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Zensus 2022: So wohnt Deutschland
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Juni 27, 2024

Zensus 2022: So wohnt Deutschland

Alle zehn Jahre wird in Deutschland der Zensus (früher Volkszählung) erhoben. Der letzte Zensus nach 2011 war aufgrund der Corona-Pandemie von 2021 ins Jahr 2022 verschoben worden. Am 25. Juni 2024 wurden nun die ersten Ergebnisse vorgestellt.

Drei Viertel aller Wohnungen mit Gas oder Öl beheizt

Nach den jetzt vorliegenden Ergebnissen des Zensus 2022 werden drei Viertel (75 %) aller Wohnungen in Deutschland mit Gas (56 %) oder Öl (19 %) beheizt und weitere 15 % mit Fernwärme. Erneuerbare Energiequellen zum Heizen von Wohngebäuden spielen im Gesamtbestand bislang eine untergeordnete Rolle. Wie die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder weiter mitteilen, werden nur 4 % aller Wohnungen mit Holz oder Holzpellets und 3 % mit Solar- oder Geothermie, Umwelt- oder Abluftwärme (in der Regel mit Wärmepumpen) beheizt.

Erst ab dem Baujahr 2010 nimmt der Anteil der Wärmepumpen zu. Da die neueren Wohnungen einen geringen Anteil am Gesamtbestand der Wohnungen ausmachen, ist auch der Anteil der Wohnungen gering, die mit Wärmepumpen beheizt werden.

2,5 Millionen Wohnungen mehr als 2011

Am Zensus-Stichtag gab es in Deutschland 20,0 Millionen Gebäude mit Wohnraum. Die Zahl der Wohnungen lag insgesamt bei 43,11 Millionen. Seit dem vorherigen Zensus 2011 ist die Zahl der Gebäude mit Wohnraum deutschlandweit um 1,0 Millionen Gebäude gestiegen, das entspricht im Vergleich zu 2011 einem Zuwachs von 2,5 Millionen Wohnungen.

Wohnfläche und Nettokaltmieten

Die durchschnittliche Wohnfläche hat sich 2022 seit dem vorherigen Zensus 2011 auf 94,4 Quadratmeter (+3,0 Quadratmeter) pro Wohnung erhöht.

Die Nettokaltmiete pro Quadratmeter beträgt für Deutschland insgesamt 7,28 Euro, bezogen auf Wohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnheime). Die Wohnungen in Sachsen-Anhalt sind mit 5,38 Euro durchschnittlich am günstigsten, gefolgt von Thüringen (5,65 Euro) und Sachsen (5,72 Euro). In Hamburg sind die Nettokaltmieten mit 9,16 Euro am höchsten, gefolgt von Bayern (8,74 Euro), Hessen (8,21 Euro) und Baden-Württemberg (8,13 Euro).

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  • BEG-Reform 2026: Scharfe Kritik an gekürzten Sanierungsförderungen

    Der gemeinnützige Verband Wohneigentum übt scharfe Kritik an den zum 21. Juli 2026 in Kraft tretenden Kürzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zwar enthalte die Reform einzelne begrüßenswerte Verbesserungen, insgesamt schwächen die Kürzungen aber die Investitionsbereitschaft von Menschen mit Haus oder Eigentumswohnung. Und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem Deutschland seine Klimaziele im Gebäudesektor weiterhin deutlich verfehlt. ‌

    Weitreichende Änderungen über Nacht

    Besonders scharf kritisiert der Verband Wohneigentum das Verfahren: Zwischen der Ankündigung der neuen Förderbedingungen und dem vorläufigen Antragsstopp lag faktisch nur ein Tag. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer konnten die bisherigen Konditionen trotz bereits laufender Sanierungsplanungen nicht mehr nutzen, da das KfW-Antragsportal tagelang überlastet war.

    „Ein Tag Vorlauf für Auswirkungen von über zehntausende Euro, das ist kein Förderverfahren, das ist Verhöhnung der Verbraucher, die der staatlichen Unterstützung vertraut haben“, erklärt Peter Wegner, Präsident Verband Wohneigentum. „Wer Investitionen in dieser Größenordnung tätigen soll, braucht verlässliche Rahmenbedingungen und keine Förderbedingungen, die sich faktisch über Nacht weitreichend ändern.“

    Diese Förderungen fallen weg

    Konkret kritisiert Wegner, dass der förderfähige Höchstbetrag für den Heizungstausch der BEG aktuell reduziert und fortan schrittweise abgesenkt wird, während der „Klimageschwindigkeitsbonus“ bis 2028 vollständig abgeschmolzen wird. Zusätzlich entfallen der bisherige „Effizienzbonus“ sowie der „Emissionsminderungszuschlag“ ersatzlos. Auch der Wegfall des „iSFP-Bonus“ für kleinere Einzelmaßnahmen unterhalb der neuen Investitionsschwelle trifft nach Einschätzung des Verbands Wohneigentum gerade jene Eigentümer, die sich nur eine schrittweise Sanierung leisten können.

    Positiv bewertet Verband-Wohneigentum-Präsident Wegner dagegen den neu eingeführten Familienzuschlag, der Familien mit minderjährigen Kindern gezielt entlastet. Auch die zusätzliche Förderung für besonders sanierungsbedürftige Gebäude („Worst Performing Buildings“) ist sinnvoll. Hier fordert der Verband Wohneigentum, die geplanten Schwellen der Förderung deutlich abzusenken, damit ein relevanter Teil des Altbaubestands tatsächlich profitiert.

    Private Eigentümer profitieren seltener als große Unternehmen

    Auch die stärkere Berücksichtigung der sogenannten grauen Energie (nämlich der Energie und der CO2-Emissionen, die bei Herstellung, Transport und Entsorgung von Baustoffen entstehen) über die neue Nachhaltigkeitsklasse sowie die ausgebaute Förderung serieller Sanierungen begrüßt der Verband Wohneigentum ausdrücklich. Zugleich mahnt er an, dass private Eigentümer und Eigentümerinnen von diesen Förderansätzen bislang deutlich seltener profitieren als große Wohnungsunternehmen.

    Anreize schaffen, statt sie abzubauen

    Der Verband Wohneigentum fordert die Bundesregierung auf, die Menschen bei der Generationenaufgabe „Energiewende im Eigentum“ nicht allein zu lassen und Förderprogramme erst dann zurückzufahren, wenn die Klimaziele tatsächlich erreicht sind. Ständige Änderungen der Förderlandschaft verunsichern Eigentümerinnen und Eigentümer und erschweren private Investitionen. Wo Anpassungen der Förderbedingungen erforderlich sind, braucht es angemessene Übergangsfristen und einen wirksamen Vertrauensschutz für Menschen, die sich bereits in einer konkreten Sanierungsplanung befinden. „Förderpolitik muss Verlässlichkeit schaffen, Investitionen ermöglichen und Anreize setzen statt sie abzubauen“, resümiert Peter Wegner.

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