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Hitzeatlas Deutschland: Daten zeigen, wo es am heißesten wird
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Juni 25, 2026

Hitzeatlas Deutschland: Daten zeigen, wo es am heißesten wird

Die aktuelle Hitzewelle in Deutschland zeigt eindrücklich, wie stark hohe Temperaturen inzwischen den Alltag prägen. Die Entwicklung ist Teil eines größeren Trends: Europa gilt als der Kontinent, der sich weltweit durch den Klimawandel am schnellsten erwärmt – mit spürbaren Folgen auch für Deutschland.

Der neue Techem Hitzeatlas Deutschland macht diese Entwicklung auf Stadt- und Bundesland-Ebene sichtbar und zeigt, welche Regionen aktuell besonders stark von Hitze betroffen sind und wo die Temperaturen in den vergangenen Jahrzehnten am deutlichsten gestiegen sind. Grundlage der Auswertung sind Kühlgradtage (Cooling Degree Days). Sie geben an, wie häufig und intensiv hohe Temperaturen zu Kühlbedarf führen und sind damit ein verlässlicher Indikator für die Hitzebelastung.

Die heißesten Städte und Landkreise Deutschlands 2025

Die Analyse zeigt eine klare geografische Konzentration: Viele der heißesten Städte 2025 liegen im Südwesten Deutschlands – vor allem Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen sind betroffen.

Top 10 der heißesten Städte und Landkreise 2025:

  1. Speyer (Rheinland-Pfalz)
  2. Heidelberg (Baden-Württemberg)
  3. Germersheim (Rheinland-Pfalz)
  4. Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz)
  5. Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)
  6. Mannheim (Baden-Württemberg)
  7. Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz)
  8. Frankfurt am Main (Hessen)
  9. Groß-Gerau (Hessen)
  10. Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz)

Auch auf Ebene der Bundesländer zeigt sich ein klares Muster: Vor allem der Südwesten Deutschlands wies die höchste Hitzebelastung auf. Das Saarland lag 2025 mit rund 44 Kühlgradtagen an der Spitze, gefolgt von Rheinland-Pfalz (38) und Baden-Württemberg (29). Hessen belegte mit rund 26 Kühlgradtagen ebenfalls einen Platz im oberen Bereich. Der bundesweite Durchschnitt lag bei rund 19 Kühlgradtagen. Bundesländer wie Bayern oder Sachsen-Anhalt bewegen sich in etwa auf diesem Niveau, während nördliche Regionen wie Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein deutlich darunter lagen.

Hier hat die Hitze am stärksten zugenommen

Während sich die aktuelle Hitzebelastung regional auf den Südwesten konzentriert, zeigt die langfristige Entwicklung ein noch breiteres Bild der Dynamik. Diese macht deutlich, wo die Hitzebelastung in den letzten 45 Jahren besonders stark zugenommen hat.

Top 10 Städte und Landkreise mit dem stärksten Anstieg der Hitze (1980–2025):

  1. Speyer
  2. Heidelberg
  3. Rhein-Pfalz-Kreis
  4. Germersheim
  5. Mannheim
  6. Ludwigshafen am Rhein
  7. Frankfurt am Main
  8. Karlsruhe
  9. Rhein-Neckar-Kreis
  10. Groß-Gerau

Auffällig ist: Viele Städte, die 2025 besonders heiß waren, gehören gleichzeitig zu den Regionen mit der stärksten Hitzezunahme in den letzten 45 Jahren.

Auch im Vergleich der Bundesländer zeigen sich deutliche Unterschiede in der Dynamik der Hitzebelastung: Berlin verzeichnet mit einem Anstieg von rund 55 Kühlgradtagen seit 1980 die mit Abstand stärkste Entwicklung. Dahinter folgen Brandenburg (37) und Sachsen (32). Auch Rheinland-Pfalz und das Saarland weisen deutlich steigende Werte auf. In Bayern fällt der Anstieg dagegen moderater aus.  Schleswig-Holstein verzeichnet mit 4 Kühlgradtagen die vergleichsweise geringste Zunahme. Damit bleibt das Bundesland auch im langfristigen Trend deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von knapp 18 Kühlgradtagen. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bewegen sich ebenfalls auf diesem bundesdeutschen Durchschnitts-Niveau.

Hitze wird zur Herausforderung für Gebäude

Mit steigenden Temperaturen verändern sich auch die Anforderungen an Gebäude grundlegend. Längere Hitzeperioden führen dazu, dass sich Innenräume stärker aufheizen, nachts weniger auskühlen und der thermische Komfort zunehmend unter Druck gerät. „Hitze entwickelt sich zunehmend zu einer zentralen Herausforderung im Gebäudebetrieb“, sagt Matthias Hartmann, CEO der Techem Gruppe. „Entscheidend ist, die Auswirkungen transparent zu machen und Gebäude datenbasiert so zu steuern, dass Komfort und Effizienz auch bei steigenden Temperaturen gewährleistet bleiben.“

Moderne Gebäudetechnologien können dazu beitragen, den Umgang mit Hitze deutlich zu verbessern: Wärmepumpen gewinnen an Bedeutung, da sie nicht nur zum Heizen, sondern – je nach System – auch zur Kühlung verwendet werden können. In Kombination mit Smart-Metering-Lösungen wird zudem transparent, wann und wie Energie für die Kühlung eingesetzt wird – eine wichtige Grundlage für einen effizienten Betrieb. Zugleich eröffnen dynamische Stromtarife zusätzliche wirtschaftliche Potenziale: Wer sein Gebäude gezielt dann kühlt, wenn Strompreise niedrig oder sogar negativ sind, kann Betriebskosten senken und Energie besonders effizient nutzen. Sensorbasierte Lösungen wie der Multisensor Plus von Techem erfassen Temperatur- und Raumklimadaten und ermöglichen ein gezieltes, datenbasiertes Lüftungsmanagement.

Hitze erfordert ein Umdenken

Insgesamt zeigt sich: Der Umgang mit Hitze entwickelt sich zunehmend zu einer zentralen Aufgabe im Gebäudebetrieb und erfordert ein Zusammenspiel aus Technik, Daten und intelligentem Management. Für Wohnungswirtschaft, Kommunen und Gebäudebetreiber bedeutet das: Hitze muss stärker in Planung, Ausstattung und Betrieb von Gebäuden berücksichtigt werden. Datenbasierte Analysen und intelligente Lösungen werden dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Zur Methodik

Für den Techem Hitzeatlas wurden Kühlgradtage (Cooling Degree Days, CDD) als zentraler Indikator zur Beschreibung der Hitzebelastung herangezogen. Ist die Tagesmitteltemperatur größer gleich eines definierten Grenzwerts wird von einem Kühlgradtag gesprochen. Der Kühlbedarf für die einzelnen Tage wird als Differenz zu einer Grenztemperatur bestimmt. Die verwendete Quelle nutzt als Grenzwert 24°C und als Grenztemperatur 21°C. Die angegebenen monatlichen CDD-Werte wurden zu jährlichen Summen aggregiert.

Die Analyse basiert auf Daten der NUTS3-Regionen (Landkreise und kreisfreie Städte). Zur Darstellung auf Bundeslandebene wurden flächengewichtete Mittelwerte der jeweiligen Regionen berechnet, um die Größen der Regionen zu berücksichtigen.

Die aktuelle Hitzebelastung wird anhand der CDD-Werte für das Jahr 2025 dargestellt. Zur Bewertung der langfristigen Entwicklung seit 1980 wurde eine Glättung über dreijährige Mittelwerte vorgenommen.

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  • Gartenarbeit im Herbst: Rechte und Pflichten an der Grundstücksgrenze

    Jetzt geht es im Garten wieder los: Hecken werden zurückgeschnitten, Bäume gepflegt, Laub zusammengeharkt und Fallobst eingesammelt. Gerade im Herbst stellt sich für viele Eigentümer die Frage, was auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist und wo Nachbarrecht und Naturschutz Grenzen setzen.

    Ab 1. Oktober beginnt wieder der Zeitraum, in dem stärkere Rückschnitte an Hecken und anderen Gehölzen grundsätzlich möglich sind. Gleichzeitig sorgen überhängende Äste, Äpfel vom Nachbarbaum und große Laubmengen regelmäßig für Diskussionen an der Grundstücksgrenze.

    Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD) erläutert, was Eigentümer jetzt wissen sollten:
    „Viele Konflikte rund um Hecken, Äste, Laub oder Fallobst lassen sich mit einem kurzen Gespräch über den Gartenzaun lösen. Wer frühzeitig miteinander spricht und gleichzeitig die gesetzlichen Fristen sowie den Naturschutz im Blick behält, vermeidet unnötigen Streit.“

    Hecken und Gehölze: Ab Oktober darf wieder stärker geschnitten werden

    Wer seine Hecke kräftig zurückschneiden, verjüngen oder beseitigen möchte, kann solche Arbeiten grundsätzlich wieder ab 1. Oktober einplanen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis einschließlich 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Für umfangreichere Arbeiten bleibt damit das Zeitfenster von Oktober bis Ende Februar.

    „Mit dem Oktober beginnt für viele Eigentümer die klassische Zeit für größere Gartenarbeiten. Trotzdem sollte niemand einfach zur Säge oder Heckenschere greifen. Artenschutz und örtliche Schutzvorschriften gelten weiterhin.“

    Bäume: Vor dem Rückschnitt örtliche Regeln prüfen

    Bei Bäumen können zusätzliche Vorgaben gelten. Viele Städte und Gemeinden schützen bestimmte Bäume über Baumschutzsatzungen oder vergleichbare Regelungen. Je nach Baumart, Größe und Standort kann für eine Fällung oder einen größeren Rückschnitt eine Genehmigung erforderlich sein. Eigentümer sollten daher vor umfangreicheren Arbeiten prüfen, welche Regelungen vor Ort gelten.

    Überhängende Äste: Nicht einfach abschneiden

    Ragen Äste oder Zweige vom Nachbargrundstück über die Grundstücksgrenze, dürfen sie nicht automatisch entfernt werden. Wer sich durch den Überhang beeinträchtigt fühlt, sollte den Nachbarn zunächst auffordern, die Äste zurückzuschneiden und dafür eine angemessene Frist setzen.

    Der Bundesgerichtshof hat das Selbsthilferecht von Grundstückseigentümern in einer Entscheidung zu einer rund 15 Meter hohen Schwarzkiefer gestärkt. Danach kann ein Rückschnitt überhängender Zweige grundsätzlich auch dann zulässig sein, wenn dadurch Schäden am Baum drohen. Naturschutzrechtliche Vorgaben und örtliche Schutzbestimmungen bleiben jedoch zu beachten.

    „Das ist kein Freibrief für die Säge. Vor einem eigenmächtigen Rückschnitt sollten Eigentümer immer zuerst das Gespräch suchen, eine angemessene Frist setzen und prüfen, ob Baum- oder Artenschutzvorschriften entgegenstehen.“

    Der IVD rät, störenden Überhang möglichst fotografisch zu dokumentieren und den Nachbarn schriftlich um Rückschnitt zu bitten. Bei großen Bäumen oder möglichen Auswirkungen auf die Standsicherheit sollte zusätzlich ein Fachbetrieb hinzugezogen werden.

    Laub, Nadeln und Zapfen: Wann wird es zu viel?

    Auch Laub, Nadeln oder Zapfen aus der Nachbarschaft können für Ärger sorgen. Grundsätzlich muss jeder Eigentümer das Laub beseitigen, das auf dem eigenen Grundstück landet – auch wenn es von einem Baum des Nachbargrundstücks stammt. Natürlicher Laubfall gehört in vielen Wohnlagen zum üblichen jahreszeitlichen Geschehen.

    Erst bei außergewöhnlich starken Belastungen können im Einzelfall weitergehende Ansprüche bestehen. Die Rechtsprechung berücksichtigt dabei auch mittelbare Beeinträchtigungen durch herabfallende Blätter, Nadeln oder Zapfen, insbesondere wenn diese mit überhängenden Ästen verbunden sind. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt jedoch stets von der konkreten Situation ab.

    Eine normale Menge Herbstlaub ist in der Regel hinzunehmen. Bei außergewöhnlich hohem Reinigungsaufwand sollte die Belastung über einen längeren Zeitraum dokumentiert und zunächst eine einvernehmliche Lösung gesucht werden. Bei öffentlichen Gehwegen empfiehlt sich außerdem ein Blick in die örtliche Straßenreinigungssatzung. Kommunen können die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen.

    Äpfel vom Nachbarbaum: Pflücken verboten, Fallobst erlaubt

    Auch beim Obst gilt: Entscheidend ist, wo es sich befindet. Hängen Äpfel, Birnen oder andere Früchte noch am Baum des Nachbarn, dürfen sie nicht einfach gepflückt werden, auch dann nicht, wenn der Ast über die Grundstücksgrenze ragt.

    Fällt das Obst dagegen von selbst auf das eigene Grundstück, darf es grundsätzlich aufgesammelt werden. Nachhelfen ist allerdings nicht erlaubt. Äste dürfen nicht geschüttelt werden, damit die Früchte auf das eigene Grundstück fallen.

    „Oft lässt sich gerade beim Fallobst mit einer einfachen Absprache viel Ärger vermeiden“, so Engel-Lindner. „Wer die überhängenden Früchte ernten darf, können Nachbarn unkompliziert untereinander vereinbaren.“

    Artenschutz: Vor dem Schnitt erst hinschauen

    Auch nach dem 1. Oktober gilt: Tiere dürfen durch Gartenarbeiten nicht gefährdet werden. Vor dem Rückschnitt sollten Hecken, Sträucher und Bäume deshalb sorgfältig auf Nester, Höhlen und andere bewohnte Bereiche kontrolliert werden.

    Das gilt auch für den Herbstputz. Laub- und Reisighaufen sind für Igel und andere Kleintiere wichtige Rückzugs- und Überwinterungsorte.

    „Nicht jeder Laubhaufen muss sofort verschwinden. Wer einen Teil des Gartens etwas naturbelassener lässt, schafft mit wenig Aufwand wertvollen Lebensraum. Muss ein Haufen entfernt werden, sollte er vorsichtig umgesetzt werden, möglichst ohne direkt Laubbläser, Freischneider oder Motorsense einzusetzen.“

    IVD-Tipps im Überblick: Fünf Schritte vor der Gartenschere

    • Frist prüfen: Größere Gehölzrückschnitte grundsätzlich zwischen Oktober und Ende Februar planen.
    • Tiere suchen: Vor jedem Schnitt Nester, Höhlen und andere Lebensstätten kontrollieren.
    • Örtliche Regeln beachten: Bei Bäumen Baumschutzsatzungen und mögliche Genehmigungspflichten prüfen.
    • Nachbarn informieren: Bei überhängenden Ästen zunächst miteinander sprechen und gegebenenfalls schriftlich eine angemessene Frist setzen.
    • Fachleute einschalten: Bei großen Bäumen, möglicher Gefährdung oder unklarer Rechtslage nicht auf eigene Faust handeln.
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