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Techem-Umfrage: Deutsche achten verstärkt auf ihren Energieverbrauch
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Januar 23, 2025

Techem-Umfrage: Deutsche achten verstärkt auf ihren Energieverbrauch

84 Prozent der Deutschen befassen sich aktiv mit ihrem Energieverbrauch, sehen jedoch wenig Spielraum für weitere Einsparungen. Zwei Drittel wünschen sich mehr Transparenz hinsichtlich der Verbrauchsdaten.

Großes Interesse am Energieverbrauch

Eine gemeinsame Studie des Energiedienstleisters Techem und der Statistik-Plattform Statista zum Thema digitale Energiewende zeigt: Das Interesse am eigenen Energieverbrauch ist in Deutschland stark ausgeprägt. So geben rund 84 Prozent der Befragten an, grundsätzlich großes Interesse am Energieverbrauch im eigenen Zuhause zu haben. 82 Prozent verfolgen ihre Verbrauchswerte – wobei das Interesse mit zunehmendem Alter ansteigt. Zudem hat sich der persönliche Wissensstand, nach Einschätzung der Befragten, in den letzten Jahren verbessert. So geben 60 Prozent der Beteiligten an, dass sie heute einen besseren Überblick über ihren Energieverbrauch haben als vor zwei Jahren.

Regelmäßige Selbstkontrolle und Wunsch nach mehr Transparenz

Die Befragung, die im September 2024 durchgeführt wurde, beleuchtet die hohe Eigeninitiative der Deutschen: Im Schnitt kontrollieren mehr als zwei Drittel der Haushalte ihren Energieverbrauch mindestens halbjährlich, während rund ein Drittel diesen sogar monatlich überprüft. „Das leistet unsere unterjährige Verbrauchsinformation, die wir Vermietenden und Mietenden von rund 1,9 Millionen Wohnungen monatlich zur Verfügung stellen. Denn nur wer seinen Energieverbrauch genau kennt, kann diesen auch effizient steuern“, sagt Matthias Hartmann, CEO von Techem. Dennoch wünschen sich 66 Prozent mehr Transparenz und einen besseren Überblick über den Konsum von Heiz-Energie, Strom und Wasser in ihrem Haushalt.

Obwohl 95 Prozent der Befragten Wert auf einen sparsamen Umgang mit Energie legen, geben rund zwei Drittel an, dass die meisten Einsparpotenziale bereits ausgeschöpft seien. Viele Haushalte sehen Änderungen an der Ausstattung ihrer Wohnräume als notwendig an, um weitere Einsparungen zu ermöglichen.

Starkes Interesse an smarten Energietechnologien und erneuerbaren Energien

Energiepreise bleiben weiterhin ein zentrales Thema, 73 Prozent der Befragten befürchten, dass die Kosten für Strom, Wärme und Wasser zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden könnten. Diese Sorge ist besonders in Ostdeutschland verbreitet, wo 80 Prozent der Haushalte in Sachsen und Thüringen steigende Preise als Problem ansehen. So lässt sich feststellen: Je niedriger das Einkommen, desto größer die Sorgen. Und auch die Energiebilanz eines Wohnraums gewinnt bei der Wahl einer neuen Wohnung weiter an Bedeutung – insbesondere bei jüngeren Menschen. Mit zunehmendem Alter sinkt jedoch die Bereitschaft, für eine energieeffizientere Wohnsituation umzuziehen oder höhere Mieten in Kauf zu nehmen.

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    Welche Regelungen und Pflichten für Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen und Einzelöfen gelten, erklärt nun ein neues Merkblatt. Erstellt hat es Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. Grundsätzlich gilt: Fällt eine Etagenheizung aus, müssen der Gebäudeeigentümer oder die Wohnungseigentümer entscheiden, ob weiterhin dezentral oder künftig zentral geheizt wird. Bleibt es bei dezentralen Heizungen, kann für fünf Jahre übergangsweise eine fossil betriebene Etagenheizung eingebaut werden. Fällt die Entscheidung für eine Zentralheizung, verlängert sich die Frist auf insgesamt 13 Jahre.

    GEG bestimmt das Vorgehen

    In Deutschland gibt es rund 3,3 Millionen Mehrfamilienhäuser mit im Schnitt sieben Wohneinheiten. Häufig beheizen Gasetagenheizungen und nicht Zentralheizungen die Wohnungen. Fällt eine von mehreren Gasetagenheizungen in einem Mehrfamilienhaus aus, müssen die Immobilieneigentümer oder die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) entscheiden, ob sie weiterhin dezentral heizen oder in Zukunft auf eine Zentralheizung umsteigen möchten.

    Bis zum sogenannten GEG-Stichtag dürfen weiterhin fossil betriebene Heizungen eingebaut werden. In diesem Fall ist jedoch vor dem Einbau ein Beratungsgespräch mit Fachleuten Pflicht. In dem Gespräch wird auf die anstehenden Preisrisiken hingewiesen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Anteil an erneuerbaren Energien im Brennstoff ab 2029 schrittweise ansteigt. 2035 muss er 30 Prozent betragen, 2045 schließlich 100 Prozent.

    Spätestens Mitte 2028 gelten die 65 Prozent bei einem Heizungstausch dann für alle verbindlich. Der GEG-Stichtag für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist bereits der 30. Juni 2026, für Kommunen mit weniger als 100.000 Bürgerinnen und Bürgern gilt der 30. Juni 2028.

    Entscheidung zwischen dezentraler oder zentraler Heizung

    Wird eine Etagen- oder Einzelheizung nach diesem Stichtag erneuert, kann sie übergangsweise durch eine fossil betriebene Etagen- oder Einzelheizung oder gleich durch eine Heizung mit dem gesetzlich geforderten 65-Prozent-Anteil an erneuerbaren Energien ersetzt werden. Befindet sich im Haus bereits eine Zentralheizung, kann die Wohnung auch an diese angeschlossen werden, selbst dann, wenn die Zentralheizung noch fossil betrieben wird. Mit dem Heizungstausch beginnt eine Frist von fünf Jahren, in der die Hauseigentümer oder die WEG entscheiden müssen, ob sie zukünftig weiterhin dezentral oder zentral heizen wollen. Verstreicht diese Frist, ist der Umbau auf eine Zentralheizung verpflichtend.

    Fällt die Entscheidung für dezentrale Heizungen, müssen alle Heizungen, die nach Ablauf der fünf Jahre kaputt gehen, durch eine Heizung ersetzt werden, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben wird. Fällt die Entscheidung für eine Zentralheizung, haben die Hauseigentümer oder die WEG nach den fünf Jahren weitere acht Jahre, also insgesamt 13 Jahre Zeit, diese einzubauen. Wohnungseigentümer, deren Heizung anschließend erneuert werden muss, sind verpflichtet, anschließend die Zentralheizung zu nutzen.

    Das Merkblatt kann auf https://www.zukunftaltbau.de kostenfrei heruntergeladen oder bestellt werden.

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  • Aktuelle Studie: Mieten bleiben bezahlbar

    Die Mietkostenbelastung in Deutschland ist zwischen 2014 und 2023 weitgehend stabil geblieben. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Studie des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. Es gebe höhere Belastungen über 30 Prozent etwa für Alleinlebende nach einem Umzug in Ballungszentren wie Berlin und München. Dies seien jedoch Ausnahmen.

    Mietkostenbelastung für Familien

    Für Familien sind die Mietkosten in den letzten Jahren stabil geblieben, so das Ergebnis der Studie. Der Anteil des Haushaltseinkommens, der für die Miete aufgewendet wird, sank geringfügig von 15,2 Prozent im Jahr 2014 auf 14,8 Prozent im Jahr 2023. In ländlichen Regionen müssen Familien oft weniger als 10 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufbringen. In städtischen Gebieten bleibt die Mietbelastung höher, jedoch liegt sie im Durchschnitt unter zwanzig Prozent, was immer noch als tragbar gilt.

    Nach einem Umzug erhöht sich die Mietkostenbelastung für Familien in der Regel. Im Durchschnitt liegt die Mietbelastung nach einem Umzug bei 20,6 Prozent des Haushaltseinkommens, in Großstädten steigt dieser Wert auf 25,4 Prozent an. In ländlichen Gebieten bleibt die Mietbelastung nach einem Umzug moderater.

    Regionale Unterschiede bei der Mietbelastung für Familien

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  • Deutscher Mieterbund legt Prozess-Statistik 2024 vor

    Differenzen zwischen Mietern und Vermietern landen immer wieder vor Gericht. Wie sich die Zahlen in den letzten Jahren entwickelt haben und worum es bei den Streitigkeiten geht, zeigt die Prozess-Statistik des Deutschen Mieterbundes (DMB).

    Zahl der Prozesse sinkt kontinuierlich

    Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2023 leicht gestiegen. 182.826 Mal stritten sich die Mietvertragsparteien vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um rund 0,12 Prozent (182.612 Mal). Insgesamt sinkt die Zahl der Mietrechtsprozesse seit 1996 (351.511 Verfahren) kontinuierlich. Eine Differenzierung nach Streitgegenständen enthält die Statistik des Statistischen Bundesamtes nicht, wie der DMB angibt.

    Streitgegenstand in Mietrechtsprozessen

    Grundlage für die Statistik über Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen sind Zahlen der DMB Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an.

    An erster Stelle für mietrechtliche Auseinandersetzungen stehen die Vertragsverletzungen mit 30,4 Prozent. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung, bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse.  Danach folgen Mieterhöhungen (17,4 %) und Mietkaution (16,9 %).

    Mit 15,9 Prozent ist der „Rechtsberatungs-Klassiker“ Betriebskosten der vierthäufigste Prozessgegenstand und im Vergleich zu 2023 (15,6 Prozent) unverändert. Es folgen Eigenbedarf (7,2 %), Fristlose Kündigung (5,6 %), Ordentliche Kündigung (1,6 %) und Modernisierung und Schönheitsreparaturen (je 0,5 %). Weitere 4,3 Prozent können keinem der Themen zugeordnet werden und fallen unter Sonstiges.

    Streitigkeiten über Mietererhöhungen deutlich gestiegen

    Die Streitigkeiten über Mieterhöhungen machten im Jahr 2023 15,5 Prozent aus und sind somit deutlich gestiegen. „Der Anstieg der Gerichtsprozesse aufgrund von Mieterhöhungen verdeutlicht ganz klar den Druck auf dem Mietwohnungsmarkt. Der Zusammenhang liegt auf der Hand: Fehlen wirksame mietenbegrenzende Regelungen, steigen die Mieten in einigen Großstädten sogar zweistellig. Das bekommen die Mieterhaushalte zu spüren, von denen sich immer weniger das Wohnen leisten können. Denn bereits jetzt ist jeder dritte Mieterhaushalt durch seine Wohnkosten überlastet. Diese Entwicklung muss dringend gestoppt werden. Deshalb erwarten wir von einer neuen Regierung, dass sie sich schnellstmöglich für die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Bekämpfung von Mietwucher einsetzt“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.

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