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Zielke Immobilien präsentiert neue Homepage
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Juli 23, 2024

Zielke Immobilien präsentiert neue Homepage

Zielke Immobilien in Erkrath

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere neue Immobilienmakler Website heute online gegangen ist. Mit einem frischen Design und benutzerfreundlichen Funktionen bieten wir Ihnen jetzt noch mehr Service und Informationen rund um das Thema Immobilien in Erkrath & Umgebung.

Warum Zielke Immobilien?

Bei Zielke Immobilien stehen gegenseitiges Vertrauen, äußerste Diskretion, professionelle Abwicklung und persönliches Engagement im Mittelpunkt unserer Arbeit. Unser Ziel ist es, sowohl Eigentümer als auch Interessenten fair zu betreuen und deren Träume zu erfüllen. Wir sind Ihr verlässlicher Partner für die Vermarktung von Wohn- und Geschäftsimmobilien in Erkrath und Umgebung.

Was bietet die neue Homepage?

Unsere neue Homepage besticht nicht nur durch ihr modernes Design, sondern auch durch eine Vielzahl an nützlichen Funktionen:

  • Immobilienangebote im neuen Look & Feel: Finden Sie aktuelle Immobilienangebote in unserer übersichtlichen und modern gestalteten Datenbank.
  • Umfangreicher Bereich für Eigentümer: Profitieren Sie von speziellen Informationen und Services, die genau auf Ihre Bedürfnisse als Eigentümer abgestimmt sind.
  • Referenzen & Kundenstimmen: Lesen Sie, was unsere Kunden über uns sagen, und überzeugen Sie sich von unserer Dienstleistungsqualität.
  • Aktuelle Nachrichten und Ratgeber zu wichtigen Immobilien-Themen: Bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen und Trends im Immobilienmarkt.

Kontaktieren Sie uns

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie bei Ihren Immobilienangelegenheiten zu unterstützen.

Zielke Immobilien – Ihr Qualitätsmakler für Erkrath & Umgebung. Nehmen Sie uns beim Wort!

Wir möchten an dieser Stelle auch unserem langjährigen Partner screenwork für die hervorragende Zusammenarbeit danken.

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  • „Unzureichende Nachbesserungen“: Verbände kritisieren neues Mietrechtspaket scharf

    Private Vermieter stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck. Mit dem Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Handlungsspielräume privater Vermieter weiter ein. Die im Referentenentwurf vorgesehenen und vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) stark kritisierten Verschärfungen wurden teilweise abgemildert. Dennoch sind zusätzliche Kosten und sinkende Renditen für Eigentümer zu befürchten.

    Mit dem aktuellen Gesetzentwurf für Mietrechtsänderungen (Mietrecht II) hat die Bundesregierung das Ziel, die Mietpreisbremse wirksamer werden zu lassen und den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern. Dabei schränkt sie die Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Verwertung von Wohnraum auch für private Kleinvermieter ein. Im Vergleich zu dem Referentenentwurf, den Wohnen im Eigentum stark kritisiert hat, gibt es in dem Gesetzesentwurf erste Nachbesserungen. Diese sind jedoch nicht ausreichend. „Private Vermieter stellen mit 64,4 Prozent des Mietwohnungsbestands einen wesentlichen Teil des Mietwohnungsangebots in Deutschland bereit. Gleichzeitig ist die vermietete Immobilie für viele ein zentraler Baustein der privaten Altersvorsorge. Die geplanten Einschränkungen werden trotz der Nachbesserungen dazu führen, dass sich die Vermietung für diese Gruppe wirtschaftlich zunehmend weniger lohnt. Wir befürchten einen Rückzug privater Anbieter – mit spürbaren Folgen für das ohnehin knappe Wohnungsangebot“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE).

    Es braucht eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz der Mieter vor missbräuchlichem Vorgehen und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit für private Kleinvermieter.

    Möblierung: Erhöhung des Pauschalbetrags auf 10 Prozent der Nettokaltmiete

    Der Gesetzesentwurf sieht – wie bereits der Referentenentwurf – die separate Ausweisung des Möblierungszuschlags vor. Der vorgesehene pauschale Prozentsatz, der künftig als Regelvermutung für einen angemessenen Zuschlag gelten soll, wurde dabei angehoben. „Positiv ist, dass der ursprüngliche Pauschalwert von fünf Prozent auf zehn Prozent erhöht wurde – schließlich tragen Vermieter auch die Kosten für Transport- und Aufbau der Möbel“, so von Möller. „Dennoch halten wir es für sachgerechter, den Zuschlag am tatsächlichen Wert der Möblierung einschließlich aller Nebenkosten zu orientieren, statt ihn pauschal an die Nettokaltmiete zu koppeln.“

    Kurzzeitvermietung: Grenze beschneidet Vertragsfreiheit

    Der Gesetzesentwurf sieht zudem eine Legaldefinition des „vorübergehenden Gebrauchs“ von Wohnraum vor und begrenzt diesen grundsätzlich auf maximal sechs Monate. Hintergrund ist, dass bei Kurzzeitvermietungen die Mietpreisbremse nicht gilt. Im Vergleich zum Referentenentwurf soll nun zusätzlich die Möglichkeit bestehen, das Kurzzeit-Mietverhältnis auf acht Monate auszuweiten – wenn beispielsweise ein Praktikum verlängert oder eine Prüfung verschoben wird.

    Wohnen im Eigentum kritisiert die starre zeitliche Grenze. „Die Erweiterung auf acht Monate ändert an unserer kritischen Bewertung nichts“, so von Möller, „die feste Grenze berücksichtigt nicht ausreichend den Bedarf an flexiblem Wohnraum.“

    Indexmiete: Aufteilung von Mehrkosten auf Mieter und Vermieter

    Bei der Indexmiete (§ 557b BGB) plant das Ministerium eine Begrenzung der zulässigen Mieterhöhung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Der Referentenentwurf sah vor, dass die Indexmiete generell um nicht mehr als 3,5 Prozent steigen darf.

    Nach dem neuen Gesetzentwurf soll in den Fällen, in denen die Indexmiete um mehr als 3 Prozent steigt, der darüber liegende Teil zur Hälfte auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen.

    Zwar ist die ursprüngliche Regelung des Referentenentwurfs etwas abgemildert worden. Dennoch werden damit private Vermieter, die selbst von Inflation betroffen sind und Mieteinnahmen häufig zur Altersvorsorge nutzen, zusätzlich belastet. Das widerspricht dem Ziel der Indexmiete.

    „Hinzu kommt, dass der Verbraucherpreisindex die tatsächlichen Kostensteigerungen im Immobilienbereich ohnehin nur unzureichend abbildet, da Handwerkerleistungen und Kosten für Baustoffe schon seit Jahren noch höheren Preissteigerungen unterworfen sind“, so von Möller.

    Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Vermieter tragen volles Kostenrisiko

    Besonders kritisch bewertet WiE, dass das Ministerium auch im aktuellen Gesetzesentwurf an der geplanten Ausweitung der sogenannten Schonfristregelung festhält. Künftig soll nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam werden, wenn die Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeglichen werden.

    Nach Auffassung des Verbands führt dies zu einer erheblichen Verschiebung des Kostenrisikos zulasten der Vermietenden. Zudem verursachen Räumungsklagen regelmäßig hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Auch wenn Vermieter die Erstattung der Prozesskosten von den Mietern verlangen können, ist es eher unwahrscheinlich, dass letztere die Kosten aufbringen können, wenn sie bereits Probleme hatten, die Miete regelmäßig zu zahlen.

    Kritik auch von Haus & Grund

    Auch die Interessengemeinschaft Haus & Grund Deutschland sieht in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Mietrechtspaket einen enteignenden Eingriff in die private Altersvorsorge in Deutschland. Statt die Bürgerinnen und Bürger zu Investitionen in Mietwohnungen zu ermutigen, setze die Bundesregierung erneut auf gesetzliche Eingriffe, mehr Pflichten und wirtschaftliche Enteignung. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke erklärt: „Die Bundesregierung stigmatisiert private Vermieter. Dabei sind die Privaten diejenigen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. Wer anderen Wohnraum zur Verfügung stellt, braucht Rechtssicherheit. Dieses Gesetz bewirkt das Gegenteil: Es macht Vermietung unattraktiver.“

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