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Heizungstausch: neue Förderrunde ist gestartet
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Mai 30, 2024

Heizungstausch: neue Förderrunde ist gestartet

Bereits am 28. Mai begann eine neue Förderrunde für den Austausch alter Öl- und Gaskessel gegen klimafreundliche Alternativen. Weitere Gruppen sind nun antragsberechtigt. Nun können auch selbstnutzende Eigentümer in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften ihren Antrag stellen.

Bis zu 70 Prozent Förderung möglich

Je nach Voraussetzungen sind bis zu 70 Prozent Förderung möglich, wenn die alte Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt wird. Doch wie kommt diese Förderhöhe zustande?

  • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Diese gibt es für jeden – egal, ob Wohn- oder Geschäftsgebäude.
  • Den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent gibt es, wenn eine Wärmepumpe installiert wird, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt oder ein natürliches Kältemittel einsetzt.
  • Den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent erhält, wer die alte Heizung bis Ende 2028 austauscht. Ab 2029 sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte, bis er im Jahre 2037 ganz entfällt.
  • Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, erhalten einen Einkommens-Bonus von zusätzlich 30 Prozent.

Hinzu kommen kleinere Bonus-Zahlungen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden sowie zinsgünstige KfW-Förderkreditmöglichkeiten.

Förderungs-Zeitplan und mehr

Der Zeitplan für die Antragsstellung ist gestaffelt. Bereits seit dem 27.2.2024 können Privatpersonen für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus Anträge stellen. Am 28.5.2024 sind Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum antragsberechtigt. Ab August sollen dann auch Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Wohnungseigentümer für Maßnahmen am Sondereigentum ihre Anträge stellen dürfen. Laut Wirtschaftsministerium sind bislang rund 27.000 Anträge eingegangen. Eine Sprecherin des Ministeriums geht davon aus, dass die Mittel auskömmlich sind. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

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  • BEG-Reform 2026: Scharfe Kritik an gekürzten Sanierungsförderungen

    Der gemeinnützige Verband Wohneigentum übt scharfe Kritik an den zum 21. Juli 2026 in Kraft tretenden Kürzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zwar enthalte die Reform einzelne begrüßenswerte Verbesserungen, insgesamt schwächen die Kürzungen aber die Investitionsbereitschaft von Menschen mit Haus oder Eigentumswohnung. Und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem Deutschland seine Klimaziele im Gebäudesektor weiterhin deutlich verfehlt. ‌

    Weitreichende Änderungen über Nacht

    Besonders scharf kritisiert der Verband Wohneigentum das Verfahren: Zwischen der Ankündigung der neuen Förderbedingungen und dem vorläufigen Antragsstopp lag faktisch nur ein Tag. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer konnten die bisherigen Konditionen trotz bereits laufender Sanierungsplanungen nicht mehr nutzen, da das KfW-Antragsportal tagelang überlastet war.

    „Ein Tag Vorlauf für Auswirkungen von über zehntausende Euro, das ist kein Förderverfahren, das ist Verhöhnung der Verbraucher, die der staatlichen Unterstützung vertraut haben“, erklärt Peter Wegner, Präsident Verband Wohneigentum. „Wer Investitionen in dieser Größenordnung tätigen soll, braucht verlässliche Rahmenbedingungen und keine Förderbedingungen, die sich faktisch über Nacht weitreichend ändern.“

    Diese Förderungen fallen weg

    Konkret kritisiert Wegner, dass der förderfähige Höchstbetrag für den Heizungstausch der BEG aktuell reduziert und fortan schrittweise abgesenkt wird, während der „Klimageschwindigkeitsbonus“ bis 2028 vollständig abgeschmolzen wird. Zusätzlich entfallen der bisherige „Effizienzbonus“ sowie der „Emissionsminderungszuschlag“ ersatzlos. Auch der Wegfall des „iSFP-Bonus“ für kleinere Einzelmaßnahmen unterhalb der neuen Investitionsschwelle trifft nach Einschätzung des Verbands Wohneigentum gerade jene Eigentümer, die sich nur eine schrittweise Sanierung leisten können.

    Positiv bewertet Verband-Wohneigentum-Präsident Wegner dagegen den neu eingeführten Familienzuschlag, der Familien mit minderjährigen Kindern gezielt entlastet. Auch die zusätzliche Förderung für besonders sanierungsbedürftige Gebäude („Worst Performing Buildings“) ist sinnvoll. Hier fordert der Verband Wohneigentum, die geplanten Schwellen der Förderung deutlich abzusenken, damit ein relevanter Teil des Altbaubestands tatsächlich profitiert.

    Private Eigentümer profitieren seltener als große Unternehmen

    Auch die stärkere Berücksichtigung der sogenannten grauen Energie (nämlich der Energie und der CO2-Emissionen, die bei Herstellung, Transport und Entsorgung von Baustoffen entstehen) über die neue Nachhaltigkeitsklasse sowie die ausgebaute Förderung serieller Sanierungen begrüßt der Verband Wohneigentum ausdrücklich. Zugleich mahnt er an, dass private Eigentümer und Eigentümerinnen von diesen Förderansätzen bislang deutlich seltener profitieren als große Wohnungsunternehmen.

    Anreize schaffen, statt sie abzubauen

    Der Verband Wohneigentum fordert die Bundesregierung auf, die Menschen bei der Generationenaufgabe „Energiewende im Eigentum“ nicht allein zu lassen und Förderprogramme erst dann zurückzufahren, wenn die Klimaziele tatsächlich erreicht sind. Ständige Änderungen der Förderlandschaft verunsichern Eigentümerinnen und Eigentümer und erschweren private Investitionen. Wo Anpassungen der Förderbedingungen erforderlich sind, braucht es angemessene Übergangsfristen und einen wirksamen Vertrauensschutz für Menschen, die sich bereits in einer konkreten Sanierungsplanung befinden. „Förderpolitik muss Verlässlichkeit schaffen, Investitionen ermöglichen und Anreize setzen statt sie abzubauen“, resümiert Peter Wegner.

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