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Heizungstausch: neue Förderrunde ist gestartet
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Mai 30, 2024

Heizungstausch: neue Förderrunde ist gestartet

Bereits am 28. Mai begann eine neue Förderrunde für den Austausch alter Öl- und Gaskessel gegen klimafreundliche Alternativen. Weitere Gruppen sind nun antragsberechtigt. Nun können auch selbstnutzende Eigentümer in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften ihren Antrag stellen.

Bis zu 70 Prozent Förderung möglich

Je nach Voraussetzungen sind bis zu 70 Prozent Förderung möglich, wenn die alte Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt wird. Doch wie kommt diese Förderhöhe zustande?

  • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Diese gibt es für jeden – egal, ob Wohn- oder Geschäftsgebäude.
  • Den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent gibt es, wenn eine Wärmepumpe installiert wird, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt oder ein natürliches Kältemittel einsetzt.
  • Den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent erhält, wer die alte Heizung bis Ende 2028 austauscht. Ab 2029 sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte, bis er im Jahre 2037 ganz entfällt.
  • Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, erhalten einen Einkommens-Bonus von zusätzlich 30 Prozent.

Hinzu kommen kleinere Bonus-Zahlungen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden sowie zinsgünstige KfW-Förderkreditmöglichkeiten.

Förderungs-Zeitplan und mehr

Der Zeitplan für die Antragsstellung ist gestaffelt. Bereits seit dem 27.2.2024 können Privatpersonen für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus Anträge stellen. Am 28.5.2024 sind Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum antragsberechtigt. Ab August sollen dann auch Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Wohnungseigentümer für Maßnahmen am Sondereigentum ihre Anträge stellen dürfen. Laut Wirtschaftsministerium sind bislang rund 27.000 Anträge eingegangen. Eine Sprecherin des Ministeriums geht davon aus, dass die Mittel auskömmlich sind. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

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  • Solar-Check: Saubere Module für volle Leistung

    Photovoltaikanlagen funktionieren am besten, wenn die Module frei von Schmutz, Staub, Moos und Flechten sind. Sobald es Frühling wird und die Sonne an Kraft gewinnt, lohnt sich aufgrund des anstehenden ertragsreichen Sommerhalbjahrs ein besonders genauer Blick auf die Anlage. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Schon mit bloßem Auge erkennt man, vor allem aus der Nähe, starke Verschmutzungen. Sie können dazu führen, dass die Solaranlage bis zu 15 Prozent weniger Leistung bringt. Ertragseinbußen kann man mit Hilfe einer App herausfinden, die die Erträge dokumentiert. Liegen die aktuellen Werte deutlich unter dem Soll, empfiehlt sich ein Solaranlagencheck. Auch die Anschlüsse und der Batteriespeicher sollten dabei unter die Lupe genommen werden. Eigentümer von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sollten aber in der Regel nicht selbst aufs Dach steigen, sondern das Prüfen und Reinigen Fachleuten überlassen. Bei Balkonsolaranlagen dagegen ist eine Reinigung in Eigenregie möglich.

    Wie stark eine Photovoltaikanlage von Verschmutzung betroffen ist, hängt unter anderem von ihrem Standort ab. In der Nähe von Straßen oder Industrieanlagen ist die Verschmutzung durch Rußpartikel, Feinstaub und andere Schadstoffe oft recht hoch. In ländlichen Regionen sorgen Pollen, Moos und Vogelkot für verschmutzte Module. Für den Grad der Verunreinigung ist auch die Neigung des Daches von Bedeutung. Je flacher ein Dach, desto hartnäckiger bleiben unerwünschte Ablagerungen auf der Photovoltaikanlage liegen. Gerade Anlagen auf Dächern mit einer Neigung von unter 15 Grad müssen öfter geprüft werden. Dort ist der Selbstreinigungseffekt durch Regen geringer – das wirkt sich negativ auf die Leistung der Anlage aus.

    Der ideale Zeitpunkt für den Solaranlagencheck

    Der Solaranlagencheck erfolgt am besten nach dem Winter. Im Frühjahr erzeugt eine Solaranlage deutlich mehr Strom als in den Wintermonaten. Im Dezember und im Januar liefert sie nur etwa fünf Prozent ihres Jahresertrages. Ab März, wenn die Sonnenstunden in Deutschland wieder zunehmen, steigt die Stromproduktion dagegen deutlich an. Von März bis September erreichen die Anlagen dann 80 Prozent ihres Jahresertrages. Sie vor dieser Phase prüfen zu lassen, sorgt dafür, dass der Ertrag der sonnigen Monate voll ausgeschöpft werden kann.

    Blick auf die App: Was Anlagenbesitzer selbst checken können

    Wer wissen will, ob die hauseigene Photovoltaikanlage gut funktioniert, sollte an einem sonnigen Frühlingstag den Stromertrag prüfen. Das geht bei fast allen Anlagen ganz einfach mit der passenden App. Diese zeigt unter anderem die aktuelle Leistung an und damit, wie viel Strom die Anlage gerade erzeugt. Wenn die Werte unter den Soll-Erträgen liegen, kann das ein Hinweis darauf sein, dass Verschmutzungen oder andere Störungen die Leistung beeinträchtigen. Einen guten Anhaltspunkt liefern Vergleiche mit den Zahlen aus dem Vorjahr – gegebenenfalls abgeglichen um die ort- und jahresspezifischen Sonnenstundenzahlen. Eine weitere typische Funktion von Solaranlagen-Apps sind auch Fehler- und Störungsmeldungen, also Hinweise, wenn der Wechselrichter ausfällt oder die Anlage ungewöhnlich wenig Strom produziert.

    Egal ob aus dem Dachfenster, per Foto oder Drohne – der scharfe Blick auf die Solarmodule zeigt, wie verschmutzt sie sind. Was Eigentümerinnen und Eigentümer in der Regel nicht selbst übernehmen sollten, ist der Gang aufs Dach. Hier empfiehlt es sich, Fachleute zu beauftragen, die den Zustand der Solarmodule professionell prüfen und bei Bedarf reinigen. Gut zu wissen: Die Kosten dafür kann man von der Steuer absetzen.

    Was die Fachleute prüfen

    Neben den Modulen checken die Experten alle elektrischen Anschlüsse einer Anlage, inklusive Verkabelungen und Verglasungen. Einige Handwerkende setzen dafür Thermografieaufnahmen ein. Diese werde per Drohne gemacht. Mit ihnen erkennt man sogenannte Hotspots, das sind fehlerhafte Stellen an den Modulen. Darüber hinaus prüfen die Fachleute die Funktion des Wechselrichters.

    Da Photovoltaikanlagen wartungsarm, sind, muss die Anlage nicht jährlich geprüft werden. Alle drei, vier Jahre reicht aus. Häufig bieten Fachhandwerksbetriebe für ihre Inspektionen einen vorher vereinbarten Rhythmus an. Fachhandwerker, die Solaranlagenchecks durchführen, findet man in Solarfachfirmen, Elektro-Innungsbetrieben, oder dem Installationsbetrieb, der die Anlage auf dem Dach errichtet hat. Auch der Batteriespeicher kann bei diesem Check geprüft werden.

    Besonderheiten bei Solarthermieanlagen

    Auch solarthermische Anlagen sollten im Frühling gecheckt werden. Laien können dafür einen einfachen Fühltest machen. Voraussetzung ist ein sonniger Tag. Zuerst berührt man die Leitung, die aus dem Sonnenkollektor herausführt. Sie muss sich wärmer anfühlen als die Leitung, die in den Kollektor hineinführt. Außerdem sollte die Pumpe ein leises surrendes Geräusch erzeugen. Dieser Test sagt aber noch nichts darüber aus, wie gut die Anlage läuft; er zeigt nur, dass sie in Betrieb ist. Ein Blick auf den Wärmemengenzähler lässt Rückschlüsse über die Sonnenertrag zu. Wie bei der Photovoltaikanlage sollte man die aktuellen Erträge mit den Vorjahreszahlen vergleichen. Fachleute prüfen darüber hinaus die Kollektoren, die Umwälzpumpe, den Frostschutz und die Regelung.

    Balkonsolaranlagen: Reinigung meist in Eigenregie möglich

    Mit den ersten sonnigen Tagen lohnt sich auch ein prüfender Blick auf die Balkonsolaranlage. Sie müssen selten gereinigt werden. Befindet sich der Balkon aber beispielsweise an einer stark befahrenen Straße, neben einem ungeteerten Feldweg oder sind viele Balkonpflanzen in der Nähe, können sie schneller verschmutzen. Lagern sich Abgase, Staub, Pollen oder gar Erde sichtbar an den Modulen ab oder bildet sich Moos, empfiehlt sich eine Reinigung.

    Ist das Modul vom Balkon oder von der Terrasse aus gut erreichbar, können Eigentümer selbst aktiv werden. Grober Schmutz lässt sich vorsichtig mit der Hand oder einem weichen Besen entfernen. Anschließend genügt ein haushaltsüblicher Schwamm, idealerweise mit der weichen Seite, oder ein Tuch. Bei flexiblen Modulen mit Kunststoffoberfläche sollte ausschließlich ein weiches Tuch zum Einsatz kommen. Am Ende sollte man das Modul mit einem Geschirrtuch oder einem Microfasertuch vorsichtig trockenreiben.

    Als Reinigungsmittel eignen sich Wasser mit etwas Spülmittel oder handelsüblicher Glasreiniger. Auf aggressive Putzmittel und Metallschwämme sollte unbedingt verzichtet werden. Sie können die Oberfläche zerkratzen und zu einer dauerhaften Minderung des Stromertrags führen. Auch Hochdruckreiniger sind tabu, sie können die Elektronik beeinträchtigen. Gereinigt wird am besten bei milden Temperaturen. In der prallen Sonne und bei großer Hitze trocknet das Wasser zu schnell, dann entstehen Streifen. Für die Reinigung muss die Anlage nicht zwingend vom Netz getrennt werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann den Stecker dennoch ziehen.

    Im Zuge des Checks empfiehlt sich zudem ein kurzer Blick auf die Technik. Sitzt der Stecker fest in der Steckdose? Sind alle Kabel unbeschädigt und korrekt angeschlossen? Leuchtet der meist auf der Rückseite des Moduls angebrachte Wechselrichter grün, arbeitet die Anlage normal. Rotes oder grün-rotes Leuchten weist auf eine Störung hin. Bei sichtbaren Schäden an Kabeln oder Steckern sollten Fachleute hinzugezogen werden.

    Aktuelle Sonnenstunden mit denen aus den Vorjahren vergleichen

    Unter wettercockpit.zukunftaltbau.de lassen sich mit wenigen Klicks die Wetterdaten der nächstgelegenen Wetterstation darstellen. Damit können die aktuellen Sonnenstunden mit denen der vergangenen Jahre verglichen werden, um den aktuellen Solarertrag ins Verhältnis zu setzen. Ein Blick bis zu 20 Jahre zurück ist möglich.

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  • Einbruchschutz rechtssicher umsetzen: Tipps für Mieter und Eigentümer

    Der Schutz des eigenen Zuhauses vor Einbruch und Diebstahl ist für Eigentümer und Mieter von oft existentieller Bedeutung. Um wirksamen Schutz zu gewährleisten, braucht es nicht nur entsprechende technische Vorrichtungen, sondern auch Rechtssicherheit. Im Zuge der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und nach Anpassungen im Mietrecht sind die rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen praxisnäher – und durch die aktuelle Rechtsprechung weiter konkretisiert. Um was es dabei konkret geht, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland IVD.

    WEG- und Mietrecht: Einbruchschutz ist privilegiert

    Wohnungseigentümergemeinschaften

    Bauliche Veränderungen können per Mehrheitsbeschluss beschlossen oder einzelnen Eigentümern gestattet werden. Für so genannte privilegierte Maßnahmen wie Einbruchschutz besteht ein Individualanspruch; die Kosten trägt grundsätzlich der verlangende Eigentümer. Der Bundesgerichtshof stellte am 9. Februar 2024 klar: Privilegierte bauliche Veränderungen sind regelmäßig angemessen und nur bei atypischen, erheblichen Nachteilen abzulehnen.

    Mietwohnungen

    Mieter können vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen zum Einbruchschutz verlangen, sofern diese zumutbar sind. Eine automatische Kostenübernahme durch den Vermieter ist damit jedoch nicht verbunden.

    Aktuelle Lage: Hohe Fallzahlen, steigende Schäden

    Laut aktueller Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden 2024 bundesweit 78.436 Wohnungseinbrüche (inklusive Versuche) registriert (2023: 77.819). Hinzu kamen 107.861 Diebstähle aus Keller-, Dachbodenräumen und Waschküchen. Rund jede zweite Tat blieb im Versuch stecken. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziffert die Versicherungsleistungen 2024 auf rund 350 Millionen Euro, bei durchschnittlich etwa 3.800 Euro Schaden pro Einbruch.

    Engel-Lindner betont: „Sowohl Mieter als auch Eigentümer profitieren von geeigneten Gegenmaßnahmen: Mieter und selbstnutzende Eigentümer gewinnen Sicherheit, vermietende Eigentümer schützen ihre Bewohner und steigern zugleich den Wert ihrer Immobilie.“

    IVD-Service: Sieben Tipps für wirksamen Schutz

    1. Videoüberwachung rechtssicher gestalten

    Sobald Hausflur, Nachbarbereiche oder öffentlicher Raum erfasst werden, ist Videoüberwachung rechtlich konfliktträchtig.

    • – WEG/Mehrfamilienhaus – Video im Klingeltableau: Der Bundesgerichtshof hält eine Lösung für zulässig, wenn die Kamera nur bei Klingelbetätigung aktiviert wird, die Übertragung ausschließlich an die betreffende Wohnung erfolgt, nach kurzer Zeit (beispielsweise maximal eine Minute) endet und keine Daueraufzeichnung möglich ist.
    • – Digitaler Türspion im Hausflur: Gemäß Rechtsprechung entstehen hier regelmäßig Unterlassungs- beziehungsweise Beseitigungsansprüche. Bereits der entstehende Überwachungsdruck durch – scheinbare – Erfassung von Gemeinschaftsflächen ist unzulässig. Das Amtsgericht Hannover erklärte Ende 2025 einen Genehmigungsbeschluss für digitale Türspione unter anderem wegen fehlender Kontroll- und Durchsetzbarkeit technischer Auflagen für ungültig.
    1. Beleuchtung nutzen

    Außenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern an Zugängen, Wegen, Einfahrten und Hintereingängen installieren.

    1. Verdächtige Markierungen prüfen

    Unbekannte Zeichen fotografieren, entfernen und das Umfeld beobachten; bei konkretem Verdacht Polizei informieren.

    1. Fenster und Türen sichern

    Keine gekippten Fenster. Mechanische Nachrüstung (z. B. Zusatzschlösser, Pilzkopfverriegelungen, Querriegel) erhöht den Widerstand deutlich.

    1. Rollläden sinnvoll einsetzen

    Nachts schließen, tagsüber nicht dauerhaft geschlossen halten. Bei Abwesenheit helfen Zeitschaltuhren oder Nachbarschaftshilfe.

    1. Sensorik und Alarmtechnik

    Kontakte, Sensoren und Alarmanlagen einsetzen; Zuständigkeiten klären und Systeme sicher konfigurieren (Updates, starke Passwörter, getrenntes IoT-WLAN, datensparsame Einstellungen).

    1. Schwachstellen sichern

    Kellertüren, Nebeneingänge und leicht zugängliche Bereiche besonders schützen – gerade angesichts der hohen Nebenraumdiebstähle und attraktiver Gegenstände wie E-Bikes. Keine „Aufstiegshilfen“ wie Leitern oder Möbel im Außenbereich stehen lassen.

    „Wer Einbruchschutz jetzt rechtssicher plant und konsequent umsetzt – in der Wohnungseigentümergemeinschaft per Beschluss oder im Mietverhältnis mit Zustimmung – senkt das Risiko deutlich und schützt zugleich Bewohner wie Immobilienwert“, so Engel-Lindner abschließend.

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  • Neue Immobilie: Einzigartig: Dachgeschosswohnung mit eindrucksvollem Spitzboden

    Objektbeschreibung: Diese sehr gepflegte Dachgeschosswohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1983 und überzeugt durch ihre großzügige Raumaufteilung sowie ein helles, freundliches Wohnambiente. Auf ca. 98 m² Wohnfläche verteilen sich drei gut geschnittene Zimmer. Der Wohn- und Essbereich mit Zugang zum Südbalkon bildet das Herzstück der Wohnung und wird durch große Fensterflächen lichtdurchflutet. Die separate Küche ist mit einer Einbauküche und allen Elektrogeräten ausgestattet. Neben dem Schlafzimmer mit einem hochwertigen Einbauschrank steht ein weiteres Zimmer zur Verfügung, das… Jetzt Exposé ansehen
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