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Laubfegen: Was Hauseigentümergemeinschaften wissen müssen
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Oktober 24, 2024

Laubfegen: Was Hauseigentümergemeinschaften wissen müssen

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und im Herbst ihr Grundstück von Laub befreien, damit sich niemand verletzt. Wenn ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, ist es wichtig, dieses durch die Verwaltung überwachen zu lassen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

Verkehrssicherungspflicht kennen und beachten

Die Verkehrssicherungspflicht für Gefahren, die von Gebäuden oder Grund und Boden ausgehen, liegt bei den Eigentümern. Bei Wohnungseigentum obliegt die Erfüllung dieser Pflicht der rechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie muss dafür sorgen, dass kein Besucher, Bewohner oder Passant auf dem Grundstück oder im Gebäude zu Schaden kommt.

Per Mehrheitsbeschluss Dienstleistungsunternehmen beauftragen

WEGs haben die Möglichkeit, das Laubfegen in Eigenregie zu organisieren, um Kosten zu sparen. Dies kann aber nur auf freiwilliger Basis geschehen – kein Miteigentümer kann dazu verpflichtet werden. Die Alternative: WEGs beauftragen ihre Verwaltung per Mehrheitsbeschluss, ein Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel einen Hausmeisterservice, mit dem Laubkehren zu beauftragen. Zur Klarstellung sollte der Beschluss auch beinhalten, dass die Verwaltung das Dienstleistungsunternehmen regelmäßig überwacht und zumindest stichprobenartig kontrolliert, empfiehlt Wohnen im Eigentum.

Überwachung aus Haftungsgründen notwendig

Verletzt sich jemand auf dem Grundstück wegen herumliegenden Laubes, das nicht entfernt wurde – da der Dienstleister nicht zuverlässig gearbeitet hat und nicht ausreichend überwacht wurde – kann er Schadensersatzansprüche gegen die WEG richten. Das heißt, die WEG haftet in diesen Fällen, und das kann teuer werden. Die WEG kann dann allerdings – falls der Verwalter den Dienstleister nicht ordnungsgemäß überwacht hat – beim Verwalter Regress nehmen.

„Wenn Wohnungseigentümern Versäumnisse des beauftragten Dienstleistungsunternehmens auffallen, sollte darüber Protokoll geführt und die Verwaltung informiert werden“, rät Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum.

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  • VPB: Ein guter Grundriss spart Kosten beim Hausbau und später im Alltag

    Menschen, die sich bewusst damit auseinandersetzen, wie sie wohnen möchten, können ihr Zuhause effizient planen beziehungsweise sanieren. Hierüber informiert der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB).

    Wie will ich wohnen?

    Jeder Mensch, jede Familie hat eigene Lebensweisen und Bedürfnisse. „Um herauszufinden, was die richtigen Räume dafür sind, sollte man sich nicht fragen: Wie soll mein zukünftiges Haus aussehen?“, rät Bauherrenberaterin Sandra Queißer, die das Regionalbüro des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB) in Berlin leitet. „Entscheidend ist: Wie will ich wohnen? Wer das weiß, kann sein Haus effizient planen oder sanieren – und dabei Kosten sowie Energie sparen.“ Das gilt für den Bau selbst und für den Betrieb über viele Jahre hinweg. Sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, bedeutet nicht billig, sondern bewusst und gut zu planen. Fachleute sprechen hierbei von Suffizienz: weniger Ressourcen verbrauchen durch angemessene Größe, bewusstes Nutzungsverhalten und Reduktion auf das wirklich Notwendige.

    Fläche klug nutzen

    Eine wichtige Grundkomponente ist die Fläche, diese gilt es klug zu nutzen. Hierbei kommt es zunächst auf die richtige Dimension an. „Einer vierköpfigen Familie zum Beispiel bieten 120 Quadratmeter Wohnfläche in der Regel genügend Platz“, weiß Queißer. Verkehrsflächen wie Flure lasen sich minimieren. Das wird oft schon mit offenem Küchen-Ess-Wohnbereich umgesetzt. Um übergroße Wohnflächen und Räume zu beheizen, benötigt man mehr Zeit und Energie. Das gilt auch für Galerien, hohe Decken oder große Bäder mit Dusche und Badewanne. „Man sollte sich auch fragen, ob ein Gästezimmer oder Hobbyraum nötig ist“, gibt Queißer zu bedenken. „In Haushalten, wo so etwas vorhanden ist, bleiben sie die meiste Zeit ungenutzt.“

    Eine kompakte Grundfläche hilft, den Verbrauch von Baumaterial zu reduzieren und im späteren Betrieb den Energieverbrauch. „Ein Haus mit quadratischer Grundfläche ist flexibler als ein L-förmiges“, so Queißer. „Es lässt größere Freiheit beim Schnitt der Zimmer, was wiederum die Qualität eines Hauses prägt.“ Sind die Räume intelligent geschnitten, kann man auch aus wenigen Quadratmetern viel herausholen.

    Auch schon für später planen

    „Entscheidend ist, dass der Grundriss nicht allein für die aktuellen Lebensumstände funktioniert, sondern sich auch für andere Situationen in der Zukunft anpassen lässt“, betont die Bauherrenberaterin. „Sind die Räume eher quadratisch und ähnlich groß, kann man sie besser auf unterschiedliche Art nutzen, sie eignen sich gleichermaßen etwa als Kinder-, Arbeits- oder Wohnzimmer.“ Wer ein Zimmer später durch eine Trennwand in zwei kleinere teilen möchte, sollte schon bei der Planung die Elektroanschlüsse, Belichtung und Belüftung beider Zimmer berücksichtigen.

    Wer sicher gehen will, dass alle Aspekte bedacht werden, die den Hausbau und späteren Betrieb optimieren, sollte einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen, etwa aus dem Netzwerk des VPB. Dies empfiehlt sich so früh wie möglich – am besten schon vor Unterzeichnung eines Vertrags.

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