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Bis zu 40 Prozent des Gehalts: Wohnkosten für Singles
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Mai 16, 2024

Bis zu 40 Prozent des Gehalts: Wohnkosten für Singles

Eine Analyse des Immobilien-Onlinemarktplatzes immowelt zur Wohnkostenbelastung von Singles bei Neuvermietung in den 106 kreisfreien Städten zeigt, dass Einpersonenhaushalte in 45 von 106 Städten mehr als 30 Prozent des mittleren Nettoeinkommens für die Warmmiete ausgeben müssen. In München ist die Belastung mit 40 Prozent am höchsten.

Die teuersten Städte für Singles

Die immowelt-Analyse zur Wohnkostenbelastung von Einpersonenhaushalten in 106 kreisfreien Städte zeigt, dass Singles bis zu 40 Prozent ihres Nettoeinkommens fürs Wohnen ausgeben müssen. Für die Analyse wurde in den Städten jeweils die aktuelle Angebotsmiete einer 50-Quadratmeter-Wohnung zzgl. Nebenkosten in Relation zum Mediannettoeinkommen eines Vollzeitbeschäftigten gesetzt. Am teuersten ist das Wohnen in München: Hier liegt das Mediannettoeinkommen bei 2.774 Euro und die Warmmiete einer 50-Quadratmeter-Wohnung bei 1.102 Euro – die Miete macht demnach 40 Prozent des Einkommens aus. Den 2. Platz teilen sich Berlin und Hamburg mit einer Wohnkostenquote von jeweils 36 Prozent.

Vor allem in der deutschen Hauptstadt sticht die Diskrepanz zwischen Einkommen und Wohnkosten ins Auge: Mit einem Medianettoeinkommen von 2.310 Euro belegt Berlin im Gehaltsvergleich der 106 Städte nur Platz 39. Bei der mittleren Warmmiete für eine Singlewohnung (837 Euro) liegt die Hauptstadt hingegen auf Rang 5.

Hier wohnen Singles günstiger

Lediglich in 10 der 106 kreisfreien Städte geben Singles bei neuen Mietverhältnissen maximal 25 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Warmmiete aus. Am geringsten ist die Belastung in Wolfsburg. Hier trifft aufgrund guter Gehälter in der Automobil- und Zuliefererbranche ein hohes Mediannettoeinkommen (2.912 Euro) auf vergleichsweise niedrige Wohnkosten (597 Euro). Die Warmmiete einer 50-Quadratmeter-Wohnung beansprucht in der Autostadt somit lediglich 21 Prozent des Einkommens. Dahinter folgen Chemnitz, Ludwigshafen und Pirmasens, wo Alleinlebende jeweils 24 Prozent des Mediannettoeinkommens für die Mietwohnung ausgeben müssen. Vergleichsweise günstig wohnt es sich zudem in den Ruhrgebietsstädten Gelsenkirchen, Hagen und Herne mit einer Belastung von 25 Prozent. Ebenso so hoch fällt der Wohnkostenanteil in Schweinfurt, Wilhelmshaven und Zweibrücken aus.

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  • Ab Juli: Zuschussförderung „Gewerbe zu Wohnen“

    Wer ungenutzte, leerstehende Gewerbefläche in Wohnraum umbaut und energetisch saniert, kann seit dem 1. Juli 2026 Zuschüsse in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit erhalten: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW haben hierfür das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ aufgelegt. Die Zuschüsse stammen aus Mitteln des Bundes und werden direkt bei der KfW beantragt.

    Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt: „In vielen unserer deutschen Innenstädte begegnen wir heute einem Paradoxon: Auf der einen Seite stehen Büros leer und Ladenlokale verwaisen, auf der anderen Seite gibt es einen massiven Bedarf an Wohnraum. Mit dem neuen Zuschussförderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ wollen wir die Umnutzung zuvor gewerblich genutzter Flächen gezielt vorantreiben – als Hebel für zusätzlichen Wohnraum, lebenswerte Quartiere und eine klimabewusste Stadtentwicklung. So entsteht aus ungenutzten Flächen ein doppelter Mehrwert: Räume für Menschen, die ein Zuhause suchen, und ein kräftiger Impuls für starke, lebendige Innenstädte.“

    Zu den Eckdaten der Förderung „Gewerbe zu Wohnen“:

    Was wird gefördert?

    Gefördert wird der Umbau von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten, beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen z. B. die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau, aber auch die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung.

    Die neu entstandenen Wohneinheiten müssen mindestens auf das Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) energetisch saniert werden, Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu „Effizienzhaus Denkmal EE“. Für Gebäude mit einer neuen Heizung sind Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) vorgesehen. Für die Umsetzung des Vorhabens haben die Kundinnen und Kunden 54 Monate nach Zusage Zeit. Die neuen Wohn­einheiten müssen nach Abschluss des Vorhabens insgesamt für mindestens zehn Jahre zu Wohn­­zwecken genutzt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens sowie Bestätigung der förderfähigen Kosten und des erreichten energetischen Niveaus.

    Wer ist antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind alle Investoren – also z. B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen oder Kommunen.

    Wie hoch ist der Fördersatz?

    Der Zuschuss beträgt 30 Prozent auf maximal 100.000 Euro der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Als förderfähig gelten die Kosten für den Umbau, jedoch nicht für die energetische Sanierung der Wohneinheiten. Hierfür können z. B. andere Förderprogrammen wie die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ genutzt werden.

    Für alle außer selbstnutzende Investoren ist zu berücksichtigen, dass die Förderung entsprechend der europäischen De-minimis-Verordnung als Beihilfe zu melden ist. Die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen liegt bei 300.000 Euro in drei Jahren.

    Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

    Wann muss der Antrag gestellt werden?

    Der Antrag muss unbedingt gestellt werden, bevor das Vorhaben startet. Als Vorhabens­beginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und oder Leistungs­verträgen für die Umbau­arbeiten. Planungs- und Beratungs­leistungen können schon vor Zusage der KfW in Anspruch genommen werden. Diese gelten nicht als Vorhabensbeginn.

    Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Jeder kennt es: Das Ladenlokal in der Innenstadt, das seit Jahren leer steht. Das Bürogebäude, bei dem dauerhaft ganze Etagen ungenutzt sind. Oder die alte Dorfgrundschule, die nicht mehr benötigt wird. Das sind Gebäude, die einmal voller Leben waren, und nun stillstehen, während so viele Menschen nach Wohnraum suchen. Genau diesen Widerspruch wollen wir mit Hilfe unseres neuen Förderprogramms „Gewerbe zu Wohnen“ angehen. Wir stellen 300 Millionen Euro bereit, um ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance zu geben. Das schont wertvolle Ressourcen, bewahrt historische Stadtstrukturen und bringt neue Dynamik in die Zentren. Bis zu 30.000 Euro Zuschuss gibt es pro Wohneinheit, das ist bewusst ein starker Anreiz für alle Investoren. So schaffen wir lebendige Nachbarschaften statt leerer Räume.“

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