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Bundesrat beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029
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Februar 27, 2025

Bundesrat beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2025 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den Beschluss der Länderkammer ausdrücklich und fordert eine rasche Umsetzung: „Es ist sehr erfreulich, dass die Bundesländer der Mietpreisbremse die notwendige Rückendeckung geben, jetzt ist der Bundestag am Zug. Wir setzen darauf, dass der Gesetzesentwurf nach der Wahl im neuen Bundestag zügig verabschiedet wird“, sagt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

Mehrere Länder stellten Antrag

Der Gesetzentwurf wird zunächst der noch amtierenden Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme dazu abgeben. Danach ist der Gesetzentwurf an den Bundestag weiterzuleiten. Der Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg sieht eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 vor und neue Begründungspflichten für die Länder bei der Ausweisung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt.

„Ein Drittel der Bevölkerung Deutschlands lebt in einer Stadt mit Mietpreisbremse – Ende 2025 steht diese endgültig vor dem Aus. Ohne Mietpreisbremse gibt es keinen effektiven Schutz vor Wuchermieten und die Mietpreisdynamik der letzten Jahre wird nochmal deutlich gesteigert. Die Mietpreisbremse ersatzlos abzuschaffen, ist ein Schlag gegen alle, die sich eine noch teurere Mietwohnung nicht leisten können. Für Normalverdiener, wie Handwerker, Krankenschwestern oder Polizisten, wird es dann schwer bis unmöglich, in der Stadt zu wohnen, in der sie ihren Arbeitsplatz haben“, sagt Siebenkotten.

Haus und Grund erklärt Mietpreisbremse für gescheitert

„Wenn Politiker und Lobbyisten nun eine Verschärfung fordern, zeugt dies von einer Ignoranz gegenüber Fakten”, so Verbandspräsident Kai Warnecke. Die Ursache der Probleme auf dem Mietwohnungsmarkt sei das zu geringe Angebot und die hohen Baukosten. Hier hätten vor allem die Kommunen und die Länder in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben nicht gemacht. „Es gibt zu wenig Bauland und das, was neu gebaut wird, kann nicht günstig vermietet werden. Weitere Regulierungen der Neuvertrags- und der Bestandsmieten würden die Knappheiten weiter verschärfen“, warnte der Verbandspräsident.

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  • Wallbox-Förderung 2026: So sichern Sie sich bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz

    Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit nimmt das BMV gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund 9 Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z. B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Anträge sind ab dem 15. April 2026 möglich.

    Mehrparteienhäuser im Fokus der Förderung

    Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hierzu: „Der Umstieg auf das E-Auto scheitert oft nicht am Willen, sondern an der Lademöglichkeit Zuhause. Gerade in Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern – doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Das ändern wir jetzt mit unserer Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro. Wir machen Investitionen in private Lademöglichkeiten deutlich attraktiver und bringen die Infrastruktur dorthin, wo sie gebraucht wird. Denn Elektromobilität gelingt nur, wenn sie alltagstauglich ist.“

    Eckpunkte der Förderung im Überblick

    Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:

    1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
    2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
    3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

    Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Interessierte können ihren Antrag auf Förderung ab dem 15. April 2026 einreichen.

    Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.

    Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.

    Die Bedingungen der Förderung im Überblick

    Das neue Förderprogramm nimmt die Elektrifizierung eines größeren Gebäudebestands in den Fokus. So ist eine Bedingung für den Erhalt der Förderung, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.

    Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:

    • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
    • maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
    • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

    Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMV und unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt, betreut das neue Förderprogramm inhaltlich.

    Dagmar Fehler, CEO und Sprecherin der NOW GmbH erklärt: „In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern und fast 9 Millionen Stellplätzen, die dazu gehören – ein riesiges Potenzial für den Ausbau von privater Ladeinfrastruktur. Weil das Laden zu Hause besonders beliebt ist, setzt die neue BMV-Förderung genau hier an. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet das Förderprogramm fachlich und organisatorisch – von der Entwicklung bis zur praktischen Umsetzung.“

    Investitionsbereitschaft soll gesteigert werden

    Mit dem neuen Förderprogramm wird die Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ umgesetzt, der im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Maßnahme soll mit einer finanziellen Unterstützung des BMV die Investitionsbereitschaft der Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften steigern und den Aufbau von Lademöglichkeiten beschleunigen.

    Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Projektträger stellt hierfür ein digitales Antragsportal für den gesamten Prozess zur Verfügung, das neben der eigentlichen Antragstellung auch zahlreiche Informationen und Hilfestellungen bereithält.

    Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat kürzlich einen neuen Leitfaden zur Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern veröffentlicht. Der „WEGweiser“ richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften und unterstützt sie gezielt dabei, sich auf das Förderprogramm vorzubereiten.

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