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Handwerkerbonus vor Kürzung: Jetzt noch 20 Prozent Steuern sparen
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Oktober 29, 2026

Handwerkerbonus vor Kürzung: Jetzt noch 20 Prozent Steuern sparen

Privatleute, die ein Haus oder eine Wohnung besitzen, kennen das:  Man schmiedet Pläne für Umbauten, will dieses oder jenes sanieren oder erneuern. Oft steht schon im Vorfeld fest, dass es hierfür Handwerkerleistungen braucht. „Wer solch ein Vorhaben schon konkret durchdacht hat und angehen möchte, sollte dies nicht unnötig auf die lange Bank schieben. Denn derzeit wird politisch verhandelt, ob der bestehende Steuerbonus für Handwerkerleistungen gekürzt werden soll. Dies würde private Bauherren unmittelbar betreffen.

Höchstbetrag wird gesenkt

„Wer für den eigenen Haushalt Handwerker beauftragt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von den in Rechnung gestellten Kosten bislang 20 Prozent von der Steuer abziehen“, erläutert Holger Freitag, der Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). Der kostenlos verfügbare VPB-Ratgeber „Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen“ enthält dazu Genaueres. „Das Bundeskabinett hatte am 2. September einen Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen, das vorsieht, die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) ab 2027 auf 15 Prozent zu senken und den jährlichen Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro zu reduzieren“, so der Anwalt.

Inkrafttreten noch unklar

Ob dieser Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 tatsächlich in Kraft treten wird, ist noch nicht ausgemacht. Denn hierfür ist die Zustimmung des Bundesrates notwendig. Der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer empfiehlt dem Plenum, die vom Bundeskabinett geplante Kürzung komplett zu streichen. Sein Argument: Ein niedrigerer Fördersatz sende in einer Phase schwacher privater Investitionen ein falsches Signal und treibe Aufträge in die Schwarzarbeit. Der Finanzausschuss des Bundesrates wiederum setzt sich für die zukünftige Einführung einer sogenannten Wesentlichkeitsschwelle ein. Unterhalb dieser Grenze wäre keine Steuerermäßigung mehr möglich. Dies könnte zum Beispiel eine Heizungswartung, kleinere Dachreparaturen oder den Austausch einer Tür betreffen. Der Plenumsbeschluss des Bundesrates vom 16. Oktober greift diese Debatte aber nicht auf.

Nicht in Aktionismus verfallen

„Warten private Bauherren nun die endgültige Entscheidung ab“, so Freitag, „kann es zeitlich eng werden, falls die Kürzung zum Jahreswechsel kommt und man von der bislang noch geltenden Regelung profitieren möchte.“ Der Hintergrund: Für die Steuer zählt das Jahr der Zahlung. Die Baumaßnahme sollte gegebenenfalls also noch in diesem Jahr geplant, realisiert und entlohnt sein. „Wer Arbeiten noch 2026 ausführen lässt und die Rechnung in diesem Jahr überweist, kann nach heutigem Stand den vollen Satz von 20 Prozent nutzen“, weiß Freitag. Zu beachten sei auch, dass Barzahlungen nicht anerkannt werden.

Eine steuerliche Vergünstigung sollte jedoch keinen baulichen Aktionismus auslösen. Am Anfang gilt es zu klären, dass ein Vorhaben sinnvoll ist. Dazu zählt auch, die finanzielle Seite durchzurechnen. Dann müssen die Arbeiten von den beauftragten Handwerksbetrieben noch in angemessener Qualität ausgeführt werden (was manchmal Zeit braucht). Die Fachleute aus dem Netzwerk des VPB stehen privaten Bauherren hierbei unterstützend zur Seite. Sie beraten unabhängig von Produkten und ausführenden Betrieben.

Zusammenfassung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Um die Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Für die Aufwendungen muss eine Rechnung vorliegen. Für die Steuer zählt das Jahr der Zahlung
  • Die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
  • Begünstigt sind lediglich die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten.
  • Privater Haushalt: Die Handwerkerleistung muss die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Leistung im begünstigten Haushalt erfüllen.
  • Die Aufwendungen dürfen nicht bereits in unzulässiger Weise als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder in einer anderen steuerlichen Kategorie berücksichtigt werden.

Außerdem sind mögliche Ausschlüsse zu beachten. Nach § 35a Abs. 3 EStG ist die Steuerermäßigung beispielsweise nicht für Maßnahmen vorgesehen, für die bestimmte öffentlich geförderte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

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    Höchstbetrag wird gesenkt

    „Wer für den eigenen Haushalt Handwerker beauftragt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von den in Rechnung gestellten Kosten bislang 20 Prozent von der Steuer abziehen“, erläutert Holger Freitag, der Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). Der kostenlos verfügbare VPB-Ratgeber „Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen“ enthält dazu Genaueres. „Das Bundeskabinett hatte am 2. September einen Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen, das vorsieht, die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) ab 2027 auf 15 Prozent zu senken und den jährlichen Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro zu reduzieren“, so der Anwalt.

    Inkrafttreten noch unklar

    Ob dieser Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 tatsächlich in Kraft treten wird, ist noch nicht ausgemacht. Denn hierfür ist die Zustimmung des Bundesrates notwendig. Der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer empfiehlt dem Plenum, die vom Bundeskabinett geplante Kürzung komplett zu streichen. Sein Argument: Ein niedrigerer Fördersatz sende in einer Phase schwacher privater Investitionen ein falsches Signal und treibe Aufträge in die Schwarzarbeit. Der Finanzausschuss des Bundesrates wiederum setzt sich für die zukünftige Einführung einer sogenannten Wesentlichkeitsschwelle ein. Unterhalb dieser Grenze wäre keine Steuerermäßigung mehr möglich. Dies könnte zum Beispiel eine Heizungswartung, kleinere Dachreparaturen oder den Austausch einer Tür betreffen. Der Plenumsbeschluss des Bundesrates vom 16. Oktober greift diese Debatte aber nicht auf.

    Nicht in Aktionismus verfallen

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    Eine steuerliche Vergünstigung sollte jedoch keinen baulichen Aktionismus auslösen. Am Anfang gilt es zu klären, dass ein Vorhaben sinnvoll ist. Dazu zählt auch, die finanzielle Seite durchzurechnen. Dann müssen die Arbeiten von den beauftragten Handwerksbetrieben noch in angemessener Qualität ausgeführt werden (was manchmal Zeit braucht). Die Fachleute aus dem Netzwerk des VPB stehen privaten Bauherren hierbei unterstützend zur Seite. Sie beraten unabhängig von Produkten und ausführenden Betrieben.

    Zusammenfassung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

    Um die Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

    • Für die Aufwendungen muss eine Rechnung vorliegen. Für die Steuer zählt das Jahr der Zahlung
    • Die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
    • Begünstigt sind lediglich die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten.
    • Privater Haushalt: Die Handwerkerleistung muss die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Leistung im begünstigten Haushalt erfüllen.
    • Die Aufwendungen dürfen nicht bereits in unzulässiger Weise als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder in einer anderen steuerlichen Kategorie berücksichtigt werden.

    Außerdem sind mögliche Ausschlüsse zu beachten. Nach § 35a Abs. 3 EStG ist die Steuerermäßigung beispielsweise nicht für Maßnahmen vorgesehen, für die bestimmte öffentlich geförderte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

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  • Techem Atlas: Große regionale Unterschiede bei Heizkosten

    Wie entwickeln sich Heizkosten, Energieverbrauch und Wassernutzung in deutschen Mehrfamilienhäusern? Welche Rolle spielen Wärmepumpen im Gebäudebestand? Und wie weit ist die Digitalisierung bei Mess- und Abrechnungsprozessen fortgeschritten? Zum Start der Heizsaison liefert der neue Techem Atlas für Energie, Wärme und Wasser Antworten darauf. Für die Studie hat Techem Daten von rund 94.000 Gebäuden mit etwa 1,1 Millionen Wohnungen in Deutschland sowie von weiteren 1,1 Millionen Wohnungen in ausgewählten europäischen Ländern aus dem vergangenen Jahr ausgewertet. Damit zählt der Atlas zu den umfangreichsten Untersuchungen seiner Art. Die Analyse zeigt: Trotz stabilisierter Energiepreise liegen die Heizkosten weiterhin deutlich über dem Niveau vor der Energiekrise von 2021. Ursache sind insbesondere die im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Temperaturen und der damit verbundene höhere Energieverbrauch. Gleichzeitig bestätigen die Daten die wirtschaftlichen Vorteile von Wärmepumpen im Mehrfamilienhausbestand trotz noch nicht ausgeschöpfter Effizienzpotenziale. Bei der Digitalisierung von Ablesung und Abrechnung sowie beim Ausbau intelligenter Messinfrastruktur zeichnen sich erneut Fortschritte gegenüber dem Vorjahr ab.

    Hier die wichtigsten Ergebnisse des Techem Atlas 2026 im Überblick:

    • Heizkosten bleiben auf hohem Niveau:

      Die Energiepreise bewegten sich 2025 zwar in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Damit lagen sie im Vergleich zu 2021 jedoch weiterhin rund 82 Prozent höher. Zugleich fiel die Heizperiode kälter aus als im Vorjahr. Das führte zu einem höheren Verbrauch und steigenden Heizkosten. Pro Quadratmeter lagen diese 2025 rund 45 Prozent über dem Niveau von 2021. Gleichzeitig zeigen die Daten, dass Nutzerverhalten und moderne Anlagentechnik einen wesentlichen Beitrag zur Begrenzung des Energieverbrauchs leisten. Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung trägt darüber hinaus zur Emissionsminderung bei und reduziert die Treibhausgasemissionen im Durchschnitt um 364 Kilogramm pro Wohnung.

    • Große regionale Unterschiede:

      Ein Blick auf die regionalen Auswertungen zeigt deutliche Unterschiede bei den Heizkosten. Am teuersten ist Heizen im Saarland mit 14,50 Euro pro Quadratmeter, gefolgt von Schleswig-Holstein (12,77 Euro) und Hessen (12,76 Euro). Berlin verzeichnete mit durchschnittlich 10,34 Euro pro Quadratmeter die niedrigsten Heizkosten, Nordrhein-Westfalen (10,69 Euro) und Bremen (10,72 Euro) liegen im Ranking nur knapp darüber. Auch zwischen den Städten zeigen sich erhebliche Unterschiede. Die höchsten Werte entfielen auf Ravensburg (13,34 Euro), Reutlingen (13,22 Euro) und Sömmerda (13,10 Euro). Die niedrigsten durchschnittlichen Heizkosten wurden in Bielefeld mit 8,99 Euro pro Quadratmeter gemessen. Rheine und Würzburg teilen sich mit jeweils 9,93 Euro pro Quadratmeter den zweiten Platz.

    • Wärmepumpen bleiben für die Dekarbonisierung des Gebäudebestands zentral:

      Mit Wärmepumpen versorgte Mehrfamilienhäuser weisen im untersuchten Gebäudebestand im Jahr 2025 die niedrigsten Wärmekosten pro Quadratmeter auf. Während die Verbrauchskosten bei Wärmepumpen seit 2021 weitgehend stabil geblieben sind, verzeichneten konventionelle Heizsysteme deutliche Anstiege.

    • Großes Potenzial für die Wärmewende:

      Zugleich zeigt die Analyse, dass ein Großteil des Mehrfamilienhausbestands bereits heute technisch für den Einsatz von Niedertemperatursystemen geeignet ist. Rund 40 Prozent der Heizungsanlagen können ohne Austausch der Heizkörper genutzt werden. Mit einem Heizkörpertausch steigt dieser Anteil auf rund 80 Prozent. Werden zusätzlich Niedertemperaturheizkörper (z. B. Gebläseheizkörper) eingesetzt, liegt die Eignung sogar bei rund 90 Prozent.

    • Fernwärme dominiert in Europa – Deutschland mit höchsten Kosten:

      In den untersuchten europäischen Mehrfamilienhäusern ist Fernwärme mit 52 Prozent der Wohnungen der häufigste Energieträger, Erdgas folgt mit 32 Prozent. Zugleich unterscheiden sich die Heizkosten pro Wohnung deutlich zwischen den Ländern: Im europäischen Vergleich verzeichnen deutsche Fernwärmekunden die höchsten Heizkosten. Mit durchschnittlich rund 1.057 Euro pro Wohnung liegt Deutschland vor der Schweiz (982 Euro).

    • Digitalisierung erreicht die Zielgerade:

      Zum Jahreswechsel 2026/2027 endet die europäische Übergangsfrist für die Umstellung auf 100 Prozent Fernablesbarkeit von Erfassungsgeräten. Bereits heute können 91,4 Prozent der Geräte im deutschen und 92,8 Prozent der Geräte im europäischen Mehrfamilienhausbestand ohne Betreten der Wohnungen ausgelesen werden.

    • Intelligente Messsysteme schaffen Basis für Mieterstrommodelle:

      Der Ausbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) schafft zugleich die technische Grundlage für neue Energiekonzepte wie Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Die Daten zeigen, dass Photovoltaikanlagen auch in den Wintermonaten einen spürbaren Beitrag zur Stromversorgung leisten können. In den untersuchten Gebäuden decken sie mehr als 30 Prozent des Stromverbrauchs. In Kombination mit Batteriespeichern kann der lokal erzeugte Solarstrom zudem auch in Zeiten niedriger Solarstrahlung genutzt werden und so den Eigenverbrauch innerhalb des Gebäudes erhöhen.

    • Trinkwasserverbrauch bleibt langfristig stabil:

      Trotz steigender Temperaturen hat sich der Wasserverbrauch in deutschen Mehrfamilienhäusern in den vergangenen zehn Jahren weitgehend konstant entwickelt. Die Warmwasserbereitung bleibt jedoch ein wesentlicher Energieverbrauchsfaktor und macht rund ein Viertel der für Wärme eingesetzten Energie aus.

    „Die Folgen der Energiekrise sind für viele Haushalte weiterhin spürbar. Angesichts anhaltend hoher Energiekosten fällt ein kälterer Winter im Jahr 2025 besonders ins Gewicht. Viele Verbraucher haben die Einsparpotenziale, die ihnen unter anderem die unterjährige Verbrauchsinformation eröffnet, bereits weitgehend ausgeschöpft. Umso wichtiger ist es, diese Möglichkeiten flächendeckend zu etablieren, damit noch mehr Bewohner davon profitieren können. Mit Sorge blicken wir zudem auf weiter steigende Energiepreise, insbesondere vor dem Hintergrund des Krieges in der Golfregion. Gleichzeitig zeigen die Daten des Techem Atlas, welches Potenzial in einem modernisierten und digitalisierten Gebäudebestand steckt“, kommentiert Ulrich Schiller, Co-CEO der Techem Gruppe und CEO Deutschland, die Ergebnisse.

    „Entscheidend ist es jetzt, eine gezielte Modernisierung des Gebäudebestands weiter voranzutreiben und dabei technische Möglichkeiten gezielt einzusetzen. Smart Metering, fernablesbare Messsysteme, digitale Verbrauchstransparenz und ein datenbasierter Betrieb von Gebäuden schaffen die Grundlage, um Energieverbräuche weiter zu reduzieren und die Belastungen aus Energiekosten und der CO₂-Kostenaufteilung für Mieter und Vermieter zu begrenzen. So wird die Wärmewende im Gebäudebestand bezahlbarer und effizienter.”

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