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Wohneigentum: Das ändert sich im Jahr 2025
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Januar 9, 2025

Wohneigentum: Das ändert sich im Jahr 2025

Zum Jahreswechsel werden verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) gibt einen Überblick, welche Änderungen für Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften wichtig sind, wie diese einzuschätzen sind und welche Fristen im Jahr 2025 eingehalten werden müssen.

Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlagen: Zulässige Bruttoleistung wird verdoppelt

Die Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaik-Anlagen wird ausgeweitet. Für Anlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden, gilt: Die für die Anwendung der Steuerbefreiung zulässige Bruttoleistung wird von 15 Kilowatt Peak (kW peak) auf 30 kW peak pro Wohneinheit oder Gewerbeeinheit erhöht. Es wird außerdem klargestellt, dass es sich bei der Steuerbefreiung um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt. Das bedeutet: Wird die Grenze überschritten, wird die volle Besteuerung fällig.

Einbau von Smart Metern in bestimmten Haushalten verpflichtend

Ab dem 01.01.2025 sind Messstellenbetreiber verpflichtet, in bestimmten Haushalten sogenannte Smart Meter – intelligente Messsysteme – einzubauen. Das betrifft Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, Haushalte, die eine Photovoltaikanlage mit 7 bis 100 Kilowatt installierter Leistung haben, und Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel Wärmepumpe, E-Ladestation oder andere.

In allen anderen Haushalten wird lediglich ein digitaler Stromzähler eingebaut. Sie können allerdings beim Messstellenbetreiber – in der Regel ist das der örtliche Netzbetreiber – auch den Einbau eines Smart Meter verlangen. Diese senden regelmäßig Daten über den Stromverbrauch an Stromversorger und Netzbetreiber sowie an den Messstellenbetreiber. Ab 2025 müssen Haushalte mit einem Smart Meter dynamische Stromtarife angeboten bekommen.

Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung auch bei Wärmepumpen

Seit 01.10.2024 müssen auch in Mehrfamilienhäusern, die überwiegend mit Wärme bzw. mit Wärme und Warmwasser aus Wärmepumpen versorgt werden, die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden, wie es bei Öl, Erdgas und Fernwärme der Fall ist. Das schreibt die novellierte Heizkostenverordnung vor. Wenn der anteilige Verbrauch der Nutzer zum Stichtag 01.10.2024 noch nicht erfasst wurde, gilt eine Übergangsfrist: Gebäudeeigentümer haben dann bis zum 30.09.2025 Zeit, entsprechende Geräte zur Verbrauchserfassung zu installieren (§ 12 (3) Heizkostenverordnung).​ Nach diesem Datum müssen sie die Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnen.

Bestandsaufnahme zum Zustand von Etagenheizungen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit Etagenheizungen bis zum 31.12.2024 ein Verfahren zur Bestandsaufnahme des Zustands ihrer Heizungen einzuleiten. Diese Maßnahme dient der frühzeitigen Vorbereitung auf mögliche spätere Heizungstausche. Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 31.12.2024 beim Bezirksschornsteinfegermeister Daten aus dem Kehrbuch für jede Etagenheizung anzufordern. Relevant sind Informationen zu Art, zum Alter, zur Funktionsfähigkeit und zur Nennwärmeleistung der einzelnen Heizungen.

Zusätzlich müssen die WEGs bis zum genannten Datum direkt von den jeweiligen Eigentümern Auskünfte über die Heizungsanlagen und -ausstattungen, die zum Sondereigentum gehören, anfragen:

  • über den Zustand ihrer Heizung (unter anderem, ob diese in der Vergangenheit bereits einmal oder mehrmals ausgefallen ist),
  • über die Anzahl der Heizkörper in der Wohnung und deren Funktionstüchtigkeit,
  • über durchgeführte Reparaturen an der Heizung,
  • über Veränderungen, die an Heizung, Leitungen oder Heizkörpern vorgenommen wurden.

Ebenfalls wichtig sind Informationen darüber, ob Maßnahmen zur Effizienzsteigerung vorgenommen wurden, zum Beispiel ein Austausch der Heizkörperventile.

Reformierte Grundsteuer

Ab 01.01.2025 wird die reformierte Grundsteuer auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze der Gemeinden erhoben. Die Grundsteuer berechnet sich anhand von 3 Variablen: Wert des Grundbesitzes (Grundsteuerwert) x Steuermesszahl x Hebesatz.

E-Rechnungspflicht auch für vermietende Eigentümer

Eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes sieht die Einführung der elektronischen Rechnung vor – als Teil des Wachstumschancengesetzes. Die E-Rechnungspflicht tritt in Deutschland am 01.01.2025 für Unternehmen im B2B-Sektor in Kraft. Auch alle vermietenden Eigentümer – ganz gleich, ob sie umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig vermieten – müssen ab 01.01.2025 elektronische Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren können.

Die Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen gilt hingegen nur für Vermietende, die zur Umsatzsteuer optieren, die also umsatzsteuerpflichtig an andere Unternehmer vermieten (gemäß § 9 UStG). Allerdings gilt noch bis Ende 2026 eine Übergangsfrist. Bis dahin sind auch weiterhin Papier- bzw. PDF-Rechnungen zulässig, sofern der Rechnungsempfänger dem zugestimmt hat.

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  • IVD-Wohn-Preisspiegel: Hohe Mieten machen Eigentum attraktiver

    Der Immobilienverband Deutschland IVD stellt seinen aktuellen Wohn-Preisspiegel 2025/26 vor. Die bundesweite Auswertung zeigt: Wohneigentum wird für viele Haushalte wieder erschwinglicher, die Neuvertragsmieten ziehen weiter an und der Immobilienmarkt gewinnt nach einer Phase der Zurückhaltung wieder an Fahrt.

    „Wir beobachten eine Trendwende: Für viele Haushalte wird der Erwerb von Wohneigentum im Verhältnis zur Miete wieder attraktiver“, so IVD-Präsident Dirk Wohltorf. „Stabile Kaufpreise, steigende Einkommen und ein planbares Zinsniveau tragen zu einer Verbesserung der Finanzierungsvoraussetzungen bei.“

    Eigentum wird erschwinglicher

    Während Neubauten zuletzt leichte Preiszuwächse verzeichneten, blieben Einfamilien- und Reihenhäuser im Bestand weitgehend stabil. Besonders bei Bestandsobjekten lohnt sich deshalb, nicht nur in Anbetracht der vielerorts angespannten Mietwohnungsmärkte über einen Kauf nachzudenken. Die Daten zeigen: Im Bestand sind Zins und Tilgung des Erwerbs häufig gleichauf mit der Miete eines vergleichbaren Objektes.

    Neuvertragsmieten steigen weiter

    Unterdessen haben Neuvertragsmieten bundesweit zugelegt: Im Bestand kletterten sie um rund drei bis vier Prozent auf 10 bis 12 Euro pro Quadratmeter, im Neubau um 3,5 bis 4,5 Prozent auf 12,60 bis 14,40 Euro. Verantwortlich dafür ist die anhaltend geringe Neubautätigkeit, die das Angebot verknappt.

    „Die Schere zwischen Bestands- und Neuvertragsmieten geht immer weiter auseinander“, betont Wohltorf. „Das liegt an fehlendem Neubau, niedrigen Kappungsgrenzen und einem eingefrorenen Umzugsgeschehen. Mieter verharren in Wohnungen, die oft nicht mehr zu ihrem Lebensbedarf passen – das verschärft die Knappheit zusätzlich.“

    Markt mit neuer Dynamik

    Das Transaktionsgeschehen hat wieder Fahr aufgenommen. Im zweiten Quartal 2025 wurden in Deutschland Immobilien im Wert von 70 Milliarden Euro umgesetzt – ein Plus von 21 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Das Vertrauen in den Markt und die Bereitschaft, in Immobilien zur Eigennutzung oder Kapitalanlage zu investieren, steht und fällt jedoch mit der marktgerechten Bepreisung: In guter Lage finden Objekte mit realistischen Preisvorstellungen im Schnitt innerhalb von drei bis vier Monaten Käufer. Zu hoch bepreiste Wohnungen und Häuser, die sich in einem deutlich größeren Wettbewerb mit vergleichbaren Angeboten behaupten müssen als noch vor drei Jahren, sind hingegen oft länger als ein halbes Jahr auf dem Markt und können erst nach ein oder zwei Preisreduzierungen erfolgreich vermarktet werden. „Nach dem flächendeckenden Preisrutsch in den vergangenen Jahren sehen wir jetzt stabile bis leicht steigende Entwicklungen – insbesondere bei gut sanierten Objekten in gefragten Lagen“, so Wohltorf.

    Weiterhin rückt die Energieeffizienz immer mehr in den Fokus. Sanierte Wohnungen verteuerten sich zuletzt spürbar, während unsanierte Altbauten oft nur mit deutlichen Preisabschlägen vermittelbar sind. „Der energetische Zustand ist inzwischen ein entscheidender Marktfilter. Käufer achten mehr denn je darauf – nicht zuletzt, weil Banken schlechte Energiebilanzen mit Aufschlägen sanktionieren“, führt der IVD-Präsident aus.

    Für Kapitalanleger hellen sich die Perspektiven ebenfalls auf: Das Zusammenspiel aus stabilen Preisen und steigenden Mieten sorgt dafür, dass Immobilieninvestments wieder wirtschaftlicher werden. Gerade in Städten wie Hamburg, München oder Stuttgart verbessert sich das Verhältnis von Kaufpreis und Mietertrag deutlich.

    Großstädte stagnieren – Klein- und Mittelstädte gewinnen

    Während die Metropolen ein gemischtes Bild zeigen und die Preise dort überwiegend stagnieren, können Klein- und Mittelstädte ihre Attraktivität weiter steigern. Niedrigere Einstiegspreise, eine hohe Lebensqualität und stabile Preisentwicklungen machen sie zunehmend interessant. Einfamilienhäuser kosten in Mittelstädten im Schnitt rund 365.000 Euro – etwa 40 Prozent weniger als in den Großstädten. In Kleinstädten liegt der Durchschnitt sogar bei rund 280.000 Euro.

    „Das zeigt: Jenseits der Metropolen bleibt Wohnen für breite Schichten der Bevölkerung erschwinglich.“, so Wohltorf.

    Fazit und Ausblick

    Insgesamt bleibt der Wohnungsmarkt von Gegensätzen geprägt: steigende Mieten bei stabilen Preisen, eine wieder erstarkende Nachfrage nach Eigentum bei gleichzeitigem Neubau-Stillstand, eine wachsende Dynamik in Transaktionen bei gebremster Baupolitik.

    „Die Entwicklung der Mieten und Preise spricht eine deutliche Sprache, die die Politik nun in die richtigen Maßnahmen übersetzen muss“, erklärt Wohltorf:

    1. „Wir brauchen ein Förderprogramm für den Eigentumserwerb, um das derzeit wieder bessere Verhältnis von Kapitaldienst zu Miete zu hebeln.
    2. Wir brauchen ein Förderprogramm für die energetische Sanierung der Bestandsobjekte, das – anders als „Jung kauft Alt“ – die Lebensrealitäten der jungen Käufer berücksichtigt.
    3. Wir brauchen den Bau-Turbo auch für Ein- und Zweifamilienhäuser, um in dem Bereich, in dem über das Aufstiegsversprechen der jungen Generation am deutlichsten entschieden wird, mehr Angebot zu schaffen und damit auch die Mietwohnungsmärkte zu entlasten.“

    „Der Weg zu einer echten Wohnwende führt nicht über neue Regulierungen und Verbote, sondern über Deregulierung, die Stärkung privaten Eigentums und die Mobilisierung privaten Kapitals. Der IVD steht bereit, diesen Dialog konstruktiv zu begleiten“, so Wohltorf abschließend.

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