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Bis zu 40 Prozent des Gehalts: Wohnkosten für Singles
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Mai 16, 2024

Bis zu 40 Prozent des Gehalts: Wohnkosten für Singles

Eine Analyse des Immobilien-Onlinemarktplatzes immowelt zur Wohnkostenbelastung von Singles bei Neuvermietung in den 106 kreisfreien Städten zeigt, dass Einpersonenhaushalte in 45 von 106 Städten mehr als 30 Prozent des mittleren Nettoeinkommens für die Warmmiete ausgeben müssen. In München ist die Belastung mit 40 Prozent am höchsten.

Die teuersten Städte für Singles

Die immowelt-Analyse zur Wohnkostenbelastung von Einpersonenhaushalten in 106 kreisfreien Städte zeigt, dass Singles bis zu 40 Prozent ihres Nettoeinkommens fürs Wohnen ausgeben müssen. Für die Analyse wurde in den Städten jeweils die aktuelle Angebotsmiete einer 50-Quadratmeter-Wohnung zzgl. Nebenkosten in Relation zum Mediannettoeinkommen eines Vollzeitbeschäftigten gesetzt. Am teuersten ist das Wohnen in München: Hier liegt das Mediannettoeinkommen bei 2.774 Euro und die Warmmiete einer 50-Quadratmeter-Wohnung bei 1.102 Euro – die Miete macht demnach 40 Prozent des Einkommens aus. Den 2. Platz teilen sich Berlin und Hamburg mit einer Wohnkostenquote von jeweils 36 Prozent.

Vor allem in der deutschen Hauptstadt sticht die Diskrepanz zwischen Einkommen und Wohnkosten ins Auge: Mit einem Medianettoeinkommen von 2.310 Euro belegt Berlin im Gehaltsvergleich der 106 Städte nur Platz 39. Bei der mittleren Warmmiete für eine Singlewohnung (837 Euro) liegt die Hauptstadt hingegen auf Rang 5.

Hier wohnen Singles günstiger

Lediglich in 10 der 106 kreisfreien Städte geben Singles bei neuen Mietverhältnissen maximal 25 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Warmmiete aus. Am geringsten ist die Belastung in Wolfsburg. Hier trifft aufgrund guter Gehälter in der Automobil- und Zuliefererbranche ein hohes Mediannettoeinkommen (2.912 Euro) auf vergleichsweise niedrige Wohnkosten (597 Euro). Die Warmmiete einer 50-Quadratmeter-Wohnung beansprucht in der Autostadt somit lediglich 21 Prozent des Einkommens. Dahinter folgen Chemnitz, Ludwigshafen und Pirmasens, wo Alleinlebende jeweils 24 Prozent des Mediannettoeinkommens für die Mietwohnung ausgeben müssen. Vergleichsweise günstig wohnt es sich zudem in den Ruhrgebietsstädten Gelsenkirchen, Hagen und Herne mit einer Belastung von 25 Prozent. Ebenso so hoch fällt der Wohnkostenanteil in Schweinfurt, Wilhelmshaven und Zweibrücken aus.

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    WEG- und Mietrecht: Einbruchschutz ist privilegiert

    Wohnungseigentümergemeinschaften

    Bauliche Veränderungen können per Mehrheitsbeschluss beschlossen oder einzelnen Eigentümern gestattet werden. Für so genannte privilegierte Maßnahmen wie Einbruchschutz besteht ein Individualanspruch; die Kosten trägt grundsätzlich der verlangende Eigentümer. Der Bundesgerichtshof stellte am 9. Februar 2024 klar: Privilegierte bauliche Veränderungen sind regelmäßig angemessen und nur bei atypischen, erheblichen Nachteilen abzulehnen.

    Mietwohnungen

    Mieter können vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen zum Einbruchschutz verlangen, sofern diese zumutbar sind. Eine automatische Kostenübernahme durch den Vermieter ist damit jedoch nicht verbunden.

    Aktuelle Lage: Hohe Fallzahlen, steigende Schäden

    Laut aktueller Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden 2024 bundesweit 78.436 Wohnungseinbrüche (inklusive Versuche) registriert (2023: 77.819). Hinzu kamen 107.861 Diebstähle aus Keller-, Dachbodenräumen und Waschküchen. Rund jede zweite Tat blieb im Versuch stecken. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziffert die Versicherungsleistungen 2024 auf rund 350 Millionen Euro, bei durchschnittlich etwa 3.800 Euro Schaden pro Einbruch.

    Engel-Lindner betont: „Sowohl Mieter als auch Eigentümer profitieren von geeigneten Gegenmaßnahmen: Mieter und selbstnutzende Eigentümer gewinnen Sicherheit, vermietende Eigentümer schützen ihre Bewohner und steigern zugleich den Wert ihrer Immobilie.“

    IVD-Service: Sieben Tipps für wirksamen Schutz

    1. Videoüberwachung rechtssicher gestalten

    Sobald Hausflur, Nachbarbereiche oder öffentlicher Raum erfasst werden, ist Videoüberwachung rechtlich konfliktträchtig.

    • – WEG/Mehrfamilienhaus – Video im Klingeltableau: Der Bundesgerichtshof hält eine Lösung für zulässig, wenn die Kamera nur bei Klingelbetätigung aktiviert wird, die Übertragung ausschließlich an die betreffende Wohnung erfolgt, nach kurzer Zeit (beispielsweise maximal eine Minute) endet und keine Daueraufzeichnung möglich ist.
    • – Digitaler Türspion im Hausflur: Gemäß Rechtsprechung entstehen hier regelmäßig Unterlassungs- beziehungsweise Beseitigungsansprüche. Bereits der entstehende Überwachungsdruck durch – scheinbare – Erfassung von Gemeinschaftsflächen ist unzulässig. Das Amtsgericht Hannover erklärte Ende 2025 einen Genehmigungsbeschluss für digitale Türspione unter anderem wegen fehlender Kontroll- und Durchsetzbarkeit technischer Auflagen für ungültig.
    1. Beleuchtung nutzen

    Außenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern an Zugängen, Wegen, Einfahrten und Hintereingängen installieren.

    1. Verdächtige Markierungen prüfen

    Unbekannte Zeichen fotografieren, entfernen und das Umfeld beobachten; bei konkretem Verdacht Polizei informieren.

    1. Fenster und Türen sichern

    Keine gekippten Fenster. Mechanische Nachrüstung (z. B. Zusatzschlösser, Pilzkopfverriegelungen, Querriegel) erhöht den Widerstand deutlich.

    1. Rollläden sinnvoll einsetzen

    Nachts schließen, tagsüber nicht dauerhaft geschlossen halten. Bei Abwesenheit helfen Zeitschaltuhren oder Nachbarschaftshilfe.

    1. Sensorik und Alarmtechnik

    Kontakte, Sensoren und Alarmanlagen einsetzen; Zuständigkeiten klären und Systeme sicher konfigurieren (Updates, starke Passwörter, getrenntes IoT-WLAN, datensparsame Einstellungen).

    1. Schwachstellen sichern

    Kellertüren, Nebeneingänge und leicht zugängliche Bereiche besonders schützen – gerade angesichts der hohen Nebenraumdiebstähle und attraktiver Gegenstände wie E-Bikes. Keine „Aufstiegshilfen“ wie Leitern oder Möbel im Außenbereich stehen lassen.

    „Wer Einbruchschutz jetzt rechtssicher plant und konsequent umsetzt – in der Wohnungseigentümergemeinschaft per Beschluss oder im Mietverhältnis mit Zustimmung – senkt das Risiko deutlich und schützt zugleich Bewohner wie Immobilienwert“, so Engel-Lindner abschließend.

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  • Wärmewende im Bestand: Eigentümer fordern Planungssicherheit statt fossiler Kompromisse

    Mehr als 80 Prozent der sanierungsinteressierten Hauseigentümer beabsichtigen, ihre fossilen Heizsysteme durch nachhaltige Alternativen zu ersetzen. Dabei befürwortet eine deutliche Mehrheit von drei Vierteln den Beibehalt der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, während die geplante „Bio-Treppe“ für Gas- und Ölheizungen auf starke Ablehnung stößt.

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    Eine große Mehrheit der sanierungsinteressierten Hauseigentümer spricht sich klar für den Ersatz alter Öl- und Gasheizungen durch klimafreundliche Systeme aus. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online unter ihren Newsletter-Abonnenten. Gleichzeitig stößt die Abschaffung der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel im aktuellen Eckpunktepapier für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auf breite Ablehnung; auch die geplante „Bio-Treppe“ findet in der Zielgruppe wenig Zustimmung.

    Nachdem die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht wurden, hat co2online ihre Newsletter-Abonnenten zu den wichtigsten geplanten Änderungen befragt. Mehr als 4.800 Verbraucher haben teilgenommen.

    Jeder Dritte für gesetzliche Vorgaben beim Heizungstausch

    Die Ergebnisse zeigen ein klares Bild: Eine große Mehrheit der Befragten will den Abschied von fossilen Heizungen. Über 80 Prozent sind der Meinung, dass veraltete Gas- und Ölheizungen in Wohngebäuden durch klimafreundlichere Heizsysteme ersetzt werden sollten. Fast jeder Dritte spricht sich dafür aus, diesen Wechsel auch gesetzlich vorzugeben.

    Hauseigentümer warnen vor Kostenfalle Gasheizung

    Kritisch sehen viele Befragte die geplante Abschaffung der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel im Gebäudeenergiegesetz. 56 Prozent bewerten diesen Schritt negativ. In den offenen Antworten wird immer wieder die Sorge geäußert, dass notwendige Entscheidungen weiter aufgeschoben werden. „Das Problem wird auf übermorgen verschoben, statt gelöst“, schreibt ein Teilnehmer. Ein anderer warnt: „Öl- und Gasheizungen werden mittelfristig zur Kostenfalle.“

    Starke Ablehnung gegenüber geplanter „Bio-Treppe“

    Auch die sogenannte Bio-Treppe, nach der neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen müssen, stößt bei knapp der Hälfte der Befragten auf Ablehnung. Jeder Fünfte ist zudem der Meinung, dass grundsätzlich keine neuen Gas- und Ölheizungen mehr installiert werden sollten. Häufig genannter Grund für die Ablehnung ist die begrenzte Verfügbarkeit entsprechender Brennstoffe. „Bio-Brennstoffe stehen nicht in ausreichender Menge zur Verfügung, sind teuer und werden in anderen Bereichen dringender benötigt“, heißt es in einer Antwort.

    Deutliche Unterschiede je nach politischer Präferenz

    Die Auswertung zeigt deutliche Unterschiede je nach politischer Präferenz der Befragten. Beim grundsätzlichen Ziel, veraltete Fossilheizungen durch klimafreundliche Systeme zu ersetzen, sind sich Wähler der Grünen (99 Prozent), der SPD (96 Prozent) und der CDU (82 Prozent) weitgehend einig. Unter AfD-Wählern spricht sich hingegen etwa jeder Zweite gegen einen Austausch aus.

    Unterschiede zeigen sich auch bei den konkreten Regelungen: Wähler der Grünen und der SPD lehnen die Abschaffung der 65-Prozent-Regel besonders deutlich ab (Grüne: 95 Prozent, SPD: 78 Prozent), während bei CDU- und AfD-Wählern die Zustimmung zur Abschaffung überwiegt (CDU: 58 Prozent, AfD: 71 Prozent).

    Bei der sogenannten Bio-Treppe zeigt sich hingegen parteiübergreifend Skepsis: Sowohl unter Grünen-, SPD- als auch AfD-Wählern lehnt eine große Mehrheit die Regelung ab, während CDU-Wähler hier knapp mehrheitlich zustimmen.

    Eigentümer fordern Planungssicherheit für Investitionen

    „Unsere Umfrage zeigt ein klares Signal: Viele engagierte Eigentümerinnen und Eigentümer wollen raus aus Öl und Gas und erwarten von der Politik vor allem verlässliche Regeln“, sagt Nadine Walikewitz, Research-Leiterin bei co2online. „Wer heute eine neue Heizung einbaut, entscheidet für Jahrzehnte. Ohne klare Leitplanken werden viele notwendige Investitionen weiter aufgeschoben.“

    „Beim Klimaschutz im Gebäudebereich kommt Deutschland insgesamt zu langsam voran“, sagt co2online-Geschäftsführerin Tanja Loitz. „Gerade deshalb braucht es jetzt wirksame politische Instrumente. Sollten ordnungspolitische Vorgaben abgeschwächt werden, müssen andere Hebel umso stärker wirken, etwa ein verlässlicher CO2-Preis, attraktive Förderprogramme und unabhängige Beratung für Eigentümerinnen und Eigentümer. Nur so lässt sich die Wärmewende im Gebäudebestand wirklich beschleunigen.“

    Zur Umfrage

    An der Umfrage beteiligten sich mehr als 4.800 Abonnenten des co2online-Newsletters. Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung, spiegeln jedoch gezielt die Sicht sanierungsinteressierter Hauseigentümer wider, also einer Gruppe, die konkrete Investitionsentscheidungen trifft. Um politische Verzerrungen zu vermeiden, wurden die Ergebnisse nach aktueller Wahlabsicht gewichtet.

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