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Neue Immobilie: Sanierte 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon in gepflegter Wohnlage.
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Oktober 2, 2026

Neue Immobilie: Sanierte 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon in gepflegter Wohnlage.

Willkommen in dieser hochwertig modernisierten Eigentumswohnung in begehrter Lage von Alt-Erkrath. Die rund 77 m² große Wohnung wurde kürzlich umfassend kernsaniert und präsentiert sich heute in einem modernen, zeitlosen Wohnstil. Bereits beim Betreten empfängt Sie ein großzügiger Eingangsbereich mit ausreichend Platz für Garderobe und Stauraum. Über die helle, zentral gelegene Diele erreichen Sie sämtliche Räume der Wohnung. Das großzügige Wohn- und Esszimmer überzeugt durch seinen angenehmen Schnitt sowie die großen Fensterflächen, die für eine freundliche und lichtdurchflutete Atmosphäre sorgen. Von…

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  • Start der Heizperiode: Was Vermieter jetzt beachten müssen

    Mit Beginn der Heizperiode am 1. Oktober müssen Vermieter sicherstellen, dass ihre vermieteten Wohnungen ausreichend beheizt werden können. Dabei kann auch eine Nachtabsenkung der Temperatur beschlossen werden. Wichtig ist außerdem eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage. Was für vermietende Wohnungseigentümer gilt, hat der bundesweite Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) zusammengestellt.

    Die Dauer der Heizperiode ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Regel gilt der Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. April als Heizperiode. In der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft und/oder im Mietvertrag kann allerdings auch ein längerer Zeitraum festgeschrieben sein – ein kürzerer ist dagegen unzulässig.
    Vermieter müssen während der Heizperiode sicherstellen, dass die Wohnung ausreichend beheizt werden kann. Gemäß § 535 BGB müssen sie die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Dazu gehört bei Wohnraum auch eine ausreichende Beheizbarkeit.

    Nach der Rechtsprechung müssen in Wohnungen während der Heizperiode tagsüber grundsätzlich Raumtemperaturen von 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden können.

    WEG kann Nachtabsenkung beschließen

    Nachts kann die Heizung abgesenkt werden. In der Zeit von 0 bis 6 Uhr gelten in der Regel 18 Grad als ausreichend. „Eine Nachtabsenkung ist grundsätzlich möglich und kann bei einer zentralen Heizungsanlage von einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit beschlossen werden“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des bundesweiten Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE). „Sie sollte aber auf das Gebäude und dessen energetischen Zustand abgestimmt sein“, so von Möller. „Kühlt eine Wohnung zu stark aus, kann dies Feuchtigkeits- und Schimmelbildung begünstigen.“

    Heizen außerhalb der Heizperiode – Gerichte legen unterschiedliche Maßstäbe an

    Auch außerhalb der üblichen Heizperiode können Vermieter verpflichtet sein, die Beheizung der Wohnung zu ermöglichen, wenn es entsprechend kalt wird. Wann genau diese Pflicht einsetzt, ist gesetzlich nicht festgelegt. Hinweise liefert die Rechtsprechung, die allerdings unterschiedliche Maßstäbe anlegt.

    Manche Gerichte orientieren sich an der Außentemperatur. So entschied das Amtsgericht Uelzen, dass geheizt werden müsse, wenn die Außentemperatur drei Tage lang unter 12 Grad Celsius liegt (Urteil vom 09.04.1986, Az. 4a C 272/86). Nach einem Urteil des Landgerichts Kassel kommt es hingegen auf die Temperatur in den Wohnräumen an: Sinkt diese unter 16 Grad Celsius, muss die Heizung in Betrieb genommen werden (LG Kassel (WuM 64, 71).

    Heizung regelmäßig warten lassen, um Ausfälle zu vermeiden

    Werden die erforderlichen Raumtemperaturen nicht erreicht, kann ein Mietmangel vorliegen. Das gilt insbesondere, wenn die Heizung ausfällt oder nicht ausreichend funktioniert. Ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung dadurch beeinträchtigt, sind Mieter grundsätzlich berechtigt, die Miete für die Dauer der Beeinträchtigung angemessen zu mindern. Auch bei einer unzureichenden Warmwasserversorgung oder einem vollständigen Ausfall des Warmwassers kann ein Mietmangel vorliegen, der zu einer Mietminderung berechtigt.

    Damit es gar nicht erst zu solchen Problemen kommt, sollten Heizungsanlagen regelmäßig von einem Fachunternehmen gewartet werden. Dabei sind die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes zu beachten.

    „Ist eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage bislang nicht erfolgt, sollten Wohnungseigentümer das Thema über die Verwaltung auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen lassen“, rät von Möller. „Die WEG kann dann darüber entscheiden, ein Fachunternehmen mit der regelmäßigen Wartung zu beauftragen.“

    Bei Gas-Etagenheizungen, die im Sondereigentum stehen, sind grundsätzlich die einzelnen Wohnungseigentümer für die Wartung verantwortlich, nicht die WEG.

    Mieter müssen zum Schutz vor Schäden angemessen heizen und lüften

    Für Mieter besteht dagegen keine generelle Pflicht, ihre Wohnung auf eine bestimmte Mindesttemperatur zu beheizen. „Mieter können grundsätzlich frei entscheiden, wie warm sie ihre Wohnung haben möchten. Mietvertragsklauseln, die Mieter dazu verpflichten sollen, in Räumen eine bestimmte Mindesttemperatur zu halten, sind unwirksam“, informiert WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. „Sie müssen durch ihr Heiz- und Lüftungsverhalten allerdings verhindern, dass Schäden an der Wohnung wie Schimmelbildung oder Frostschäden an Wasser- und Heizungsrohren entstehen.“ Kommt es dennoch zu Schäden, sind Mieter verpflichtet, diese ihren Vermietern unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls können Vermieter möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen.

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  • Heizspiegel 2026: Das Zeitalter günstiger fossiler Energie ist vorbei

    Die Heizkosten steigen wieder – und werden in den kommenden Jahren für viele Haushalte zur Dauerbelastung. Insbesondere das Heizen mit Erdgas und Holzpellets war im Abrechnungsjahr 2025 deutlich teurer als zuvor. Langfristig drohen vor allem bei fossilen Energieträgern weitere Kostensteigerungen.

    Das zeigt der neue Heizspiegel für Deutschland 2026, den die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund und dem Bauherren-Schutzbund veröffentlicht hat. Mithilfe des Heizspiegels können Verbraucher prüfen, wie hoch ihre Heizkosten im Vergleich sind.

    Heizkosten steigen wieder

    Nach der Entspannung in den Jahren 2023 und 2024 mussten viele Haushalte 2025 wieder mehr fürs Heizen bezahlen. Hauptursachen waren die gestiegenen Preise einzelner Energieträger sowie der kältere Winter.

    Am deutlichsten zeigte sich diese Entwicklung bei Erdgas und Holzpellets. Je nach Gebäudeart lagen die Kosten um bis zu 15 beziehungsweise 24 Prozent über dem Vorjahr. Wärmepumpen und Fernwärme wurden dagegen nur moderat teurer, während Heizöl nahezu auf dem Niveau des Vorjahres blieb.

    Auch für 2026 rechnet co2online mit weiteren Kostensteigerungen. Besonders Heizöl und Holzpellets dürften deutlich teurer werden. Beim Erdgas zeichnet sich dagegen zunächst eine Entlastung ab: Durch den Wegfall der Gasspeicherumlage könnten die Heizkosten im Jahresdurchschnitt leicht sinken. Allerdings könnten die zuletzt gestiegenen Großhandelspreise mit Verzögerung auf die Verbraucherpreise durchschlagen und die Gaskosten Ende 2026 oder 2027 wieder steigen lassen.

    „Seit zwei Jahrzehnten verfolgen wir, wie sich die Heizkosten in Deutschland entwickeln und werten dafür zehntausende Abrechnungen aus. Der Trend ist inzwischen eindeutig: Das Zeitalter günstiger fossiler Heizenergie ist spätestens seit der Energiekrise vor vier Jahren vorbei. Fossiles Heizen ist langfristig teurer und bleibt mit größeren Kostenrisiken verbunden als das Heizen mit erneuerbaren Energien. Wer heute eine neue Heizung plant, sollte diese Entwicklung kennen, auch wenn der Einbau von reinen Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt ist“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online.

    Heizkosten für eine durchschnittliche 70 m² große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus

    • Erdgas: 2025 – 1.170 Euro (+14 %) | 2026 (Prognose): 1.120 Euro (-4 %)
    • Heizöl: 2025 – 1.030 Euro (0 %) | 2026 (Prognose): 1.275 Euro (+24 %)
    • Fernwärme: 2025 – 1.295 Euro (+6 %) | 2026 (Prognose): 1.310 Euro (+1 %)
    • Wärmepumpe: 2025 – 715 Euro (+5 %) | 2026 (Prognose): 1.120 Euro 735 Euro (+3 %)
    • Holzpellets: 2025 – 735 Euro (+20 %) | 2026 (Prognose): 860 Euro (+17 %)

    Heizkosten für ein durchschnittliches 130 m² großes Einfamilienhaus

    • Erdgas: 2025 – 2.040 Euro (+15 %) | 2026 (Prognose): 1.930 Euro (-5 %)
    • Heizöl: 2025 – 2.145 Euro (+1 %) | 2026 (Prognose): 2.745 Euro (+28 %)
    • Fernwärme: 2025 – 2.040 Euro (+3 %) | 2026 (Prognose): 2.055 Euro (+1 %)
    • Wärmepumpe: 2025 – 1.260 Euro (+5 %) | 2026 (Prognose): 1.300 Euro (+3 %)
    • Holzpellets: 2025 – 1.415 Euro (+24 %) | 2026 (Prognose): 1.740 Euro (+23 %)

    Heizkosten für Gas- und Ölheizungen könnten sich verdoppeln

    Während einzelne Energiepreise von Jahr zu Jahr schwanken, zeigt die langfristige Entwicklung eine klare Richtung: Heizen mit fossilen Energien wird voraussichtlich immer teurer.

    Die neue co2online Heizkostenprognose zeigt, dass sich die Heizkosten für Gas- und Ölheizungen bis 2045 mehr als verdoppeln können. Ursachen hierfür sind unter anderem steigende CO2-Kosten, höhere Netzentgelte sowie die sogenannte „Bio-Treppe“. Die Kosten für Wärmepumpen werden dagegen deutlich langsamer steigen und voraussichtlich dauerhaft am niedrigsten bleiben.

    90 Prozent aller Haushalte können noch sparen

    Der Heizspiegel zeigt, dass viele Haushalte ihre Heizkosten bereits heute deutlich senken können. Rund 90 Prozent aller Haushalte verfügen noch über Sparpotenzial. Im Durchschnitt lassen sich in einer Wohnung etwa 465 Euro pro Jahr einsparen, in einem Einfamilienhaus sind es sogar 1.000 Euro – deutschlandweit entspricht das einem Potenzial von bis zu 24 Milliarden Euro jährlich.

    Schon einfache Verhaltensänderungen wie richtiges Heizen und Lüften oder ein geringerer Warmwasserverbrauch können den Energieverbrauch um bis zu zehn Prozent reduzieren. Noch größere Einsparungen ermöglichen Heizungsoptimierungen, Dämmmaßnahmen oder der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.

    Heizspiegel bietet unabhängige Orientierung

    „Viele Menschen fragen sich derzeit, wie sich ihre Heizkosten künftig entwickeln werden. Der Heizspiegel liefert dafür eine unabhängige Orientierung auf Basis ihrer realer Verbrauchsdaten und zeigt gleichzeitig, welche Möglichkeiten Verbraucherinnen und Verbraucher haben, die eigenen Heizkosten dauerhaft zu senken“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online.

    Auf der Website von co2online finden Mieter und Hauseigentümer Informationen und Tipps zum Energiesparen sowie den HeizCheck. Das Online-Tool von co2online wertet die individuellen Verbrauchs- und Kostendaten aus und vergleicht sie mit denen ähnlicher Gebäude. Zudem erhalten Verbraucher eine Prognose, die zeigt, wie sich die Heizkosten in den kommenden Jahren voraussichtlich entwickeln werden.

    „Der Heizspiegel zeigt: Gerade fossile Heizungen werden immer mehr zum Kostenrisiko – besonders in älteren und energetisch schlechten Gebäuden“, so Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes. „Gerade vor dem Hintergrund der angespannten geopolitischen Lage und unklaren Folgen für die fossilen Energiepreise müssen Mieterhaushalte besser vor zu hohen Preissteigerungen geschützt werden. Deshalb sind klare gesetzliche Regelungen zum Schutz vor zu hohen Heizkosten dringend notwendig.“

    „Die Ergebnisse des Heizspiegels verdeutlichen, wie groß die Einsparpotenziale bei den jährlichen Heizkosten sind“, sagt Henrik Fork-Weigel, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes. „Beim Heizungstausch sollten Hauseigentümer deshalb nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die Betriebs- und Wartungskosten betrachten. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Gebäudehülle, Wärmebedarf und Heiztechnik. Ein Modernisierungskonzept hilft Hauseigentümern, Maßnahmen zu planen und abzustimmen, bevor sie von einer kaputten Heizung im Winter überrascht werden.“

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