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Balkonkraftwerke: Das sollten Wohnungseigentümer beachten
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April 10, 2025

Balkonkraftwerke: Das sollten Wohnungseigentümer beachten

Steckersolargeräte – auch als Balkonkraftwerke bekannt – ermöglichen es, ohne viel Aufwand Solarstrom für den Eigenverbrauch zu produzieren. Im ersten Quartal 2025 waren laut Statista rund 866.000 Balkonkraftwerke in Deutschland als in Betrieb gemeldet. Wohnungseigentümer haben seit dem vergangenen Jahr einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Steckersolargerätes. Sie müssen allerdings vorher die Zustimmung der Miteigentümer in der Eigentümerversammlung einholen, da die Maßnahme in aller Regel Gemeinschaftseigentum betrifft. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, wie Eigentümer am besten vorgehen und was sie bei der Vorbereitung ihres Beschlussantrags beachten müssen, wenn sie ein solches Gerät installieren möchten.

Balkonkraftwerke: privilegierte bauliche Veränderung

Seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 2024 gilt die Installation eines Steckersolargeräts als privilegierte bauliche Veränderung (§ 20 Abs. 2 Nr. 5). Sie ist damit den baulichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zum Einbruchschutz, zur E-Mobilität und zum Ausbau des schnellen Internets gleichgestellt.

Das bedeutet: „Die Wohnungseigentümergemeinschaft darf das Anliegen nicht grundsätzlich ablehnen, darf aber Vorgaben zur Art und Weise der Aus- und Durchführung machen“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). Diese müssen angemessen und zumutbar sein – dürfen also nicht unverhältnismäßig sein, sodass sie das Vorhaben verhindern.

Beschlussantrag vorbereiten und in die Eigentümerversammlung einbringen

Auch wenn Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch haben, müssen sie zunächst die Zustimmung ihrer Miteigentümer in Form eines Gestattungsbeschlusses einholen – da die Maßnahme in der Regel Gemeinschaftseigentum betrifft. „Wer das Gerät ohne Beschluss installiert, riskiert, es später wieder zurückzubauen zu müssen“, sagt von Möller. Damit der Gestattungsbeschluss zustande kommt, reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen aus.

Ihren Beschlussantrag sollten Eigentümer gründlich vorbereiten und dann in die Eigentümerversammlung einbringen. Dafür bittet der Eigentümer die Verwaltung am besten möglichst frühzeitig per E-Mail oder postalisch, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen, und lässt sich dies bestätigen.

In dem Antrag sollte die bauliche Veränderung nach Art, Maß und Umfang genau beschrieben werden. Dabei sollte der Antragsteller folgende Punkte berücksichtigten:

  • Auswahl des Geräts: Ein Steckersolargerät besteht in der Regel aus bis zu zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter und der Verkabelung. Es dürfen nach geltender Rechtslage maximal 800 Watt ins Stromnetz eingespeist werden – produzieren die Solarmodule mehr, muss der Wechselrichter die Leistung entsprechend „drosseln“.
  • Montage: Das Gerät muss sturmfest angebracht werden, damit keine Gefahr bspw. von herunterfallenden Teilen ausgeht. Die Montage muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und die Herstellerangaben zur Installation und Hinweise zur Benutzung des Geräts müssen berücksichtigt werden. Das Gerät sollte möglichst so angebracht werden, dass andere Bewohner nicht geblendet werden.
  • Versicherung: Steckersolargeräte gelten nicht als Gebäudebestandteile, sondern sind Privateigentum der jeweiligen Eigentümer bzw. Mieter. Wer ein Steckersolargerät montiert, sollte daher eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese deckt in der Regel Sach- und Personenschäden Dritter, die die Geräte verursachen, ab.
  • Kosten: Die Montage- und mögliche Folgekosten muss die Eigentümer alleine tragen.

Vermietende Eigentümer müssen Rechtsanspruch ihrer Mieter durchsetzen

Auch Mieter haben nun einen Rechtsanspruch gegen ihre Vermieter auf die Installation eines Steckersolargeräts (§ 554 BGB) auf eigene Kosten. Das bedeutet: „Vermietende Wohnungseigentümer müssen auf Wunsch des Mieters einen Gestattungsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft herbeiführen, aber auch umgekehrt mögliche Auflagen zur Installation des Geräts gegenüber ihrem Mieter durchsetzen“, informiert von Möller.

Bei fehlendem Beschluss: Klageerhebung

Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft den Gestattungsbeschluss nicht fasst, bleibt Wohnungseigentümer nur der Rechtsweg. Sie können dann Beschlussersetzungsklage erheben. Stimmt die WEG hingegen dem Antrag zu, macht aber unverhältnismäßige Auflagen dazu, müssen sie den Beschluss anfechten und gleichzeitig Beschlussersetzungsklage erheben.

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  • Solar-Check: Saubere Module für volle Leistung

    Photovoltaikanlagen funktionieren am besten, wenn die Module frei von Schmutz, Staub, Moos und Flechten sind. Sobald es Frühling wird und die Sonne an Kraft gewinnt, lohnt sich aufgrund des anstehenden ertragsreichen Sommerhalbjahrs ein besonders genauer Blick auf die Anlage. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Schon mit bloßem Auge erkennt man, vor allem aus der Nähe, starke Verschmutzungen. Sie können dazu führen, dass die Solaranlage bis zu 15 Prozent weniger Leistung bringt. Ertragseinbußen kann man mit Hilfe einer App herausfinden, die die Erträge dokumentiert. Liegen die aktuellen Werte deutlich unter dem Soll, empfiehlt sich ein Solaranlagencheck. Auch die Anschlüsse und der Batteriespeicher sollten dabei unter die Lupe genommen werden. Eigentümer von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sollten aber in der Regel nicht selbst aufs Dach steigen, sondern das Prüfen und Reinigen Fachleuten überlassen. Bei Balkonsolaranlagen dagegen ist eine Reinigung in Eigenregie möglich.

    Wie stark eine Photovoltaikanlage von Verschmutzung betroffen ist, hängt unter anderem von ihrem Standort ab. In der Nähe von Straßen oder Industrieanlagen ist die Verschmutzung durch Rußpartikel, Feinstaub und andere Schadstoffe oft recht hoch. In ländlichen Regionen sorgen Pollen, Moos und Vogelkot für verschmutzte Module. Für den Grad der Verunreinigung ist auch die Neigung des Daches von Bedeutung. Je flacher ein Dach, desto hartnäckiger bleiben unerwünschte Ablagerungen auf der Photovoltaikanlage liegen. Gerade Anlagen auf Dächern mit einer Neigung von unter 15 Grad müssen öfter geprüft werden. Dort ist der Selbstreinigungseffekt durch Regen geringer – das wirkt sich negativ auf die Leistung der Anlage aus.

    Der ideale Zeitpunkt für den Solaranlagencheck

    Der Solaranlagencheck erfolgt am besten nach dem Winter. Im Frühjahr erzeugt eine Solaranlage deutlich mehr Strom als in den Wintermonaten. Im Dezember und im Januar liefert sie nur etwa fünf Prozent ihres Jahresertrages. Ab März, wenn die Sonnenstunden in Deutschland wieder zunehmen, steigt die Stromproduktion dagegen deutlich an. Von März bis September erreichen die Anlagen dann 80 Prozent ihres Jahresertrages. Sie vor dieser Phase prüfen zu lassen, sorgt dafür, dass der Ertrag der sonnigen Monate voll ausgeschöpft werden kann.

    Blick auf die App: Was Anlagenbesitzer selbst checken können

    Wer wissen will, ob die hauseigene Photovoltaikanlage gut funktioniert, sollte an einem sonnigen Frühlingstag den Stromertrag prüfen. Das geht bei fast allen Anlagen ganz einfach mit der passenden App. Diese zeigt unter anderem die aktuelle Leistung an und damit, wie viel Strom die Anlage gerade erzeugt. Wenn die Werte unter den Soll-Erträgen liegen, kann das ein Hinweis darauf sein, dass Verschmutzungen oder andere Störungen die Leistung beeinträchtigen. Einen guten Anhaltspunkt liefern Vergleiche mit den Zahlen aus dem Vorjahr – gegebenenfalls abgeglichen um die ort- und jahresspezifischen Sonnenstundenzahlen. Eine weitere typische Funktion von Solaranlagen-Apps sind auch Fehler- und Störungsmeldungen, also Hinweise, wenn der Wechselrichter ausfällt oder die Anlage ungewöhnlich wenig Strom produziert.

    Egal ob aus dem Dachfenster, per Foto oder Drohne – der scharfe Blick auf die Solarmodule zeigt, wie verschmutzt sie sind. Was Eigentümerinnen und Eigentümer in der Regel nicht selbst übernehmen sollten, ist der Gang aufs Dach. Hier empfiehlt es sich, Fachleute zu beauftragen, die den Zustand der Solarmodule professionell prüfen und bei Bedarf reinigen. Gut zu wissen: Die Kosten dafür kann man von der Steuer absetzen.

    Was die Fachleute prüfen

    Neben den Modulen checken die Experten alle elektrischen Anschlüsse einer Anlage, inklusive Verkabelungen und Verglasungen. Einige Handwerkende setzen dafür Thermografieaufnahmen ein. Diese werde per Drohne gemacht. Mit ihnen erkennt man sogenannte Hotspots, das sind fehlerhafte Stellen an den Modulen. Darüber hinaus prüfen die Fachleute die Funktion des Wechselrichters.

    Da Photovoltaikanlagen wartungsarm, sind, muss die Anlage nicht jährlich geprüft werden. Alle drei, vier Jahre reicht aus. Häufig bieten Fachhandwerksbetriebe für ihre Inspektionen einen vorher vereinbarten Rhythmus an. Fachhandwerker, die Solaranlagenchecks durchführen, findet man in Solarfachfirmen, Elektro-Innungsbetrieben, oder dem Installationsbetrieb, der die Anlage auf dem Dach errichtet hat. Auch der Batteriespeicher kann bei diesem Check geprüft werden.

    Besonderheiten bei Solarthermieanlagen

    Auch solarthermische Anlagen sollten im Frühling gecheckt werden. Laien können dafür einen einfachen Fühltest machen. Voraussetzung ist ein sonniger Tag. Zuerst berührt man die Leitung, die aus dem Sonnenkollektor herausführt. Sie muss sich wärmer anfühlen als die Leitung, die in den Kollektor hineinführt. Außerdem sollte die Pumpe ein leises surrendes Geräusch erzeugen. Dieser Test sagt aber noch nichts darüber aus, wie gut die Anlage läuft; er zeigt nur, dass sie in Betrieb ist. Ein Blick auf den Wärmemengenzähler lässt Rückschlüsse über die Sonnenertrag zu. Wie bei der Photovoltaikanlage sollte man die aktuellen Erträge mit den Vorjahreszahlen vergleichen. Fachleute prüfen darüber hinaus die Kollektoren, die Umwälzpumpe, den Frostschutz und die Regelung.

    Balkonsolaranlagen: Reinigung meist in Eigenregie möglich

    Mit den ersten sonnigen Tagen lohnt sich auch ein prüfender Blick auf die Balkonsolaranlage. Sie müssen selten gereinigt werden. Befindet sich der Balkon aber beispielsweise an einer stark befahrenen Straße, neben einem ungeteerten Feldweg oder sind viele Balkonpflanzen in der Nähe, können sie schneller verschmutzen. Lagern sich Abgase, Staub, Pollen oder gar Erde sichtbar an den Modulen ab oder bildet sich Moos, empfiehlt sich eine Reinigung.

    Ist das Modul vom Balkon oder von der Terrasse aus gut erreichbar, können Eigentümer selbst aktiv werden. Grober Schmutz lässt sich vorsichtig mit der Hand oder einem weichen Besen entfernen. Anschließend genügt ein haushaltsüblicher Schwamm, idealerweise mit der weichen Seite, oder ein Tuch. Bei flexiblen Modulen mit Kunststoffoberfläche sollte ausschließlich ein weiches Tuch zum Einsatz kommen. Am Ende sollte man das Modul mit einem Geschirrtuch oder einem Microfasertuch vorsichtig trockenreiben.

    Als Reinigungsmittel eignen sich Wasser mit etwas Spülmittel oder handelsüblicher Glasreiniger. Auf aggressive Putzmittel und Metallschwämme sollte unbedingt verzichtet werden. Sie können die Oberfläche zerkratzen und zu einer dauerhaften Minderung des Stromertrags führen. Auch Hochdruckreiniger sind tabu, sie können die Elektronik beeinträchtigen. Gereinigt wird am besten bei milden Temperaturen. In der prallen Sonne und bei großer Hitze trocknet das Wasser zu schnell, dann entstehen Streifen. Für die Reinigung muss die Anlage nicht zwingend vom Netz getrennt werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann den Stecker dennoch ziehen.

    Im Zuge des Checks empfiehlt sich zudem ein kurzer Blick auf die Technik. Sitzt der Stecker fest in der Steckdose? Sind alle Kabel unbeschädigt und korrekt angeschlossen? Leuchtet der meist auf der Rückseite des Moduls angebrachte Wechselrichter grün, arbeitet die Anlage normal. Rotes oder grün-rotes Leuchten weist auf eine Störung hin. Bei sichtbaren Schäden an Kabeln oder Steckern sollten Fachleute hinzugezogen werden.

    Aktuelle Sonnenstunden mit denen aus den Vorjahren vergleichen

    Unter wettercockpit.zukunftaltbau.de lassen sich mit wenigen Klicks die Wetterdaten der nächstgelegenen Wetterstation darstellen. Damit können die aktuellen Sonnenstunden mit denen der vergangenen Jahre verglichen werden, um den aktuellen Solarertrag ins Verhältnis zu setzen. Ein Blick bis zu 20 Jahre zurück ist möglich.

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