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Warmwasserverbrauch nach Corona-Pandemie wieder gesunken
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Juli 4, 2024

Warmwasserverbrauch nach Corona-Pandemie wieder gesunken

Eine aktuelle Auswertung zeigt: Der Warmwasserverbrauch ging im Jahr 2023 auf das Niveau von 2019 zurück, nachdem er während der Corona-Pandemie um 19 Prozent angestiegen war. Das meldet die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online.

Corona-Maßnahmen hatten Einfluss auf Verbrauch

Eine aktuelle Auswertung des Warmwasserspiegels (www.warmwasserspiegel.de) zeigt deutliche Veränderungen im Warmwasserverbrauch der Haushalte in Deutschland innerhalb der letzten sechs Jahre. Eine Stichprobe von mehr als 34.000 realen Verbrauchsdaten aus den Jahren 2018 bis 2023 zeigt, dass der Warmwasserverbrauch in Privathaushalten während der Corona-Pandemie zunahm, jedoch anschließend wieder auf das Niveau von vor der Pandemie zurückging.

Zwischen 2019 und 2021 stieg der Warmwasserverbrauch in Privathaushalten um fast 19 Prozent – von etwa 32 Litern auf über 38 Liter pro Tag und Person. In den Folgejahren sank der Warmwasserverbrauch dann wieder – um 14 Prozent auf knapp 33 Liter pro Tag und Person im Jahr 2023.

Jahr / Warmwasserverbrauch pro Person und Tag

  • 2018: 32,3 Liter
  • 2019: 32,3 Liter
  • 2020: 35,6 Liter
  • 2021: 38,4 Liter
  • 2022: 34,2 Liter
  • 2023: 32,9 Liter

Warmwasserverbrauch bietet Sparpotenzial in Milliardenhöhe

Die Gründe für den Mehrverbrauch sind extrem vielseitig. Die Menschen haben verstärkt auf Hygiene geachtet, um einer möglichen Infektion vorzubeugen. Auch wurde vermehrt im Homeoffice gekocht, was mehr Wasser verbraucht, als das Kochen in einer Großküche, z. B. in einer Kantine.

Um den positiven Trend des sinkenden Verbrauchs weiterzuführen, bedarf es intensiver Aufklärung und Information. Bundesweit werden nach wie vor jährlich 230 Millionen Kubikmeter Warmwasser verschwendet. Würde dieses Potenzial ausgeschöpft, ließen sich Energie- und Wasserkosten in Höhe von 3,1 Milliarden Euro sparen und drei Millionen Tonnen CO2 vermeiden. Der Warmwasserspiegel (www.warmwasserspiegel.de) bietet wertvolle Anhaltspunkte und Tipps, wie jeder Einzelne seinen Wasserverbrauch optimieren kann.

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  • Wallbox-Förderung 2026: So sichern Sie sich bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz

    Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit nimmt das BMV gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund 9 Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z. B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Anträge sind ab dem 15. April 2026 möglich.

    Mehrparteienhäuser im Fokus der Förderung

    Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hierzu: „Der Umstieg auf das E-Auto scheitert oft nicht am Willen, sondern an der Lademöglichkeit Zuhause. Gerade in Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern – doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Das ändern wir jetzt mit unserer Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro. Wir machen Investitionen in private Lademöglichkeiten deutlich attraktiver und bringen die Infrastruktur dorthin, wo sie gebraucht wird. Denn Elektromobilität gelingt nur, wenn sie alltagstauglich ist.“

    Eckpunkte der Förderung im Überblick

    Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:

    1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
    2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
    3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

    Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Interessierte können ihren Antrag auf Förderung ab dem 15. April 2026 einreichen.

    Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.

    Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.

    Die Bedingungen der Förderung im Überblick

    Das neue Förderprogramm nimmt die Elektrifizierung eines größeren Gebäudebestands in den Fokus. So ist eine Bedingung für den Erhalt der Förderung, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.

    Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:

    • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
    • maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
    • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

    Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMV und unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt, betreut das neue Förderprogramm inhaltlich.

    Dagmar Fehler, CEO und Sprecherin der NOW GmbH erklärt: „In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern und fast 9 Millionen Stellplätzen, die dazu gehören – ein riesiges Potenzial für den Ausbau von privater Ladeinfrastruktur. Weil das Laden zu Hause besonders beliebt ist, setzt die neue BMV-Förderung genau hier an. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet das Förderprogramm fachlich und organisatorisch – von der Entwicklung bis zur praktischen Umsetzung.“

    Investitionsbereitschaft soll gesteigert werden

    Mit dem neuen Förderprogramm wird die Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ umgesetzt, der im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Maßnahme soll mit einer finanziellen Unterstützung des BMV die Investitionsbereitschaft der Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften steigern und den Aufbau von Lademöglichkeiten beschleunigen.

    Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Projektträger stellt hierfür ein digitales Antragsportal für den gesamten Prozess zur Verfügung, das neben der eigentlichen Antragstellung auch zahlreiche Informationen und Hilfestellungen bereithält.

    Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat kürzlich einen neuen Leitfaden zur Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern veröffentlicht. Der „WEGweiser“ richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften und unterstützt sie gezielt dabei, sich auf das Förderprogramm vorzubereiten.

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