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Ab Juli: Zuschussförderung „Gewerbe zu Wohnen“
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Juli 2, 2026

Ab Juli: Zuschussförderung „Gewerbe zu Wohnen“

Wer ungenutzte, leerstehende Gewerbefläche in Wohnraum umbaut und energetisch saniert, kann seit dem 1. Juli 2026 Zuschüsse in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit erhalten: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW haben hierfür das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ aufgelegt. Die Zuschüsse stammen aus Mitteln des Bundes und werden direkt bei der KfW beantragt.

Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt: „In vielen unserer deutschen Innenstädte begegnen wir heute einem Paradoxon: Auf der einen Seite stehen Büros leer und Ladenlokale verwaisen, auf der anderen Seite gibt es einen massiven Bedarf an Wohnraum. Mit dem neuen Zuschussförderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ wollen wir die Umnutzung zuvor gewerblich genutzter Flächen gezielt vorantreiben – als Hebel für zusätzlichen Wohnraum, lebenswerte Quartiere und eine klimabewusste Stadtentwicklung. So entsteht aus ungenutzten Flächen ein doppelter Mehrwert: Räume für Menschen, die ein Zuhause suchen, und ein kräftiger Impuls für starke, lebendige Innenstädte.“

Zu den Eckdaten der Förderung „Gewerbe zu Wohnen“:

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Umbau von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten, beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen z. B. die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau, aber auch die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung.

Die neu entstandenen Wohneinheiten müssen mindestens auf das Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) energetisch saniert werden, Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu „Effizienzhaus Denkmal EE“. Für Gebäude mit einer neuen Heizung sind Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) vorgesehen. Für die Umsetzung des Vorhabens haben die Kundinnen und Kunden 54 Monate nach Zusage Zeit. Die neuen Wohn­einheiten müssen nach Abschluss des Vorhabens insgesamt für mindestens zehn Jahre zu Wohn­­zwecken genutzt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens sowie Bestätigung der förderfähigen Kosten und des erreichten energetischen Niveaus.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle Investoren – also z. B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen oder Kommunen.

Wie hoch ist der Fördersatz?

Der Zuschuss beträgt 30 Prozent auf maximal 100.000 Euro der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Als förderfähig gelten die Kosten für den Umbau, jedoch nicht für die energetische Sanierung der Wohneinheiten. Hierfür können z. B. andere Förderprogrammen wie die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ genutzt werden.

Für alle außer selbstnutzende Investoren ist zu berücksichtigen, dass die Förderung entsprechend der europäischen De-minimis-Verordnung als Beihilfe zu melden ist. Die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen liegt bei 300.000 Euro in drei Jahren.

Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss unbedingt gestellt werden, bevor das Vorhaben startet. Als Vorhabens­beginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und oder Leistungs­verträgen für die Umbau­arbeiten. Planungs- und Beratungs­leistungen können schon vor Zusage der KfW in Anspruch genommen werden. Diese gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Jeder kennt es: Das Ladenlokal in der Innenstadt, das seit Jahren leer steht. Das Bürogebäude, bei dem dauerhaft ganze Etagen ungenutzt sind. Oder die alte Dorfgrundschule, die nicht mehr benötigt wird. Das sind Gebäude, die einmal voller Leben waren, und nun stillstehen, während so viele Menschen nach Wohnraum suchen. Genau diesen Widerspruch wollen wir mit Hilfe unseres neuen Förderprogramms „Gewerbe zu Wohnen“ angehen. Wir stellen 300 Millionen Euro bereit, um ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance zu geben. Das schont wertvolle Ressourcen, bewahrt historische Stadtstrukturen und bringt neue Dynamik in die Zentren. Bis zu 30.000 Euro Zuschuss gibt es pro Wohneinheit, das ist bewusst ein starker Anreiz für alle Investoren. So schaffen wir lebendige Nachbarschaften statt leerer Räume.“

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    Zu den Eckdaten der Förderung „Gewerbe zu Wohnen“:

    Was wird gefördert?

    Gefördert wird der Umbau von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten, beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen z. B. die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau, aber auch die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung.

    Die neu entstandenen Wohneinheiten müssen mindestens auf das Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) energetisch saniert werden, Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu „Effizienzhaus Denkmal EE“. Für Gebäude mit einer neuen Heizung sind Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) vorgesehen. Für die Umsetzung des Vorhabens haben die Kundinnen und Kunden 54 Monate nach Zusage Zeit. Die neuen Wohn­einheiten müssen nach Abschluss des Vorhabens insgesamt für mindestens zehn Jahre zu Wohn­­zwecken genutzt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens sowie Bestätigung der förderfähigen Kosten und des erreichten energetischen Niveaus.

    Wer ist antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind alle Investoren – also z. B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen oder Kommunen.

    Wie hoch ist der Fördersatz?

    Der Zuschuss beträgt 30 Prozent auf maximal 100.000 Euro der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Als förderfähig gelten die Kosten für den Umbau, jedoch nicht für die energetische Sanierung der Wohneinheiten. Hierfür können z. B. andere Förderprogrammen wie die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ genutzt werden.

    Für alle außer selbstnutzende Investoren ist zu berücksichtigen, dass die Förderung entsprechend der europäischen De-minimis-Verordnung als Beihilfe zu melden ist. Die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen liegt bei 300.000 Euro in drei Jahren.

    Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

    Wann muss der Antrag gestellt werden?

    Der Antrag muss unbedingt gestellt werden, bevor das Vorhaben startet. Als Vorhabens­beginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und oder Leistungs­verträgen für die Umbau­arbeiten. Planungs- und Beratungs­leistungen können schon vor Zusage der KfW in Anspruch genommen werden. Diese gelten nicht als Vorhabensbeginn.

    Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Jeder kennt es: Das Ladenlokal in der Innenstadt, das seit Jahren leer steht. Das Bürogebäude, bei dem dauerhaft ganze Etagen ungenutzt sind. Oder die alte Dorfgrundschule, die nicht mehr benötigt wird. Das sind Gebäude, die einmal voller Leben waren, und nun stillstehen, während so viele Menschen nach Wohnraum suchen. Genau diesen Widerspruch wollen wir mit Hilfe unseres neuen Förderprogramms „Gewerbe zu Wohnen“ angehen. Wir stellen 300 Millionen Euro bereit, um ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance zu geben. Das schont wertvolle Ressourcen, bewahrt historische Stadtstrukturen und bringt neue Dynamik in die Zentren. Bis zu 30.000 Euro Zuschuss gibt es pro Wohneinheit, das ist bewusst ein starker Anreiz für alle Investoren. So schaffen wir lebendige Nachbarschaften statt leerer Räume.“

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  • Hitzeatlas Deutschland: Daten zeigen, wo es am heißesten wird

    Die aktuelle Hitzewelle in Deutschland zeigt eindrücklich, wie stark hohe Temperaturen inzwischen den Alltag prägen. Die Entwicklung ist Teil eines größeren Trends: Europa gilt als der Kontinent, der sich weltweit durch den Klimawandel am schnellsten erwärmt – mit spürbaren Folgen auch für Deutschland.

    Der neue Techem Hitzeatlas Deutschland macht diese Entwicklung auf Stadt- und Bundesland-Ebene sichtbar und zeigt, welche Regionen aktuell besonders stark von Hitze betroffen sind und wo die Temperaturen in den vergangenen Jahrzehnten am deutlichsten gestiegen sind. Grundlage der Auswertung sind Kühlgradtage (Cooling Degree Days). Sie geben an, wie häufig und intensiv hohe Temperaturen zu Kühlbedarf führen und sind damit ein verlässlicher Indikator für die Hitzebelastung.

    Die heißesten Städte und Landkreise Deutschlands 2025

    Die Analyse zeigt eine klare geografische Konzentration: Viele der heißesten Städte 2025 liegen im Südwesten Deutschlands – vor allem Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen sind betroffen.

    Top 10 der heißesten Städte und Landkreise 2025:

    1. Speyer (Rheinland-Pfalz)
    2. Heidelberg (Baden-Württemberg)
    3. Germersheim (Rheinland-Pfalz)
    4. Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz)
    5. Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)
    6. Mannheim (Baden-Württemberg)
    7. Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz)
    8. Frankfurt am Main (Hessen)
    9. Groß-Gerau (Hessen)
    10. Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz)

    Auch auf Ebene der Bundesländer zeigt sich ein klares Muster: Vor allem der Südwesten Deutschlands wies die höchste Hitzebelastung auf. Das Saarland lag 2025 mit rund 44 Kühlgradtagen an der Spitze, gefolgt von Rheinland-Pfalz (38) und Baden-Württemberg (29). Hessen belegte mit rund 26 Kühlgradtagen ebenfalls einen Platz im oberen Bereich. Der bundesweite Durchschnitt lag bei rund 19 Kühlgradtagen. Bundesländer wie Bayern oder Sachsen-Anhalt bewegen sich in etwa auf diesem Niveau, während nördliche Regionen wie Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein deutlich darunter lagen.

    Hier hat die Hitze am stärksten zugenommen

    Während sich die aktuelle Hitzebelastung regional auf den Südwesten konzentriert, zeigt die langfristige Entwicklung ein noch breiteres Bild der Dynamik. Diese macht deutlich, wo die Hitzebelastung in den letzten 45 Jahren besonders stark zugenommen hat.

    Top 10 Städte und Landkreise mit dem stärksten Anstieg der Hitze (1980–2025):

    1. Speyer
    2. Heidelberg
    3. Rhein-Pfalz-Kreis
    4. Germersheim
    5. Mannheim
    6. Ludwigshafen am Rhein
    7. Frankfurt am Main
    8. Karlsruhe
    9. Rhein-Neckar-Kreis
    10. Groß-Gerau

    Auffällig ist: Viele Städte, die 2025 besonders heiß waren, gehören gleichzeitig zu den Regionen mit der stärksten Hitzezunahme in den letzten 45 Jahren.

    Auch im Vergleich der Bundesländer zeigen sich deutliche Unterschiede in der Dynamik der Hitzebelastung: Berlin verzeichnet mit einem Anstieg von rund 55 Kühlgradtagen seit 1980 die mit Abstand stärkste Entwicklung. Dahinter folgen Brandenburg (37) und Sachsen (32). Auch Rheinland-Pfalz und das Saarland weisen deutlich steigende Werte auf. In Bayern fällt der Anstieg dagegen moderater aus.  Schleswig-Holstein verzeichnet mit 4 Kühlgradtagen die vergleichsweise geringste Zunahme. Damit bleibt das Bundesland auch im langfristigen Trend deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von knapp 18 Kühlgradtagen. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bewegen sich ebenfalls auf diesem bundesdeutschen Durchschnitts-Niveau.

    Hitze wird zur Herausforderung für Gebäude

    Mit steigenden Temperaturen verändern sich auch die Anforderungen an Gebäude grundlegend. Längere Hitzeperioden führen dazu, dass sich Innenräume stärker aufheizen, nachts weniger auskühlen und der thermische Komfort zunehmend unter Druck gerät. „Hitze entwickelt sich zunehmend zu einer zentralen Herausforderung im Gebäudebetrieb“, sagt Matthias Hartmann, CEO der Techem Gruppe. „Entscheidend ist, die Auswirkungen transparent zu machen und Gebäude datenbasiert so zu steuern, dass Komfort und Effizienz auch bei steigenden Temperaturen gewährleistet bleiben.“

    Moderne Gebäudetechnologien können dazu beitragen, den Umgang mit Hitze deutlich zu verbessern: Wärmepumpen gewinnen an Bedeutung, da sie nicht nur zum Heizen, sondern – je nach System – auch zur Kühlung verwendet werden können. In Kombination mit Smart-Metering-Lösungen wird zudem transparent, wann und wie Energie für die Kühlung eingesetzt wird – eine wichtige Grundlage für einen effizienten Betrieb. Zugleich eröffnen dynamische Stromtarife zusätzliche wirtschaftliche Potenziale: Wer sein Gebäude gezielt dann kühlt, wenn Strompreise niedrig oder sogar negativ sind, kann Betriebskosten senken und Energie besonders effizient nutzen. Sensorbasierte Lösungen wie der Multisensor Plus von Techem erfassen Temperatur- und Raumklimadaten und ermöglichen ein gezieltes, datenbasiertes Lüftungsmanagement.

    Hitze erfordert ein Umdenken

    Insgesamt zeigt sich: Der Umgang mit Hitze entwickelt sich zunehmend zu einer zentralen Aufgabe im Gebäudebetrieb und erfordert ein Zusammenspiel aus Technik, Daten und intelligentem Management. Für Wohnungswirtschaft, Kommunen und Gebäudebetreiber bedeutet das: Hitze muss stärker in Planung, Ausstattung und Betrieb von Gebäuden berücksichtigt werden. Datenbasierte Analysen und intelligente Lösungen werden dabei eine entscheidende Rolle spielen.

    Zur Methodik

    Für den Techem Hitzeatlas wurden Kühlgradtage (Cooling Degree Days, CDD) als zentraler Indikator zur Beschreibung der Hitzebelastung herangezogen. Ist die Tagesmitteltemperatur größer gleich eines definierten Grenzwerts wird von einem Kühlgradtag gesprochen. Der Kühlbedarf für die einzelnen Tage wird als Differenz zu einer Grenztemperatur bestimmt. Die verwendete Quelle nutzt als Grenzwert 24°C und als Grenztemperatur 21°C. Die angegebenen monatlichen CDD-Werte wurden zu jährlichen Summen aggregiert.

    Die Analyse basiert auf Daten der NUTS3-Regionen (Landkreise und kreisfreie Städte). Zur Darstellung auf Bundeslandebene wurden flächengewichtete Mittelwerte der jeweiligen Regionen berechnet, um die Größen der Regionen zu berücksichtigen.

    Die aktuelle Hitzebelastung wird anhand der CDD-Werte für das Jahr 2025 dargestellt. Zur Bewertung der langfristigen Entwicklung seit 1980 wurde eine Glättung über dreijährige Mittelwerte vorgenommen.

    Mehr erfahren
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