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Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke
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Oktober 10, 2024

Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke

Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen zu Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

Balkonkraftwerke sind privilegierte Vorhaben

Mit der Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen – auch bekannt als Balkonkraftwerke – zu den sogenannten privilegierten Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen, die zum Beispiel benötigte Barrierefreiheit schaffen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen, können Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Zwar konnten Eigentümer und Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren. Diese Zustimmung zu erhalten habe sich jedoch oft als schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen.

Balkonkraftwerk: so funktioniert’s

Balkonkraftwerke bestehen in der Regel aus zwei bis drei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Solarstrom in normalen Haushaltsstrom um. Das Solarmodul wird z. B. am Balkongeländer befestigt und angeschlossen. Sobald das Modul Strom erzeugt, läuft der Stromzähler langsamer, denn die im Haushalt angeschlossenen Geräte nutzen zuerst den Solarstrom, bevor sie wieder auf Strom aus dem öffentlichen Netz angewiesen sind.

Aktuell ist die Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken nach deutschem Recht auf maximal 800 Watt begrenzt. Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben – wurde jedoch im Rahmen des Solarpakets im April 2024 stark vereinfacht und erfordert nur noch wenige Daten. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.

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  • VPB: Ein guter Grundriss spart Kosten beim Hausbau und später im Alltag

    Menschen, die sich bewusst damit auseinandersetzen, wie sie wohnen möchten, können ihr Zuhause effizient planen beziehungsweise sanieren. Hierüber informiert der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB).

    Wie will ich wohnen?

    Jeder Mensch, jede Familie hat eigene Lebensweisen und Bedürfnisse. „Um herauszufinden, was die richtigen Räume dafür sind, sollte man sich nicht fragen: Wie soll mein zukünftiges Haus aussehen?“, rät Bauherrenberaterin Sandra Queißer, die das Regionalbüro des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB) in Berlin leitet. „Entscheidend ist: Wie will ich wohnen? Wer das weiß, kann sein Haus effizient planen oder sanieren – und dabei Kosten sowie Energie sparen.“ Das gilt für den Bau selbst und für den Betrieb über viele Jahre hinweg. Sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, bedeutet nicht billig, sondern bewusst und gut zu planen. Fachleute sprechen hierbei von Suffizienz: weniger Ressourcen verbrauchen durch angemessene Größe, bewusstes Nutzungsverhalten und Reduktion auf das wirklich Notwendige.

    Fläche klug nutzen

    Eine wichtige Grundkomponente ist die Fläche, diese gilt es klug zu nutzen. Hierbei kommt es zunächst auf die richtige Dimension an. „Einer vierköpfigen Familie zum Beispiel bieten 120 Quadratmeter Wohnfläche in der Regel genügend Platz“, weiß Queißer. Verkehrsflächen wie Flure lasen sich minimieren. Das wird oft schon mit offenem Küchen-Ess-Wohnbereich umgesetzt. Um übergroße Wohnflächen und Räume zu beheizen, benötigt man mehr Zeit und Energie. Das gilt auch für Galerien, hohe Decken oder große Bäder mit Dusche und Badewanne. „Man sollte sich auch fragen, ob ein Gästezimmer oder Hobbyraum nötig ist“, gibt Queißer zu bedenken. „In Haushalten, wo so etwas vorhanden ist, bleiben sie die meiste Zeit ungenutzt.“

    Eine kompakte Grundfläche hilft, den Verbrauch von Baumaterial zu reduzieren und im späteren Betrieb den Energieverbrauch. „Ein Haus mit quadratischer Grundfläche ist flexibler als ein L-förmiges“, so Queißer. „Es lässt größere Freiheit beim Schnitt der Zimmer, was wiederum die Qualität eines Hauses prägt.“ Sind die Räume intelligent geschnitten, kann man auch aus wenigen Quadratmetern viel herausholen.

    Auch schon für später planen

    „Entscheidend ist, dass der Grundriss nicht allein für die aktuellen Lebensumstände funktioniert, sondern sich auch für andere Situationen in der Zukunft anpassen lässt“, betont die Bauherrenberaterin. „Sind die Räume eher quadratisch und ähnlich groß, kann man sie besser auf unterschiedliche Art nutzen, sie eignen sich gleichermaßen etwa als Kinder-, Arbeits- oder Wohnzimmer.“ Wer ein Zimmer später durch eine Trennwand in zwei kleinere teilen möchte, sollte schon bei der Planung die Elektroanschlüsse, Belichtung und Belüftung beider Zimmer berücksichtigen.

    Wer sicher gehen will, dass alle Aspekte bedacht werden, die den Hausbau und späteren Betrieb optimieren, sollte einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen, etwa aus dem Netzwerk des VPB. Dies empfiehlt sich so früh wie möglich – am besten schon vor Unterzeichnung eines Vertrags.

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