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Von Fernwärmeausbau bis E-Mobilität: Welche Vorhaben die Politik in 2026 angehen sollte
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Januar 9, 2026

Von Fernwärmeausbau bis E-Mobilität: Welche Vorhaben die Politik in 2026 angehen sollte

Was hat sich seit der Wahl des neuen Bundestags im Februar 2025 für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer geändert? Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hatte die Parteien damals mit Wahlprüfsteinen auf wichtige Vorhaben aufmerksam gemacht. Viele der geplanten Maßnahmen, die die Situation für Wohnungseigentümer verbessern könnten, sind jedoch bislang nur zögerlich umgesetzt worden. Wohnen im Eigentum zeigt auf, welche Themen im neuen Jahr noch besonders im Fokus stehen sollten.

Von der Elementarschadenversicherung bis zur Absicherung von Bauträgerinsolvenzen – es gibt viele politische Vorhaben, die auch die Interessen von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen. Der Koalitionsvertrag enthält einige Vorhaben, die nur langsam umgesetzt werden, in manchen Bereich ist sogar noch gar nichts unternommen worden.

Ausbau der Fernwärme: Preis regulieren und zentrale Preisaufsicht einführen

Die Fernwärmeverordnung sollte laut Koalitionsvertrag „zügig“ überarbeitet werden. Ein novellierter Entwurf der Vorgängerregierung lag bereits vor, das Vorhaben wurde aber wegen der vorgezogenen Neuwahlen ausgesetzt. Bislang liegt kein konkreter Vorschlag zur Neuregelung auf dem Tisch. Wohnen im Eigentum sieht vor allem im Bereich Preisregulierung Nachbesserungsbedarf, denn die Preise unterscheiden sich regional sehr stark und Fernwärmeanbieter haben eine Monopolstellung. Die Preisgestaltung muss transparent und stabil sein. Zudem fehlt eine zentrale Preisaufsicht.

Elementarschadenpflichtversicherung: Abwahl in WEGs nur, wenn alle zustimmen

Laut Koalitionsvertrag ist geplant, das Thema der Elementarschadenversicherung neu zu regeln – angesichts zunehmender Starkregenereignisse und Hochwasserschäden aus Sicht von Wohnen im Eigentum längst überfällig. Bislang liegt jedoch kein konkreter Vorschlag auf dem Tisch. „Hier muss der Gesetzgeber endlich handeln“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. „Wichtig ist, dabei die Bedürfnisse der Wohnungseigentümer:innen im Blick zu behalten – die Abwahl einer Elementarschadenpflichtversicherung, das sogenannte Opt-Out-Modell, sollte aus unserer Sicht nur möglich sein, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft dies allstimmig beschließt.“ Wohnungseigentümergemeinschaften können nämlich immer nur gemeinsam mehrheitlich über eine Elementarschadenversicherung beschließen. Wird ein Wohnungseigentümer überstimmt, kann er seine Wohnung, da sie zum Teil im Gemeinschaftseigentum steht, nicht in Eigenregie gegen Elementarschäden absichern.

Schutz bei Bauträgerinsolvenzen – bereits erarbeitete konkrete Vorschläge umsetzen

Seit langem setzt sich Wohnen im Eigentum für einen besseren gesetzlichen Schutz von Wohnungskäufern im Falle der Insolvenz von Bauträgern ein. Bereits 2019 hatte eine von der damaligen Bundesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe konkrete Lösungsansätze erarbeitet. Seitdem ist trotz zunehmender Problemlagen nichts passiert. „Dass der Koalitionsvertrag lediglich die Prüfung eines besseren Verbraucherschutzes in Aussicht gestellt hat, war enttäuschend“, sagt Dr. Sandra von Möller. „Die neue Regierungskoalition sollte die damals entwickelten Vorschläge aufgreifen und endlich wirksame Schutzmechanismen für Verbraucher einrichten“.

Gebäudeenergiegesetz – Planbarkeit und stabile Förderbedingungen

Was die jüngste Umbenennung des Gebäudeenergiegesetzes in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ inhaltlich bedeuten wird, bleibt abzuwarten. Allerdings dürfte hier der Handlungsspielraum der Regierungskoalition aufgrund der europarechtlichen Vorgaben begrenzt sein. Für Eigentümer ist vor allem eines entscheidend: ein Ende der anhaltenden Unsicherheit. „Eigentümer:innen brauchen Planbarkeit und Sicherheit“, sagt Dr. Sandra von Möller. „Wir erhoffen uns verlässliche politische Rahmenbedingungen, die vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften mit ihren strukturbedingt längeren Prozessen benötigen.“

Immobilien-Teilverkauf – gesetzliche Regulierung und Aufklärung

Das Finanzierungsmodell Immobilien-Teilverkauf wird speziell bei älteren Haus- und Wohnungseigentümern beworben. Dabei verkaufen Eigentümer bis maximal 50 Prozent der eigenen Immobilie an Anbieter und erhalten dafür eine einmalige Auszahlung. Die Immobilie dürfen sie gegen Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelts weiterhin nutzen. „Dieses Geschäftsmodell ist mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden und in aller Regel deutlich nachteiliger als ein entsprechender Kredit“, warnt Dr. Sandra von Möller. Dies zeige sich häufig erst bei einem späterem Gesamtverkauf der Immobilie. „Wir fordern den Gesetzgeber auf, dieses Modell zu regulieren, um Verbraucher zu schützen.“

E-Mobilität – Bedürfnisse der WEGs mitdenken

Das Bundesministerium für Verkehr hat ein neues Förderprogramm für E-Mobilität in Mehrfamilienhäusern angekündigt. „Hier ist wichtig, dass die Bedürfnisse der Wohnungseigentümergemeinschaften mitgedacht werden“, sagt Dr. Sandra von Möller. „Diese können nur auf Grundlage vorheriger Beschlüsse aktiv werden. Deshalb müssen ausreichend lange Antragsfristen für WEGs eingerichtet werden, gegebenenfalls sogar eigene Förderkontingente, damit die Töpfe nicht ausgeschöpft sind, bevor die WEGs zum Zuge kommen.“

Glasfaserausbau – ohne Anschlusszwang und intransparente Bereitstellungsentgelte

Die Pläne des neu gegründeten Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, den Ausbau der Glasfaser voranzutreiben, begrüßt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum grundsätzlich. Allerdings soll laut einem Eckpunktepapier ein Recht für Telekommunikationsunternehmen auf Vollausbau in Mehrfamilienhäusern eingeführt werden. „Wir sehen hier die Gefahr eines indirekten Anschluss- und Benutzungszwangs, der zusätzliche Belastungen für Eigentümer und Mieter mit sich bringt“, sagt Dr. Sandra von Möller. Das Eckpunktepapier sieht außerdem eine Erhöhung des Glasfaserbereitstellungsentgelts von derzeit 540 Euro auf bis zu 960 Euro pro Wohnung vor. Diese Anhebung ist laut WiE weder nachvollziehbar noch sachlich begründet. WiE fordert eine transparente Herleitung sowie eine regelmäßige Überprüfung der Höhe des Glasfaserbereitstellungsentgelts.

Sichere politische Rahmenbedingungen und verlässliche Förderkulisse

„Wohnungseigentümergemeinschaften brauchen sichere politische Rahmenbedingungen, klare rechtliche Vorgaben und eine verlässliche Förderkulisse, die ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt“, sagt Dr. Sandra von Möller. „WEGs sind systembedingt in ihren Entscheidungen sehr langsam.“ Gleichzeitig gibt es rund 9,3 Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland – das ist mehr als jede fünfte Wohneinheit. „Die Politik sollte die Wohnungseigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften bei allen relevanten Vorhaben von Anfang an konsequent mitdenken“, mahnt Dr. Sandra von Möller. „Mehrfamilienhäuser sind eine wichtige Wohnform der Zukunft, insbesondere in Bezug auf die Energiewende – daher sollten sie auf der politischen Agenda weit oben stehen.“

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  • Sommerlicher Wärmeschutz: Das müssen Wohnungseigentümer beachten

    Anlässlich des Hitzeaktionstags am 11. Juni 2026, der unter dem Schwerpunktthema „Gemeinsam vorsorgen gegen Extremhitze“ steht, informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE), wie sich Maßnahmen des Hitzeschutzes bei Bestandsgebäuden umsetzen lassen und was Wohnungseigentümer hierbei beachten müssen. In fast allen Fällen muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die Maßnahme beschließen.

    Fenster und Balkon- bzw. Terrassentüren spielen beim sommerlichen Wärmeschutz eine große Rolle, da die Glasscheiben die Sonnenstrahlen in Wärmestrahlen umwandeln, die die Wohnräume dann beheizen. Am wirkungsvollsten schützen deshalb außenliegende Rollläden oder Außenjalousien (Raffstores). Mit ihnen kommt die Wärme nicht so schnell ins Haus.

    Eine kostengünstige Maßnahme stellen Sonnenschutzfolien dar, die außen an die Fenster angeklebt werden. Jedoch können diese Folien die Räume verdunkeln – je nachdem wie stark sie getönt sind – und sollten deshalb im Herbst wieder entfernt werden. Außerdem sollten Wohnungseigentümer bei der Auswahl der Folie darauf achten, dass sie keinen Spiegeleffekt auslösen, der die Nachbarn stören könnte.

    Wohnungseigentümer müssen immer die Zustimmung der Miteigentümer einholen – diese müssen mit einfacher Mehrheit über die geplante Maßnahme beschließen, wenn sie Fensterläden, Außenjalousien und Außenrollläden an „ihren“ Fenstern anbringen möchten. Denn die Außenfenster einer Wohnung gehören der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie sind zwingend Gemeinschaftseigentum, auch wenn in der Teilungserklärung etwas anderes steht.

    Eigentümer sollten aber zunächst einen Blick in ihre Teilungserklärung werfen. Diese kann eine Regelung enthalten, die das Anbringen von Fensterläden, Außenjalousien und -rollläden erlaubt. Möglicherweise gibt es alternativ bereits einen Vorratsbeschluss, der einmal gefasst wurde und diese Maßnahmen erlaubt. Dann ist keine erneute Beschlussfassung erforderlich. Im Hinblick auf die Außenfolien gilt: Beeinträchtigen sie den Anblick der Fassade optisch, kann die WEG mit Recht fordern, sie wieder abzunehmen.

    Innenliegender Sonnenschutz ist weniger effektiv

    Sind außenliegende Lösungen nicht möglich oder nicht gewünscht, kann auch ein innenliegender Sonnenschutz an Fenstern in Form von Plissees, Innenrollos oder Lamellenvorhängen Abhilfe schaffen. Allerdings sind diese weniger effektiv, da sie die Wärmestrahlen trotzdem in den Raum lassen.

    Wenn für innenliegende Sonnenschutz-Lösungen Eingriffe in Fenster und Fensterrahmen nötig sind, diese z. B. angebohrt werden, müssen Wohnungseigentümer zunächst einen Beschlussantrag in die Eigentümerversammlung einbringen und die Erlaubnis der Miteigentümer einholen. Hierfür ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. In der Regel wird die Gemeinschaft eine solche Maßnahme genehmigen müssen, da durch sie keine Beeinträchtigung der WEG zu erwarten ist. Wenn es bereits einen Vorratsbeschluss gibt, ist keine erneute Beschlussfassung nötig. Wenn Plissees, Innenrollos oder Lamellenvorhänge angebracht werden können, ohne dass Eingriffe ins Fenster nötig sind, ist kein Beschluss notwendig.

    Markise für Balkon oder Terrasse

    Für die Beschattung von Balkon oder Terrasse, insbesondere auf der Süd- und Westseite eines Gebäudes, eignen sich Markisen, die heute in vielen verschiedenen Ausführungen erhältlich sind, und an die Fassade angebracht werden.

    Wohnungseigentümer, die sich eine Markise wünschen, müssen hierfür einen Beschlussantrag in die Eigentümerversammlung einbringen. Da die Fassade Gemeinschaftseigentum ist, muss die WEG mit einfacher Mehrheit über die bauliche Veränderung beschließen.

    Anbringen eines Klimagerätes

    Sogenannte Split-Klimageräte werden fest installiert und bestehen aus zwei Teilen – ein Teil wird in einem Wohnraum angebracht, der andere Teil (der Kompressor) außen an der Fassade des Wohngebäudes. Wer solch ein Gerät anschaffen möchte, sollte sich vorher unbedingt über den Stromverbrauch informieren und die Stromkosten mit im Blick haben.

    Da feste Klimageräte in der Regel an der Fassade montiert werden, gilt hier das Gleiche wie beim Anbringen einer Markise: Es muss ein Beschlussantrag in die Eigentümerversammlung eingebracht werden und die WEG muss mit einfacher Mehrheit darüber beschließen. Gestatten die Wohnungseigentümer einem Miteigentümer eine bauliche Veränderung, kann dieser Beschluss im Fall einer Anfechtung nur unter bestimmten Voraussetzungen für ungültig erklärt werden. Die reine Sorge vor einer späteren Lärmbelastung durch ein Klimagerät reicht zum Beispiel nicht aus, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr. Sollte sich dann später doch herausstellen, dass von dem Betrieb des Geräts eine Belästigung ausgeht – das hat der BGH ebenfalls klargestellt – kann die Einschränkung oder sogar Unterlassung des Betriebs verlangt werden.

    Dach- oder Fassadenbegrünung

    Eine Fassadenbegrünung bietet einen natürlichen Schutz vor Hitze im Sommer und trägt zugleich dazu bei, Wärmeverluste im Winter zu reduzieren. Für Eigentümer kann sich dies positiv auf die Energiekosten auswirken, da der Bedarf an Klimatisierung und Heizung sinken kann. Zudem schützt die Begrünung die Immobilie vor extremen Witterungseinflüssen.

    WEGs, die eine Fassadenbegrünung planen, sollten sich frühzeitig fachkundig beraten lassen. Berücksichtigt werden sollten insbesondere die jeweiligen Standortbedingungen und der spätere Pflegeaufwand. Die Auswahl an geeigneten Pflanzen reicht von Wildem Wein über Blauregen, Kletterrosen und Clematis bis hin zu Spalierobstbäumen. Vorsicht ist beispielsweise bei Efeu geboten, da er unter Umständen erhebliche Schäden an der Fassade verursachen kann.

    Auch eine Dachbegrünung erfordert eine fachkundige Beratung und professionelle Planung. Zu Beginn sollte insbesondere die Statik geprüft werden – nicht alle Gebäude sind dazu geeignet, das zusätzliche Gewicht einer Begrünung zu tragen. Eine wurzelfeste Dachabdichtung ist eine weitere Grundvoraussetzung.

    Sowohl die Fassaden- als auch die Dachbegrünung stellen bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum dar. Da es sich bei beiden um recht komplexe Vorhaben handelt und zentrale Gebäudeteile davon betroffen sind, werden diese Maßnahmen in aller Regel wohl von der WEG gemeinschaftlich umgesetzt, nicht von einzelnen Eigentümern. Für einen Beschluss reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei der Kostenverteilung ist aber zu beachten, dass die Kosten nur dann von allen Eigentümern getragen werden müssen, wenn der Beschluss mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit zustande kommt, so Wohnen im Eigentum.

    Fördermittel für bestimmte Maßnahmen

    Für bestimmte Wärmeschutzmaßnahmen können Haus- und Wohnungseigentümer staatliche Fördermittel erhalten. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden nicht nur energetische Sanierungsmaßnahmen wie Fenstertausch oder Dachdämmung gefördert, sondern auch außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen, unter anderem Jalousien, Raffstores, Rollläden und Fensterläden. Auch Dach- und Fassadenbegrünungen gehören zu den förderfähigen Maßnahmen. Hierfür stellen auch manche Kommunen Fördermittel bereit.

    Alternativ zur staatlichen Förderung können Eigentümer Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen – unter anderem muss die Immobilie selbst genutzt werden und mindestens 10 Jahre alt sein.

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  • Heizkostenprognose: Wärmepumpe schlägt fossile Systeme im 20-Jahres-Vergleich

    Wer heute eine neue Heizung einbaut, trifft eine Entscheidung für die nächsten 20 Jahre – und damit auch für die zukünftigen Energiekosten. Die neue „co2online Heizkostenprognose“ zeigt: Das Heizen mit Gas- oder Ölheizung wird in den kommenden 20 Jahren deutlich teurer als mit klimafreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen.

    Über einen Zeitraum von 20 Jahren entstehen laut Berechnung Mehrkosten von bis zu 42.000 Euro. Gründe sind steigende CO₂-Preise, höhere Netzkosten sowie gesetzlich vorgesehene Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff oder Bio-Heizöl. Die sogenannte „Bio-Treppe“ erhöht die Kosten fossiler Heizsysteme zusätzlich.

    Für die Prognose hat die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online die Heizkosten verschiedener Systeme für ein durchschnittliches Einfamilienhaus bis 2045 berechnet. Grundlage sind aktuelle Daten des Heizspiegels und des Umweltbundesamtes.

    „Zu oft liegt bei der Heizungswahl der Fokus auf den Anschaffungskosten. Entscheidender sind die Gesamtkosten über die Lebensdauer“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. „Unsere Berechnung zeigt, dass fossile Heizungen für Haushalte zur Kostenfalle werden. Davor schützt auch keine Bio-Treppe.“

    Wärmepumpen mit deutlichem Kostenvorteil

    Besonders deutlich werden die Unterschiede beim Blick auf die langfristigen Heizkosten: Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe fallen zwischen 2026 und 2045 nach der co2online Heizkostenprognose rund 24.500 Euro an. Eine Gasheizung verursacht im selben Zeitraum dagegen rund 55.600 Euro, eine Ölheizung sogar rund 67.200 Euro Heizkosten.

    Noch teurer wird fossiles Heizen durch die vorgesehenen Beimischungen, da Brennstoffe, wie Biomethan, Wasserstoff und Bio-Heizöl, teuer und nur begrenzt verfügbar sind. Mit Biomethan steigen die Kosten einer Gasheizung auf 65.100 Euro, mit Wasserstoff auf 66.500 Euro. Für Bio-Heizöl liegen derzeit keine belastbaren Langfristdaten vor, es ist jedoch mit zusätzlichen Mehrkosten gegenüber klassischem Heizöl zu rechnen.

    Damit kostet das Heizen mit Gas oder Öl langfristig rund 31.000 bis 42.000 Euro mehr als das Heizen mit einer Wärmepumpe.

    Hinzu kommt, dass bestehende Heizungsanlagen nicht immer ohne Weiteres für höhere Beimischungen geeignet sind. Eigentümer müssen daher unter Umständen mit zusätzlichen Investitionen für Umbauten oder Nachrüstungen rechnen.

    Warum Wärmepumpen günstiger sind

    Wärmepumpen arbeiten deutlich effizienter als fossile Heizungen. Sie erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom im Schnitt etwa vier Kilowattstunden Wärme. Gleichzeitig wird Strom zunehmend aus erneuerbaren Energien erzeugt und unterliegt keinem CO2-Preis.

    Dadurch entwickeln sich die Kosten deutlich stabiler als bei fossilen Energieträgern. Auch Fernwärme zeigt in der Prognose vergleichsweise stabile Kosten. Pelletheizungen bleiben günstiger als Öl und Gas, werden langfristig aber ebenfalls teurer als Wärmepumpen.

    Eigentümer zögern beim Heizungstausch

    „Die aktuellen Gesetzesüberlegungen verstärken die Unsicherheiten bei Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern. Das Resultat: Entscheidungsstress“, so Loitz. „Dabei stehen ausgereifte technische und wirtschaftliche Lösungen zur Verfügung, die uns unabhängig von Energieimporten machen und zudem wirklich klimafreundlich sind.“

    Um Eigentümer bei der Entscheidung zu unterstützen, bietet co2online mit dem kostenlosen „ModernisierungsCheck“ eine individuelle Online-Beratung an. Dort lassen sich zukünftige Heizkosten, Sparpotenziale und die Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen für das eigene Gebäude berechnen.

    Zur Methodik

    Die co2online Heizkostenprognose betrachtet die Entwicklung der Heizkosten für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern Wohnfläche im Zeitraum 2026 bis 2045.

    Grundlage der Berechnung sind Daten des aktuellen Heizspiegels, Energiepreisannahmen des Umweltbundesamtes (Stand Mai 2026) und die derzeit bekannten Anforderungen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes. Die Berechnung bildet eine Prognose und keine Garantie für zukünftige Preise ab. Politische Rahmenbedingungen sowie globale Entwicklungen können die tatsächliche Kostenentwicklung verändern.

    Die ausführliche Methodik der Heizkostenprognose stellt co2online auf Anfrage gerne zur Verfügung. Kontakt: Alexander Steinfeldt (presse@co2online.de)

    Über co2online

    Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online steht für Klimaschutz, der wirkt. Mehr als 50 Energie- und Kommunikationsexperten machen sich seit 2003 mit Kampagnen, Energierechnern und PraxisChecks stark dafür, den Strom- und Heizenergieverbrauch in privaten Haushalten auf ein Minimum zu senken. Die Handlungsimpulse, die diese Aktionen auslösen, tragen messbar zur CO2-Minderung bei. Im Fokus stehen Strom und Heizenergie in Gebäuden, Modernisierung, Bau sowie Hilfe im Umgang mit Fördermitteln. Unterstützt wird co2online unter anderem vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), dem Umweltbundesamt sowie von Medien, Wissenschaft und Wirtschaft.

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