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Bundesrat beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029
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Februar 27, 2025

Bundesrat beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2025 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den Beschluss der Länderkammer ausdrücklich und fordert eine rasche Umsetzung: „Es ist sehr erfreulich, dass die Bundesländer der Mietpreisbremse die notwendige Rückendeckung geben, jetzt ist der Bundestag am Zug. Wir setzen darauf, dass der Gesetzesentwurf nach der Wahl im neuen Bundestag zügig verabschiedet wird“, sagt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

Mehrere Länder stellten Antrag

Der Gesetzentwurf wird zunächst der noch amtierenden Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme dazu abgeben. Danach ist der Gesetzentwurf an den Bundestag weiterzuleiten. Der Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg sieht eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 vor und neue Begründungspflichten für die Länder bei der Ausweisung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt.

„Ein Drittel der Bevölkerung Deutschlands lebt in einer Stadt mit Mietpreisbremse – Ende 2025 steht diese endgültig vor dem Aus. Ohne Mietpreisbremse gibt es keinen effektiven Schutz vor Wuchermieten und die Mietpreisdynamik der letzten Jahre wird nochmal deutlich gesteigert. Die Mietpreisbremse ersatzlos abzuschaffen, ist ein Schlag gegen alle, die sich eine noch teurere Mietwohnung nicht leisten können. Für Normalverdiener, wie Handwerker, Krankenschwestern oder Polizisten, wird es dann schwer bis unmöglich, in der Stadt zu wohnen, in der sie ihren Arbeitsplatz haben“, sagt Siebenkotten.

Haus und Grund erklärt Mietpreisbremse für gescheitert

„Wenn Politiker und Lobbyisten nun eine Verschärfung fordern, zeugt dies von einer Ignoranz gegenüber Fakten”, so Verbandspräsident Kai Warnecke. Die Ursache der Probleme auf dem Mietwohnungsmarkt sei das zu geringe Angebot und die hohen Baukosten. Hier hätten vor allem die Kommunen und die Länder in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben nicht gemacht. „Es gibt zu wenig Bauland und das, was neu gebaut wird, kann nicht günstig vermietet werden. Weitere Regulierungen der Neuvertrags- und der Bestandsmieten würden die Knappheiten weiter verschärfen“, warnte der Verbandspräsident.

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  • Ab Juli: Zuschussförderung „Gewerbe zu Wohnen“

    Wer ungenutzte, leerstehende Gewerbefläche in Wohnraum umbaut und energetisch saniert, kann seit dem 1. Juli 2026 Zuschüsse in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit erhalten: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW haben hierfür das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ aufgelegt. Die Zuschüsse stammen aus Mitteln des Bundes und werden direkt bei der KfW beantragt.

    Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt: „In vielen unserer deutschen Innenstädte begegnen wir heute einem Paradoxon: Auf der einen Seite stehen Büros leer und Ladenlokale verwaisen, auf der anderen Seite gibt es einen massiven Bedarf an Wohnraum. Mit dem neuen Zuschussförderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ wollen wir die Umnutzung zuvor gewerblich genutzter Flächen gezielt vorantreiben – als Hebel für zusätzlichen Wohnraum, lebenswerte Quartiere und eine klimabewusste Stadtentwicklung. So entsteht aus ungenutzten Flächen ein doppelter Mehrwert: Räume für Menschen, die ein Zuhause suchen, und ein kräftiger Impuls für starke, lebendige Innenstädte.“

    Zu den Eckdaten der Förderung „Gewerbe zu Wohnen“:

    Was wird gefördert?

    Gefördert wird der Umbau von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten, beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen z. B. die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau, aber auch die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung.

    Die neu entstandenen Wohneinheiten müssen mindestens auf das Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) energetisch saniert werden, Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu „Effizienzhaus Denkmal EE“. Für Gebäude mit einer neuen Heizung sind Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) vorgesehen. Für die Umsetzung des Vorhabens haben die Kundinnen und Kunden 54 Monate nach Zusage Zeit. Die neuen Wohn­einheiten müssen nach Abschluss des Vorhabens insgesamt für mindestens zehn Jahre zu Wohn­­zwecken genutzt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens sowie Bestätigung der förderfähigen Kosten und des erreichten energetischen Niveaus.

    Wer ist antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind alle Investoren – also z. B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen oder Kommunen.

    Wie hoch ist der Fördersatz?

    Der Zuschuss beträgt 30 Prozent auf maximal 100.000 Euro der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Als förderfähig gelten die Kosten für den Umbau, jedoch nicht für die energetische Sanierung der Wohneinheiten. Hierfür können z. B. andere Förderprogrammen wie die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ genutzt werden.

    Für alle außer selbstnutzende Investoren ist zu berücksichtigen, dass die Förderung entsprechend der europäischen De-minimis-Verordnung als Beihilfe zu melden ist. Die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen liegt bei 300.000 Euro in drei Jahren.

    Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

    Wann muss der Antrag gestellt werden?

    Der Antrag muss unbedingt gestellt werden, bevor das Vorhaben startet. Als Vorhabens­beginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und oder Leistungs­verträgen für die Umbau­arbeiten. Planungs- und Beratungs­leistungen können schon vor Zusage der KfW in Anspruch genommen werden. Diese gelten nicht als Vorhabensbeginn.

    Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Jeder kennt es: Das Ladenlokal in der Innenstadt, das seit Jahren leer steht. Das Bürogebäude, bei dem dauerhaft ganze Etagen ungenutzt sind. Oder die alte Dorfgrundschule, die nicht mehr benötigt wird. Das sind Gebäude, die einmal voller Leben waren, und nun stillstehen, während so viele Menschen nach Wohnraum suchen. Genau diesen Widerspruch wollen wir mit Hilfe unseres neuen Förderprogramms „Gewerbe zu Wohnen“ angehen. Wir stellen 300 Millionen Euro bereit, um ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance zu geben. Das schont wertvolle Ressourcen, bewahrt historische Stadtstrukturen und bringt neue Dynamik in die Zentren. Bis zu 30.000 Euro Zuschuss gibt es pro Wohneinheit, das ist bewusst ein starker Anreiz für alle Investoren. So schaffen wir lebendige Nachbarschaften statt leerer Räume.“

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