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Bundesrat beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029
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Februar 27, 2025

Bundesrat beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2025 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den Beschluss der Länderkammer ausdrücklich und fordert eine rasche Umsetzung: „Es ist sehr erfreulich, dass die Bundesländer der Mietpreisbremse die notwendige Rückendeckung geben, jetzt ist der Bundestag am Zug. Wir setzen darauf, dass der Gesetzesentwurf nach der Wahl im neuen Bundestag zügig verabschiedet wird“, sagt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

Mehrere Länder stellten Antrag

Der Gesetzentwurf wird zunächst der noch amtierenden Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme dazu abgeben. Danach ist der Gesetzentwurf an den Bundestag weiterzuleiten. Der Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg sieht eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 vor und neue Begründungspflichten für die Länder bei der Ausweisung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt.

„Ein Drittel der Bevölkerung Deutschlands lebt in einer Stadt mit Mietpreisbremse – Ende 2025 steht diese endgültig vor dem Aus. Ohne Mietpreisbremse gibt es keinen effektiven Schutz vor Wuchermieten und die Mietpreisdynamik der letzten Jahre wird nochmal deutlich gesteigert. Die Mietpreisbremse ersatzlos abzuschaffen, ist ein Schlag gegen alle, die sich eine noch teurere Mietwohnung nicht leisten können. Für Normalverdiener, wie Handwerker, Krankenschwestern oder Polizisten, wird es dann schwer bis unmöglich, in der Stadt zu wohnen, in der sie ihren Arbeitsplatz haben“, sagt Siebenkotten.

Haus und Grund erklärt Mietpreisbremse für gescheitert

„Wenn Politiker und Lobbyisten nun eine Verschärfung fordern, zeugt dies von einer Ignoranz gegenüber Fakten”, so Verbandspräsident Kai Warnecke. Die Ursache der Probleme auf dem Mietwohnungsmarkt sei das zu geringe Angebot und die hohen Baukosten. Hier hätten vor allem die Kommunen und die Länder in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben nicht gemacht. „Es gibt zu wenig Bauland und das, was neu gebaut wird, kann nicht günstig vermietet werden. Weitere Regulierungen der Neuvertrags- und der Bestandsmieten würden die Knappheiten weiter verschärfen“, warnte der Verbandspräsident.

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  • BEG-Reform 2026: Scharfe Kritik an gekürzten Sanierungsförderungen

    Der gemeinnützige Verband Wohneigentum übt scharfe Kritik an den zum 21. Juli 2026 in Kraft tretenden Kürzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zwar enthalte die Reform einzelne begrüßenswerte Verbesserungen, insgesamt schwächen die Kürzungen aber die Investitionsbereitschaft von Menschen mit Haus oder Eigentumswohnung. Und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem Deutschland seine Klimaziele im Gebäudesektor weiterhin deutlich verfehlt. ‌

    Weitreichende Änderungen über Nacht

    Besonders scharf kritisiert der Verband Wohneigentum das Verfahren: Zwischen der Ankündigung der neuen Förderbedingungen und dem vorläufigen Antragsstopp lag faktisch nur ein Tag. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer konnten die bisherigen Konditionen trotz bereits laufender Sanierungsplanungen nicht mehr nutzen, da das KfW-Antragsportal tagelang überlastet war.

    „Ein Tag Vorlauf für Auswirkungen von über zehntausende Euro, das ist kein Förderverfahren, das ist Verhöhnung der Verbraucher, die der staatlichen Unterstützung vertraut haben“, erklärt Peter Wegner, Präsident Verband Wohneigentum. „Wer Investitionen in dieser Größenordnung tätigen soll, braucht verlässliche Rahmenbedingungen und keine Förderbedingungen, die sich faktisch über Nacht weitreichend ändern.“

    Diese Förderungen fallen weg

    Konkret kritisiert Wegner, dass der förderfähige Höchstbetrag für den Heizungstausch der BEG aktuell reduziert und fortan schrittweise abgesenkt wird, während der „Klimageschwindigkeitsbonus“ bis 2028 vollständig abgeschmolzen wird. Zusätzlich entfallen der bisherige „Effizienzbonus“ sowie der „Emissionsminderungszuschlag“ ersatzlos. Auch der Wegfall des „iSFP-Bonus“ für kleinere Einzelmaßnahmen unterhalb der neuen Investitionsschwelle trifft nach Einschätzung des Verbands Wohneigentum gerade jene Eigentümer, die sich nur eine schrittweise Sanierung leisten können.

    Positiv bewertet Verband-Wohneigentum-Präsident Wegner dagegen den neu eingeführten Familienzuschlag, der Familien mit minderjährigen Kindern gezielt entlastet. Auch die zusätzliche Förderung für besonders sanierungsbedürftige Gebäude („Worst Performing Buildings“) ist sinnvoll. Hier fordert der Verband Wohneigentum, die geplanten Schwellen der Förderung deutlich abzusenken, damit ein relevanter Teil des Altbaubestands tatsächlich profitiert.

    Private Eigentümer profitieren seltener als große Unternehmen

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    Anreize schaffen, statt sie abzubauen

    Der Verband Wohneigentum fordert die Bundesregierung auf, die Menschen bei der Generationenaufgabe „Energiewende im Eigentum“ nicht allein zu lassen und Förderprogramme erst dann zurückzufahren, wenn die Klimaziele tatsächlich erreicht sind. Ständige Änderungen der Förderlandschaft verunsichern Eigentümerinnen und Eigentümer und erschweren private Investitionen. Wo Anpassungen der Förderbedingungen erforderlich sind, braucht es angemessene Übergangsfristen und einen wirksamen Vertrauensschutz für Menschen, die sich bereits in einer konkreten Sanierungsplanung befinden. „Förderpolitik muss Verlässlichkeit schaffen, Investitionen ermöglichen und Anreize setzen statt sie abzubauen“, resümiert Peter Wegner.

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