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Wärmepumpe ist erste Wahl – Mehrheit der Deutschen will erneuerbar heizen
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Dezember 18, 2025

Wärmepumpe ist erste Wahl – Mehrheit der Deutschen will erneuerbar heizen

Eine aktuelle repräsentative Umfrage im Auftrag der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zeigt: Jeder dritte Deutsche würde sich heute für eine Wärmepumpe entscheiden. Damit liegt sie klar vor allen anderen Heiztechnologien. Insgesamt erreichen Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien eine Zustimmung von 58 Prozent.

Die Zustimmung zur Wärmepumpe ist seit 2023 um 14 Prozentpunkte gestiegen. Über Parteigrenzen hinweg sehen viele Menschen die Wärmepumpe inzwischen als kostengünstige Option. Das zeigt, dass am Ende die Wirtschaftlichkeit den Ausschlag gibt und nicht die politischen Positionen.

Heizen mit Öl und Gas wird zur Kostenfalle

Hauseigentümer entscheiden sich zunehmend für Wärmepumpen, da diese effizient arbeiten, die Heizkosten senken und zugleich einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem erkennen sie die Risiken fossiler Heizungen. Zwei Drittel der Befragten stimmen zu, dass das Heizen mit Erdgas oder Öl langfristig zur Kostenfalle wird.

Denn die Fakten sind klar: Hohe Brennstoffpreise, ein steigender CO2-Preis und wachsende Netzentgelte treiben die Heizkosten in die Höhe. In 20 Jahren könnten die Kosten doppelt so hoch sein wie heute. Hinzu kommt das Risiko, dass Gasnetze in den nächsten Jahren zurückgebaut werden und Kommunen ihre Gasversorgung frühzeitig ganz einstellen könnten.

Klare Rahmenbedingungen fehlen

„Die Nachfrage ist da, aber viele Menschen zögern, weil sie nicht wissen, worauf sie sich verlassen können“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. „Seit Monaten warten Verbraucher und die gesamte Branche auf klare Rahmenbedingungen – und bekommen heute im Grunde nur einen neuen Namen präsentiert. Im Klartext: Wir wissen immer noch nicht, was aus der 65-Prozent-Regel wird und wie die Förderung aussehen soll. So kann niemand verlässlich planen. Das ist für Eigentümer wie für das Handwerk ein enttäuschendes Signal.“

BDH fordert Planungssicherheit

Auch die neueste Absatzstatistik, des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) zeigt, dass Wärmepumpen auf dem Vormarsch sind. Bis einschließlich Oktober 2025 wurden über alle Wärmepumpen-Technologien hinweg rund 255.000 Geräte verkauft – ein Plus von 57 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Für das Gesamtjahr prognostiziert der BDH rund 284.000 abgesetzte Wärmepumpen und damit ein Wachstum von 47 Prozent gegenüber 2024.

Die Dynamik im Wärmepumpenmarkt sei erfreulich, reiche aber bei Weitem nicht aus, um die Ziele der früheren Bundesregierung zu erreichen, so der BDH. Die Vorgängerkoalition hatte 500.000 installierte Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 als Zielmarke ausgegeben. Allein in den ersten beiden Jahren wurde das Ziel um über 50 Prozent verfehlt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklung erneuert der BDH seinen Appell an die Bundesregierung, rasch für Planungssicherheit und Klarheit bei den ordnungsrechtlichen Vorgaben zu sorgen.

Wie teuer wird ein Heizungstausch?

Unabhängig von der politischen Entwicklung können Hauseigentümer mit dem kostenlosen „ModernisierungsCheck“ von co2online prüfen, wie teuer der Heizungstausch wird, welche Fördermittel möglich sind und ob sich die Investition lohnt. Das interaktive Online-Tool berücksichtigt aktuelle Preise sowie künftige Kostenentwicklungen und schafft eine transparente Entscheidungsgrundlage.

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  • Handwerkerbonus vor Kürzung: Jetzt noch 20 Prozent Steuern sparen

    Privatleute, die ein Haus oder eine Wohnung besitzen, kennen das:  Man schmiedet Pläne für Umbauten, will dieses oder jenes sanieren oder erneuern. Oft steht schon im Vorfeld fest, dass es hierfür Handwerkerleistungen braucht. „Wer solch ein Vorhaben schon konkret durchdacht hat und angehen möchte, sollte dies nicht unnötig auf die lange Bank schieben. Denn derzeit wird politisch verhandelt, ob der bestehende Steuerbonus für Handwerkerleistungen gekürzt werden soll. Dies würde private Bauherren unmittelbar betreffen.

    Höchstbetrag wird gesenkt

    „Wer für den eigenen Haushalt Handwerker beauftragt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von den in Rechnung gestellten Kosten bislang 20 Prozent von der Steuer abziehen“, erläutert Holger Freitag, der Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). Der kostenlos verfügbare VPB-Ratgeber „Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen“ enthält dazu Genaueres. „Das Bundeskabinett hatte am 2. September einen Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen, das vorsieht, die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) ab 2027 auf 15 Prozent zu senken und den jährlichen Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro zu reduzieren“, so der Anwalt.

    Inkrafttreten noch unklar

    Ob dieser Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 tatsächlich in Kraft treten wird, ist noch nicht ausgemacht. Denn hierfür ist die Zustimmung des Bundesrates notwendig. Der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer empfiehlt dem Plenum, die vom Bundeskabinett geplante Kürzung komplett zu streichen. Sein Argument: Ein niedrigerer Fördersatz sende in einer Phase schwacher privater Investitionen ein falsches Signal und treibe Aufträge in die Schwarzarbeit. Der Finanzausschuss des Bundesrates wiederum setzt sich für die zukünftige Einführung einer sogenannten Wesentlichkeitsschwelle ein. Unterhalb dieser Grenze wäre keine Steuerermäßigung mehr möglich. Dies könnte zum Beispiel eine Heizungswartung, kleinere Dachreparaturen oder den Austausch einer Tür betreffen. Der Plenumsbeschluss des Bundesrates vom 16. Oktober greift diese Debatte aber nicht auf.

    Nicht in Aktionismus verfallen

    „Warten private Bauherren nun die endgültige Entscheidung ab“, so Freitag, „kann es zeitlich eng werden, falls die Kürzung zum Jahreswechsel kommt und man von der bislang noch geltenden Regelung profitieren möchte.“ Der Hintergrund: Für die Steuer zählt das Jahr der Zahlung. Die Baumaßnahme sollte gegebenenfalls also noch in diesem Jahr geplant, realisiert und entlohnt sein. „Wer Arbeiten noch 2026 ausführen lässt und die Rechnung in diesem Jahr überweist, kann nach heutigem Stand den vollen Satz von 20 Prozent nutzen“, weiß Freitag. Zu beachten sei auch, dass Barzahlungen nicht anerkannt werden.

    Eine steuerliche Vergünstigung sollte jedoch keinen baulichen Aktionismus auslösen. Am Anfang gilt es zu klären, dass ein Vorhaben sinnvoll ist. Dazu zählt auch, die finanzielle Seite durchzurechnen. Dann müssen die Arbeiten von den beauftragten Handwerksbetrieben noch in angemessener Qualität ausgeführt werden (was manchmal Zeit braucht). Die Fachleute aus dem Netzwerk des VPB stehen privaten Bauherren hierbei unterstützend zur Seite. Sie beraten unabhängig von Produkten und ausführenden Betrieben.

    Zusammenfassung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

    Um die Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

    • Für die Aufwendungen muss eine Rechnung vorliegen. Für die Steuer zählt das Jahr der Zahlung
    • Die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
    • Begünstigt sind lediglich die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten.
    • Privater Haushalt: Die Handwerkerleistung muss die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Leistung im begünstigten Haushalt erfüllen.
    • Die Aufwendungen dürfen nicht bereits in unzulässiger Weise als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder in einer anderen steuerlichen Kategorie berücksichtigt werden.

    Außerdem sind mögliche Ausschlüsse zu beachten. Nach § 35a Abs. 3 EStG ist die Steuerermäßigung beispielsweise nicht für Maßnahmen vorgesehen, für die bestimmte öffentlich geförderte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

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