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„Unzureichende Nachbesserungen“: Verbände kritisieren neues Mietrechtspaket scharf
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Mai 7, 2026

„Unzureichende Nachbesserungen“: Verbände kritisieren neues Mietrechtspaket scharf

Private Vermieter stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck. Mit dem Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Handlungsspielräume privater Vermieter weiter ein. Die im Referentenentwurf vorgesehenen und vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) stark kritisierten Verschärfungen wurden teilweise abgemildert. Dennoch sind zusätzliche Kosten und sinkende Renditen für Eigentümer zu befürchten.

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf für Mietrechtsänderungen (Mietrecht II) hat die Bundesregierung das Ziel, die Mietpreisbremse wirksamer werden zu lassen und den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern. Dabei schränkt sie die Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Verwertung von Wohnraum auch für private Kleinvermieter ein. Im Vergleich zu dem Referentenentwurf, den Wohnen im Eigentum stark kritisiert hat, gibt es in dem Gesetzesentwurf erste Nachbesserungen. Diese sind jedoch nicht ausreichend. „Private Vermieter stellen mit 64,4 Prozent des Mietwohnungsbestands einen wesentlichen Teil des Mietwohnungsangebots in Deutschland bereit. Gleichzeitig ist die vermietete Immobilie für viele ein zentraler Baustein der privaten Altersvorsorge. Die geplanten Einschränkungen werden trotz der Nachbesserungen dazu führen, dass sich die Vermietung für diese Gruppe wirtschaftlich zunehmend weniger lohnt. Wir befürchten einen Rückzug privater Anbieter – mit spürbaren Folgen für das ohnehin knappe Wohnungsangebot“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE).

Es braucht eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz der Mieter vor missbräuchlichem Vorgehen und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit für private Kleinvermieter.

Möblierung: Erhöhung des Pauschalbetrags auf 10 Prozent der Nettokaltmiete

Der Gesetzesentwurf sieht – wie bereits der Referentenentwurf – die separate Ausweisung des Möblierungszuschlags vor. Der vorgesehene pauschale Prozentsatz, der künftig als Regelvermutung für einen angemessenen Zuschlag gelten soll, wurde dabei angehoben. „Positiv ist, dass der ursprüngliche Pauschalwert von fünf Prozent auf zehn Prozent erhöht wurde – schließlich tragen Vermieter auch die Kosten für Transport- und Aufbau der Möbel“, so von Möller. „Dennoch halten wir es für sachgerechter, den Zuschlag am tatsächlichen Wert der Möblierung einschließlich aller Nebenkosten zu orientieren, statt ihn pauschal an die Nettokaltmiete zu koppeln.“

Kurzzeitvermietung: Grenze beschneidet Vertragsfreiheit

Der Gesetzesentwurf sieht zudem eine Legaldefinition des „vorübergehenden Gebrauchs“ von Wohnraum vor und begrenzt diesen grundsätzlich auf maximal sechs Monate. Hintergrund ist, dass bei Kurzzeitvermietungen die Mietpreisbremse nicht gilt. Im Vergleich zum Referentenentwurf soll nun zusätzlich die Möglichkeit bestehen, das Kurzzeit-Mietverhältnis auf acht Monate auszuweiten – wenn beispielsweise ein Praktikum verlängert oder eine Prüfung verschoben wird.

Wohnen im Eigentum kritisiert die starre zeitliche Grenze. „Die Erweiterung auf acht Monate ändert an unserer kritischen Bewertung nichts“, so von Möller, „die feste Grenze berücksichtigt nicht ausreichend den Bedarf an flexiblem Wohnraum.“

Indexmiete: Aufteilung von Mehrkosten auf Mieter und Vermieter

Bei der Indexmiete (§ 557b BGB) plant das Ministerium eine Begrenzung der zulässigen Mieterhöhung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Der Referentenentwurf sah vor, dass die Indexmiete generell um nicht mehr als 3,5 Prozent steigen darf.

Nach dem neuen Gesetzentwurf soll in den Fällen, in denen die Indexmiete um mehr als 3 Prozent steigt, der darüber liegende Teil zur Hälfte auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen.

Zwar ist die ursprüngliche Regelung des Referentenentwurfs etwas abgemildert worden. Dennoch werden damit private Vermieter, die selbst von Inflation betroffen sind und Mieteinnahmen häufig zur Altersvorsorge nutzen, zusätzlich belastet. Das widerspricht dem Ziel der Indexmiete.

„Hinzu kommt, dass der Verbraucherpreisindex die tatsächlichen Kostensteigerungen im Immobilienbereich ohnehin nur unzureichend abbildet, da Handwerkerleistungen und Kosten für Baustoffe schon seit Jahren noch höheren Preissteigerungen unterworfen sind“, so von Möller.

Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Vermieter tragen volles Kostenrisiko

Besonders kritisch bewertet WiE, dass das Ministerium auch im aktuellen Gesetzesentwurf an der geplanten Ausweitung der sogenannten Schonfristregelung festhält. Künftig soll nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam werden, wenn die Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeglichen werden.

Nach Auffassung des Verbands führt dies zu einer erheblichen Verschiebung des Kostenrisikos zulasten der Vermietenden. Zudem verursachen Räumungsklagen regelmäßig hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Auch wenn Vermieter die Erstattung der Prozesskosten von den Mietern verlangen können, ist es eher unwahrscheinlich, dass letztere die Kosten aufbringen können, wenn sie bereits Probleme hatten, die Miete regelmäßig zu zahlen.

Kritik auch von Haus & Grund

Auch die Interessengemeinschaft Haus & Grund Deutschland sieht in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Mietrechtspaket einen enteignenden Eingriff in die private Altersvorsorge in Deutschland. Statt die Bürgerinnen und Bürger zu Investitionen in Mietwohnungen zu ermutigen, setze die Bundesregierung erneut auf gesetzliche Eingriffe, mehr Pflichten und wirtschaftliche Enteignung. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke erklärt: „Die Bundesregierung stigmatisiert private Vermieter. Dabei sind die Privaten diejenigen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. Wer anderen Wohnraum zur Verfügung stellt, braucht Rechtssicherheit. Dieses Gesetz bewirkt das Gegenteil: Es macht Vermietung unattraktiver.“

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  • Heizspiegel 2026: Das Zeitalter günstiger fossiler Energie ist vorbei

    Die Heizkosten steigen wieder – und werden in den kommenden Jahren für viele Haushalte zur Dauerbelastung. Insbesondere das Heizen mit Erdgas und Holzpellets war im Abrechnungsjahr 2025 deutlich teurer als zuvor. Langfristig drohen vor allem bei fossilen Energieträgern weitere Kostensteigerungen.

    Das zeigt der neue Heizspiegel für Deutschland 2026, den die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund und dem Bauherren-Schutzbund veröffentlicht hat. Mithilfe des Heizspiegels können Verbraucher prüfen, wie hoch ihre Heizkosten im Vergleich sind.

    Heizkosten steigen wieder

    Nach der Entspannung in den Jahren 2023 und 2024 mussten viele Haushalte 2025 wieder mehr fürs Heizen bezahlen. Hauptursachen waren die gestiegenen Preise einzelner Energieträger sowie der kältere Winter.

    Am deutlichsten zeigte sich diese Entwicklung bei Erdgas und Holzpellets. Je nach Gebäudeart lagen die Kosten um bis zu 15 beziehungsweise 24 Prozent über dem Vorjahr. Wärmepumpen und Fernwärme wurden dagegen nur moderat teurer, während Heizöl nahezu auf dem Niveau des Vorjahres blieb.

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    „Seit zwei Jahrzehnten verfolgen wir, wie sich die Heizkosten in Deutschland entwickeln und werten dafür zehntausende Abrechnungen aus. Der Trend ist inzwischen eindeutig: Das Zeitalter günstiger fossiler Heizenergie ist spätestens seit der Energiekrise vor vier Jahren vorbei. Fossiles Heizen ist langfristig teurer und bleibt mit größeren Kostenrisiken verbunden als das Heizen mit erneuerbaren Energien. Wer heute eine neue Heizung plant, sollte diese Entwicklung kennen, auch wenn der Einbau von reinen Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt ist“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online.

    Heizkosten für eine durchschnittliche 70 m² große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus

    • Erdgas: 2025 – 1.170 Euro (+14 %) | 2026 (Prognose): 1.120 Euro (-4 %)
    • Heizöl: 2025 – 1.030 Euro (0 %) | 2026 (Prognose): 1.275 Euro (+24 %)
    • Fernwärme: 2025 – 1.295 Euro (+6 %) | 2026 (Prognose): 1.310 Euro (+1 %)
    • Wärmepumpe: 2025 – 715 Euro (+5 %) | 2026 (Prognose): 1.120 Euro 735 Euro (+3 %)
    • Holzpellets: 2025 – 735 Euro (+20 %) | 2026 (Prognose): 860 Euro (+17 %)

    Heizkosten für ein durchschnittliches 130 m² großes Einfamilienhaus

    • Erdgas: 2025 – 2.040 Euro (+15 %) | 2026 (Prognose): 1.930 Euro (-5 %)
    • Heizöl: 2025 – 2.145 Euro (+1 %) | 2026 (Prognose): 2.745 Euro (+28 %)
    • Fernwärme: 2025 – 2.040 Euro (+3 %) | 2026 (Prognose): 2.055 Euro (+1 %)
    • Wärmepumpe: 2025 – 1.260 Euro (+5 %) | 2026 (Prognose): 1.300 Euro (+3 %)
    • Holzpellets: 2025 – 1.415 Euro (+24 %) | 2026 (Prognose): 1.740 Euro (+23 %)

    Heizkosten für Gas- und Ölheizungen könnten sich verdoppeln

    Während einzelne Energiepreise von Jahr zu Jahr schwanken, zeigt die langfristige Entwicklung eine klare Richtung: Heizen mit fossilen Energien wird voraussichtlich immer teurer.

    Die neue co2online Heizkostenprognose zeigt, dass sich die Heizkosten für Gas- und Ölheizungen bis 2045 mehr als verdoppeln können. Ursachen hierfür sind unter anderem steigende CO2-Kosten, höhere Netzentgelte sowie die sogenannte „Bio-Treppe“. Die Kosten für Wärmepumpen werden dagegen deutlich langsamer steigen und voraussichtlich dauerhaft am niedrigsten bleiben.

    90 Prozent aller Haushalte können noch sparen

    Der Heizspiegel zeigt, dass viele Haushalte ihre Heizkosten bereits heute deutlich senken können. Rund 90 Prozent aller Haushalte verfügen noch über Sparpotenzial. Im Durchschnitt lassen sich in einer Wohnung etwa 465 Euro pro Jahr einsparen, in einem Einfamilienhaus sind es sogar 1.000 Euro – deutschlandweit entspricht das einem Potenzial von bis zu 24 Milliarden Euro jährlich.

    Schon einfache Verhaltensänderungen wie richtiges Heizen und Lüften oder ein geringerer Warmwasserverbrauch können den Energieverbrauch um bis zu zehn Prozent reduzieren. Noch größere Einsparungen ermöglichen Heizungsoptimierungen, Dämmmaßnahmen oder der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.

    Heizspiegel bietet unabhängige Orientierung

    „Viele Menschen fragen sich derzeit, wie sich ihre Heizkosten künftig entwickeln werden. Der Heizspiegel liefert dafür eine unabhängige Orientierung auf Basis ihrer realer Verbrauchsdaten und zeigt gleichzeitig, welche Möglichkeiten Verbraucherinnen und Verbraucher haben, die eigenen Heizkosten dauerhaft zu senken“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online.

    Auf der Website von co2online finden Mieter und Hauseigentümer Informationen und Tipps zum Energiesparen sowie den HeizCheck. Das Online-Tool von co2online wertet die individuellen Verbrauchs- und Kostendaten aus und vergleicht sie mit denen ähnlicher Gebäude. Zudem erhalten Verbraucher eine Prognose, die zeigt, wie sich die Heizkosten in den kommenden Jahren voraussichtlich entwickeln werden.

    „Der Heizspiegel zeigt: Gerade fossile Heizungen werden immer mehr zum Kostenrisiko – besonders in älteren und energetisch schlechten Gebäuden“, so Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes. „Gerade vor dem Hintergrund der angespannten geopolitischen Lage und unklaren Folgen für die fossilen Energiepreise müssen Mieterhaushalte besser vor zu hohen Preissteigerungen geschützt werden. Deshalb sind klare gesetzliche Regelungen zum Schutz vor zu hohen Heizkosten dringend notwendig.“

    „Die Ergebnisse des Heizspiegels verdeutlichen, wie groß die Einsparpotenziale bei den jährlichen Heizkosten sind“, sagt Henrik Fork-Weigel, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes. „Beim Heizungstausch sollten Hauseigentümer deshalb nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die Betriebs- und Wartungskosten betrachten. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Gebäudehülle, Wärmebedarf und Heiztechnik. Ein Modernisierungskonzept hilft Hauseigentümern, Maßnahmen zu planen und abzustimmen, bevor sie von einer kaputten Heizung im Winter überrascht werden.“

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  • Kellerdecke selbst dämmen: In sechs Schritten zu weniger Heizkosten

    Die Decke von unbeheizten Kellerräumen zu dämmen lohnt sich. Unterstützung durch Handwerksbetriebe ist dafür nicht nötig. Mit ein wenig handwerklichem Geschick können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Dämmung in sechs Schritten selbst anbringen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Sanierungsmaßnahme ist äußerst effektiv: Sie spart bis zu zehn Prozent Heizkosten jährlich. Kosten fallen nur für das Material an. Nachdem die Kellerdecke gedämmt wurde, ist zudem der Fußboden im Erdgeschoss im Winter nicht mehr kalt. Zusätzlich zur Dämmung der Kellerdecke empfiehlt sich auch ein Blick auf den Dachboden. Eine gute Dämmung der oberen Seite des Dachbodens schützt nicht nur vor Kälte, sondern auch vor Hitze. In manchen Fällen ist die Dämmung des Dachbodens sogar Pflicht. Während bei der Dachdämmung Fachleute gefragt sind, ist bei der Dämmung der oberen Geschossdecke ebenfalls viel in Eigenregie möglich.

    Dämmung gegen kalte Füße

    Jetzt schon an den Winter denken, das ergibt mit Blick auf die hohen Energiepreise Sinn. Eine einfache, aber effektive Art der energetischen Sanierung lässt sich leicht selbst durchführen: das Dämmen der Kellerdecke. Die Maßnahme gerät häufig in Vergessenheit. Gerade in älteren Gebäuden mit unbeheiztem Keller lohnt sich die Aktion. Die Dämmung sorgt dafür, dass in der Heizsaison der Fußboden im Erdgeschoss weniger kalt ist, da die Kälte aus dem Keller nicht mehr in den Fußboden eindringt. Außerdem lassen sich Heizkosten sparen.

    Die Kellerdecke selbst dämmen – in sechs Schritten

    Schritt 1: Dämmstoff kaufen

    Zuerst steht der Kauf des Dämmmaterials an. Es ist im Baustoffhandel oder Baumärkten erhältlich. Bei der Auswahl des Dämmstoffes können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer auf Hartschaumplatten aus Polystyrol oder Polyurethan, Stein- und Mineralwollematten oder -platten sowie Naturdämmstoffe, beispielsweise Holzweichfaser- oder Zelluloseplatten zurückgreifen.

    Vorab sollte sichergestellt werden, dass nach der Dämmung noch ausreichend Kopfhöhe vorhanden ist. Das sind etwa zwei Meter unter der Decke, damit sich niemand den Kopf anstößt. Es ist wichtig, dies vor dem Kauf der Platten zu klären, da dadurch manche Dämmstoffe als Möglichkeit ausfallen, weil sie zu dick sind. Gut zu wissen: Wer besonders gut dämmende Materialien nutzt, ist hier im Vorteil. Mit ihnen erreicht man auch mit weniger Zentimetern bereits die gewünschte Dämmleistung.

    Wichtig ist der Dämmwert den das Bauteil nach der Maßnahme erreicht. Der Dämmwert wird als U-Wert bezeichnet. Ein Wert von unter 0,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin ist besonders gut. „Bei den meisten Dämmmaterialien reichen rund 14 Zentimeter, um die gewünschte Dämmung zu erreichen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Bei Polyurethan etwa ist dafür eine Dicke von rund zehn Zentimetern erforderlich, bei Holzweichfaser 18 Zentimeter.

    Befinden sich ungedämmte oder schlecht gedämmte Heizleitungen an der Kellerdecke, sollte man hierfür zudem Dämmschläuche oder -schalen kaufen.

    Schritt 2: Kellerdecke besenrein machen

    Nach dem Kauf der Dämmung befreien die Do-it-Yourself-Handwerkenden die Kellerdecke von Spinnweben, Dreck, Staub und eventuell losem Putz.

    Schritt 3: Heizleitungen einpacken

    Bevor es an die eigentliche Dämmung der Kellerdecke geht, packen die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wo nötig zunächst die Heizleitungen dick in Dämmschalen oder -schläuche ein.

    Schritt 4: Dämmung befestigen mit Kleber, Dübel oder Schienensystemen

    Nun wird die Kellerdecke gedämmt. Beim Befestigen der Dämmplatten kommen Kleber, Dübel oder Schienensysteme zum Einsatz. Glatte Betondecken sind am einfachsten zu dämmen. Von der Dicke des Dämmstoffs und der Oberfläche der Kellerdecke hängt es ab, ob zusätzlich gedübelt werden muss. Hier gilt: Je dicker die Dämmplatte und je schlechter haftend die Decke, desto eher müssen die Platten mit Dübeln befestigt werden. Wer sich unsicher ist, wie die Dämmplatten befestigt werden sollen, findet Infos dazu in den Herstellerangaben oder fragt im Fachhandel bei geschultem Personal nach. Wichtig: Während der Dämmung ist das sorgfältige und fugenfreie Anbringen der Dämmplatten erforderlich. So hält die Dämmung weit länger als dreißig Jahre.

    Schritt 5: Verputzen und streichen

    Sind die Dämmplatten an der Kellerdecke befestigt, kann man sie anschließend noch verputzen, streichen oder mit einer Gipskartonplatte versehen. Bei einigen Platten ist die Oberfläche bereits gestrichen, dann entfällt dieser Schritt.

    Schritt 6: Den oberen Teil der Kellerwände ebenfalls dämmen

    Schließlich sollte man noch einen sogenannten Schleppstreifen anbringen, so dass die Kellerwände im oberen Bereich, unterhalb der Decke, ebenfalls gedämmt sind. Dadurch entsteht eine Dämmschürze, die Wärmebrücken durch die Kellerwände verringert. Außerdem reduziert auch diese Maßnahme die Heizkosten. Für die Wanddämmung ist eine Dämmstärke von mindestens vier Zentimetern und eine Plattenbreite von etwa 50 Zentimetern ausreichend. Hat das Gebäude keine Fassadendämmung, sollte eine Fachperson prüfen, ob eine Dämmschürze das Schimmelrisiko im Erdgeschoss erhöht.

    Dämmen in bewohnten Kellerräumen

    In bewohnten und beheizten Kellern macht das Dämmen der Kellerdecke keinen Sinn. Hier lohnt sich in der Regel das Dämmen des Kellerbodens und der Kelleraußenwand von innen. Bei nur einzelnen beheizten Kellerräumen sollten auch die Innenwände zu den unbeheizten Räumen komplett gedämmt werden. Achtung: Diese Maßnahmen sind deutlich komplizierter als die recht einfache Dämmung der Kellerdecke. Hier rät Zukunft Altbau dazu, sich vor der Dämmung bei einer Energieberaterin oder einem Energieberater zu informieren. Sie stellen sicher, dass keine Luftfeuchtigkeit hinter oder in der Dämmung kondensiert und dadurch Schäden entstehen.

    Im unbewohnten Dachgeschoss: Dachboden dämmen

    Neben der Kellerdecke sollte auch der Dachboden von unbewohnten Dachgeschossen gedämmt werden. Fachleute sprechen dann von der Dämmung der obersten Geschossdecke. Eine gute Dämmung dort schützt in den darunterliegenden Wohnräumen nicht nur vor Kälte im Winter, sondern auch vor Hitze im Sommer. Da es zukünftig immer mehr heiße Tage geben wird, ist das Dämmen des Dachbodens ein wertvoller Beitrag, die Wohnräume fit gegen Hitze zu machen.

    In vielen Fällen ist die Dämmung der obersten Geschossdecke gesetzlich verpflichtend. Das ist der Fall, wenn der Mindestwärmeschutz unterschritten wird und es sich nicht um ein selbstbewohntes Einfamilienhaus handelt. Die Expertinnen und Experten von Zukunft Altbau empfehlen für die oberste Geschossdecke eine möglichst dicke Dämmschicht. Auch hier können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit handwerklichen Grundkenntnissen selbst Hand anlegen. Je nach Material ist mindestens eine Dämmschicht von zwölf bis 18 Zentimetern vorgegeben. Da es hier keine Beschränkungen durch die erforderliche Raumhöhe gibt, wird sogar empfohlen, bis zu etwa zehn Zentimeter mehr Dämmstoff einzubauen als der Gesetzgeber fordert. Es gilt: Jeder zusätzliche Zentimeter sorgt für eine bessere Isolierung und damit für niedrigere Heizkosten und weniger Wärmeeintrag im Sommer. Die Zusatzdämmung bei diesem Bauteil macht sich schnell bezahlt.

    Wer zuhause eine Holzbalkendecke als oberste Geschossdecke hat, sollte vor der Sanierung eine Energieberaterin oder einen Energieberater befragen. Sie prüfen, ob eine Dampfbremse nötig ist und wie diese korrekt an benachbarte Bauteile angeschlossen wird. Eine Dampfbremse schützt das Bauteil vor Feuchteschäden, indem sie den Eintrag feuchter Luft aus dem Zimmer in die Dämmschicht verringert. Weitere Fragen zu Holzbalkendecken beantwortet das Fachhandwerk der Stuckateure und Zimmerer sowie Gebäudeenergieberaterinnen und -berater.

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