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Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten
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Februar 5, 2026

Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten

Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).

Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Immer mehr Städte und Gemeinden in Deutschland arbeiten daher an ihrer kommunalen Wärmeplanung. Laut Angaben der Deutschen Energieagentur hatten Ende 2025 deutschlandweit 8 Prozent der Kommunen ihre Wärmeplanung abgeschlossen, weitere 45 Prozent sind derzeit damit beschäftigt, die Planung zu erstellen. Ob und wann ein Wärmenetz dann tatsächlich gebaut oder erweitert wird, hängt allerdings von den Plänen der Wärmeversorger ab.

Hat die Gemeinde mit Ablauf der Frist keinen Wärmeplan aufgestellt, gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (§ 71 ff. GEG). Eigentümer dürfen dann nur noch neue Heizungen einbauen, die 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen.

Grundstücksbezogene Gebietsausweisung folgt auf fachliche Wärmeplanung

Hat eine Kommune ihre Wärmeplanung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Frist erstellt, führt dies für Eigentümer nicht automatisch zu konkreten rechtlichen Folgen. Die fachliche Wärmeplanung zeigt zunächst nur, wie eine Stadt oder Gemeinde künftig klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann und welche Gebiete sich grundsätzlich für Fern-, Nahwärme oder dezentrale Lösungen eignen. Sie bildet damit die strategische Grundlage für technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien und die daraus abgeleitete Ausbauplanung der Stadtwerke.

„Entscheidend ist vielmehr, ob die Kommune auch grundstücksbezogen konkrete Gebiete als Fernwärmegebiete ausgewiesen hat“, so von Möller. Eine solche Ausweisung erfolgt in Form einer Satzung, einer Rechtsverordnung oder einer Allgemeinverfügung. Nur dann greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zum Anteil erneuerbarer Energien und zwar bereits einen Monat später – auch wenn die gesetzliche Frist noch nicht abgelaufen ist.

So hat beispielsweise Bonn bereits öffentlich über die kommunale Wärmeplanung informiert, aber bisher keine Gebiete ausgewiesen. Hieraus ergibt sich keine Handlungspflicht. Einige Städte, etwa Augsburg, weisen in ihren Wärme-Ausbaukarten bereits aus, welche konkreten Grundstücke an die Fernwärme angeschlossen werden können. Dort gelten die erwähnten Vorgaben des GEG bereits.

Anschluss- und Benutzungszwang muss Kommune separat beschließen

Manche Kommunen haben einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme festgelegt. Dies erfolgt in der Regel durch Landes- oder Kommunalrecht, beispielsweise durch eine kommunale Satzung. Dann sind Eigentümer in der Regel verpflichtet, die Fernwärme abzunehmen. Allerdings wird häufig die Möglichkeit eingeräumt, sich von der Pflicht befreien zu lassen. Wer bereits vorher eine gebäudebezogene Heizung hat, die auf erneuerbaren Energien basiert, kann so unter Umständen eine Befreiung vom Anschlusszwang mit der Kommune beantragen.

„Falls bei Ihnen ein Anschlusszwang besteht und Sie schon eine Heizungsanlage haben, die die Vorgaben des GEG erfüllt, sollten Sie in einen Blick in die jeweilige Satzung werfen und prüfen, was Sie für die Erteilung einer Ausnahme tun müssen“, rät Dr. Sandra von Möller.

Vor- und Nachteile von Fernwärme

Fernwärme kann sich finanziell lohnen und klimafreundlich sein, hat jedoch auch ihre Tücken. Die Verbraucherzentrale fasst die Vor- und Nachteile von Fernwärme zusammen.

Die Vorteile im Überblick

  • Platzersparnis & geringer Aufwand: Da weder ein eigener Heizkessel noch Lagerflächen für Brennstoffe benötigt werden, entfallen hohe Initialkosten. Zudem müssen Sie sich nicht um die Wartung der Anlage, den Schornsteinfeger oder den Brennstoffeinkauf kümmern.
  • Ökologischer Mehrwert: Fernwärme trägt zum Klimaschutz bei, da sie oft auf Kraft-Wärme-Kopplung sowie industrieller Abwärme basiert. Da auch der Anteil erneuerbarer Energien stetig steigt, lohnt sich ein Blick auf den spezifischen Energiemix Ihres Anbieters.
  • Wirtschaftliche Attraktivität: Abhängig vom Anbieter können die Preise günstig sein, was Fernwärme zu einer kosteneffizienten Heizmethode macht.
  • Finanzielle Förderung: Viele Kommunen und Stadtwerke unterstützen den Netzanschluss mit Zuschüssen, die je nach Gebäudegröße und Wärmebedarf meist zwischen 500 und 3.000 Euro liegen.
  • Hohe Langlebigkeit: Im direkten Vergleich zu klassischen Heizsystemen zeichnen sich Fernwärmeübergabestationen durch eine deutlich längere Lebensdauer aus.

Die Nachteile im Überblick

  • Fehlender Wettbewerb: Da Fernwärmenetze lokale Monopole bilden, gibt es keine Wahlmöglichkeit beim Anbieter. Ein Wechsel – wie etwa bei Strom oder Gas – ist nicht möglich, was besonders bei hohen Preisen problematisch sein kann. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich hier bereits für Reformen ein.
  • Langfristige Bindung: Ein Fernwärmeanschluss ist eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen über viele Jahre hinweg und bedarf daher einer sorgfältigen Abwägung.

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    Jetzt schon an den Winter denken, das ergibt mit Blick auf die hohen Energiepreise Sinn. Eine einfache, aber effektive Art der energetischen Sanierung lässt sich leicht selbst durchführen: das Dämmen der Kellerdecke. Die Maßnahme gerät häufig in Vergessenheit. Gerade in älteren Gebäuden mit unbeheiztem Keller lohnt sich die Aktion. Die Dämmung sorgt dafür, dass in der Heizsaison der Fußboden im Erdgeschoss weniger kalt ist, da die Kälte aus dem Keller nicht mehr in den Fußboden eindringt. Außerdem lassen sich Heizkosten sparen.

    Die Kellerdecke selbst dämmen – in sechs Schritten

    Schritt 1: Dämmstoff kaufen

    Zuerst steht der Kauf des Dämmmaterials an. Es ist im Baustoffhandel oder Baumärkten erhältlich. Bei der Auswahl des Dämmstoffes können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer auf Hartschaumplatten aus Polystyrol oder Polyurethan, Stein- und Mineralwollematten oder -platten sowie Naturdämmstoffe, beispielsweise Holzweichfaser- oder Zelluloseplatten zurückgreifen.

    Vorab sollte sichergestellt werden, dass nach der Dämmung noch ausreichend Kopfhöhe vorhanden ist. Das sind etwa zwei Meter unter der Decke, damit sich niemand den Kopf anstößt. Es ist wichtig, dies vor dem Kauf der Platten zu klären, da dadurch manche Dämmstoffe als Möglichkeit ausfallen, weil sie zu dick sind. Gut zu wissen: Wer besonders gut dämmende Materialien nutzt, ist hier im Vorteil. Mit ihnen erreicht man auch mit weniger Zentimetern bereits die gewünschte Dämmleistung.

    Wichtig ist der Dämmwert den das Bauteil nach der Maßnahme erreicht. Der Dämmwert wird als U-Wert bezeichnet. Ein Wert von unter 0,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin ist besonders gut. „Bei den meisten Dämmmaterialien reichen rund 14 Zentimeter, um die gewünschte Dämmung zu erreichen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Bei Polyurethan etwa ist dafür eine Dicke von rund zehn Zentimetern erforderlich, bei Holzweichfaser 18 Zentimeter.

    Befinden sich ungedämmte oder schlecht gedämmte Heizleitungen an der Kellerdecke, sollte man hierfür zudem Dämmschläuche oder -schalen kaufen.

    Schritt 2: Kellerdecke besenrein machen

    Nach dem Kauf der Dämmung befreien die Do-it-Yourself-Handwerkenden die Kellerdecke von Spinnweben, Dreck, Staub und eventuell losem Putz.

    Schritt 3: Heizleitungen einpacken

    Bevor es an die eigentliche Dämmung der Kellerdecke geht, packen die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wo nötig zunächst die Heizleitungen dick in Dämmschalen oder -schläuche ein.

    Schritt 4: Dämmung befestigen mit Kleber, Dübel oder Schienensystemen

    Nun wird die Kellerdecke gedämmt. Beim Befestigen der Dämmplatten kommen Kleber, Dübel oder Schienensysteme zum Einsatz. Glatte Betondecken sind am einfachsten zu dämmen. Von der Dicke des Dämmstoffs und der Oberfläche der Kellerdecke hängt es ab, ob zusätzlich gedübelt werden muss. Hier gilt: Je dicker die Dämmplatte und je schlechter haftend die Decke, desto eher müssen die Platten mit Dübeln befestigt werden. Wer sich unsicher ist, wie die Dämmplatten befestigt werden sollen, findet Infos dazu in den Herstellerangaben oder fragt im Fachhandel bei geschultem Personal nach. Wichtig: Während der Dämmung ist das sorgfältige und fugenfreie Anbringen der Dämmplatten erforderlich. So hält die Dämmung weit länger als dreißig Jahre.

    Schritt 5: Verputzen und streichen

    Sind die Dämmplatten an der Kellerdecke befestigt, kann man sie anschließend noch verputzen, streichen oder mit einer Gipskartonplatte versehen. Bei einigen Platten ist die Oberfläche bereits gestrichen, dann entfällt dieser Schritt.

    Schritt 6: Den oberen Teil der Kellerwände ebenfalls dämmen

    Schließlich sollte man noch einen sogenannten Schleppstreifen anbringen, so dass die Kellerwände im oberen Bereich, unterhalb der Decke, ebenfalls gedämmt sind. Dadurch entsteht eine Dämmschürze, die Wärmebrücken durch die Kellerwände verringert. Außerdem reduziert auch diese Maßnahme die Heizkosten. Für die Wanddämmung ist eine Dämmstärke von mindestens vier Zentimetern und eine Plattenbreite von etwa 50 Zentimetern ausreichend. Hat das Gebäude keine Fassadendämmung, sollte eine Fachperson prüfen, ob eine Dämmschürze das Schimmelrisiko im Erdgeschoss erhöht.

    Dämmen in bewohnten Kellerräumen

    In bewohnten und beheizten Kellern macht das Dämmen der Kellerdecke keinen Sinn. Hier lohnt sich in der Regel das Dämmen des Kellerbodens und der Kelleraußenwand von innen. Bei nur einzelnen beheizten Kellerräumen sollten auch die Innenwände zu den unbeheizten Räumen komplett gedämmt werden. Achtung: Diese Maßnahmen sind deutlich komplizierter als die recht einfache Dämmung der Kellerdecke. Hier rät Zukunft Altbau dazu, sich vor der Dämmung bei einer Energieberaterin oder einem Energieberater zu informieren. Sie stellen sicher, dass keine Luftfeuchtigkeit hinter oder in der Dämmung kondensiert und dadurch Schäden entstehen.

    Im unbewohnten Dachgeschoss: Dachboden dämmen

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    In vielen Fällen ist die Dämmung der obersten Geschossdecke gesetzlich verpflichtend. Das ist der Fall, wenn der Mindestwärmeschutz unterschritten wird und es sich nicht um ein selbstbewohntes Einfamilienhaus handelt. Die Expertinnen und Experten von Zukunft Altbau empfehlen für die oberste Geschossdecke eine möglichst dicke Dämmschicht. Auch hier können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit handwerklichen Grundkenntnissen selbst Hand anlegen. Je nach Material ist mindestens eine Dämmschicht von zwölf bis 18 Zentimetern vorgegeben. Da es hier keine Beschränkungen durch die erforderliche Raumhöhe gibt, wird sogar empfohlen, bis zu etwa zehn Zentimeter mehr Dämmstoff einzubauen als der Gesetzgeber fordert. Es gilt: Jeder zusätzliche Zentimeter sorgt für eine bessere Isolierung und damit für niedrigere Heizkosten und weniger Wärmeeintrag im Sommer. Die Zusatzdämmung bei diesem Bauteil macht sich schnell bezahlt.

    Wer zuhause eine Holzbalkendecke als oberste Geschossdecke hat, sollte vor der Sanierung eine Energieberaterin oder einen Energieberater befragen. Sie prüfen, ob eine Dampfbremse nötig ist und wie diese korrekt an benachbarte Bauteile angeschlossen wird. Eine Dampfbremse schützt das Bauteil vor Feuchteschäden, indem sie den Eintrag feuchter Luft aus dem Zimmer in die Dämmschicht verringert. Weitere Fragen zu Holzbalkendecken beantwortet das Fachhandwerk der Stuckateure und Zimmerer sowie Gebäudeenergieberaterinnen und -berater.

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