen Fehler wie bei der Neubauförderung ‚Wohneigentum für Familien‘ (WEF): Die Einkommensgrenzen und zinsverbilligten Förderdarlehen sind viel zu niedrig, um die sehr hohen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen zu können“, erklärt IVD-Präsident Dirk Wohltorf.

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  • Breiter Protest gegen Wohngeld-Kürzungen: Eigentümerverbände und Mieterbund fordern Nachbesserung

    Der Verband Wohneigentum kritisiert geplante Halbierung der Heizkostenkomponente und Aussetzung der turnusmäßig anstehenden Anpassung. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer haben Anspruch auf Wohngeld. Über die Wohngeldreform wird fast nur aus Sicht von Mieterinnen und Mietern diskutiert. Dabei können auch Eigentümer mit kleinem Einkommen Wohngeld bekommen, und die geplanten Kürzungen beträfen sie genauso.

    Am heutigen Donnerstag, 8. Oktober, berät der Bundestag die Wohngeldreform. Die öffentliche Diskussion über die Reform dreht sich fast ausschließlich um Mieterinnen und Mieter. Der gemeinnützige Verband Wohneigentum macht hier auf eine Lücke aufmerksam: Auch selbstnutzende Eigentümer mit kleinem Einkommen können Wohngeld in Form des Lastenzuschusses beziehen.

    „Wohngeld und Lastenzuschuss sind staatliche Unterstützungsleistungen, die ganz gezielt bedürftige Haushalte adressieren und dort ankommen. Hier zu kappen, ist der völlig falsche Weg“, kritisiert Verbandspräsident Peter Wegner. Der Verband fordert die Politiker dazu auf, die turnusmäßig anstehende Wohngeldfortschreibung und die Heizkostenkomponente beizubehalten.

    Lastenzuschuss: Das Wohngeld für Eigentümer

    Viele wissen es nicht: Wohngeld gibt es nicht nur für Mieterinnen und Mieter. Auch wer in der eigenen Immobilie wohnt und ein geringes Einkommen hat, kann einen Lastenzuschuss beantragen. Der Staat beteiligt sich dann zum Beispiel an Instandhaltung oder Hausnebenkosten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind rund sieben Prozent aller Wohngeldhaushalte Eigentümerhaushalte. Die Heizkostenkomponente zählt beim Lastenzuschuss genauso wie beim Mietzuschuss. Die Kürzung trifft also beide.

    Steigende Kosten, weniger Unterstützung

    Tritt die Reform wie geplant in Kraft, wird die Heizkostenkomponente ab dem 1. Januar 2027 halbiert. Verbandspräsident Wegner: „Vergessen werden dabei beispielsweise ältere selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit kleiner Rente und hohen Heizkosten. Wer sich eine Sanierung nicht leisten kann, zahlt ohnehin schon drauf.“ Das gelte umso mehr mit Blick auf den kommenden Winter und das weiterhin hohe Energiepreisniveau.

    Gleichzeitig will die Bundesregierung die gesetzlich vorgesehene Anpassung des Wohngelds an Preise und Mieten aussetzen. „Die Unterstützung verliert real an Wert, wenn Energiepreise und Lebenshaltungskosten weiter steigen“, warnt Wegner. Der Verband Wohneigentum appelliert: Die Reform sollte nicht nur aus der Perspektive von Mietern betrachtet werden. Auch selbstnutzende Eigentümer mit niedrigen Einkommen brauchen einen wirksamen Schutz vor steigenden Wohnkosten. Wegner: „In jeder Sonntagsrede wird Wohnen völlig zu Recht als die neue soziale Frage bezeichnet. Insofern sind Kürzungen an dieser Stelle nicht nachvollziehbar.“

    Tipp für Eigentümerinnen und Eigentümer

    Wer mit kleinem Einkommen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt, sollte einen möglichen Anspruch prüfen lassen. Zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Gezahlt wird ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend.

    Deutscher Mieterbund appelliert

    Der Deutsche Mieterbund (DMB) appelliert an die Bundesländer, die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Kürzungen des Wohngeldes abzulehnen und in der am Freitag anstehenden Bundesratssitzung dagegen zu stimmen. „Die geplanten Einsparungen beim Wohngeldetat in Höhe von 45 Prozent sind unverhältnismäßig und ein sozialpolitischer Rückschritt. Wir fordern die Bundesländer eindringlich dazu auf, die Kürzungen beim Wohngeld abzulehnen“, sagt Dr. Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes. „93 Prozent aller Wohngeldempfänger sind Mieterhaushalte, vor allem Rentnerinnen und Rentner, Familien mit Kindern und Alleinlebende. Diese Menschen verfügen über wenig finanziellen Spielraum und müssen angesichts steigender Wohnkosten dringend unterstützt werden.“

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