!Font Awesome Free 6.5.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.
!Font Awesome Pro 6.5.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license (Commercial License) Copyright 2024 Fonticons, Inc.
!Font Awesome Pro 6.5.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license (Commercial License) Copyright 2024 Fonticons, Inc.
Mietpreisbremse bis 2029 verlängert
!Font Awesome Free 6.5.1 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.
Juli 17, 2025

Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

Wohnen soll für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben. Das Kabinett hat deshalb die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 auf den Weg gebracht, um den Mietanstieg zu verlangsamen. Das Gesetz hat nun den Bundesrat passiert.

Die sogenannte Mietpreisbremse, die den Mietenanstieg verlangsamt, ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Die in der Bundesregierung erarbeitete Verlängerung der Mietpreisbremse wurde durch den Bundestag beschlossen und hat den Bundesrat passiert. Dies hilft Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung sind und insbesondere diejenigen mit kleinem und mittlerem Einkommen.

Bezahlbares Wohnen sei „eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit“, das sagte Bundeskanzler Merz in seiner Regierungserklärung vom 14. Mai 2025. Dafür müssen Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn geändert werden.

Miethöhe zu Mietbeginn bis Ende 2029 begrenzt

Die Landesregierungen können damit über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.

Damit soll in diesen Gebieten Wohnraum für alle – Familien, Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen oder für junge Menschen – bezahlbar bleiben. Parallel wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, um zu mehr Wohnraum zu kommen.

Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnraum vermieten, sollen dabei nicht unverhältnismäßig belastet werden. Die Mietpreisbremse wird daher nicht auf Wohnungen angewendet, die nach dem 01. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden. Damit soll auch die Motivation zum Neubau von Wohnraum gestärkt werden.

Wohnen darf kein Luxusgut werden

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig (SPD) erklärt dazu: „Wohnen darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist die Verlängerung der Mietpreisbremse der erste Gesetzentwurf, den ich vorlege. Wir haben hier keine Zeit zu verlieren. Denn Ende des Jahres läuft die geltende Mietpreisbremse aus. Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.

Klar ist aber auch: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nur ein erster Schritt. Im Koalitionsvertrag sind weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geplant. Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen. Auch Verträge mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen, den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern. Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können. Ein starker Mieterschutz ist uns in der Bundesregierung ein gemeinsames Anliegen.“

Ähnliche Artikel

  • Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

    Wohnen soll für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben. Das Kabinett hat deshalb die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 auf den Weg gebracht, um den Mietanstieg zu verlangsamen. Das Gesetz hat nun den Bundesrat passiert.

    Die sogenannte Mietpreisbremse, die den Mietenanstieg verlangsamt, ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Die in der Bundesregierung erarbeitete Verlängerung der Mietpreisbremse wurde durch den Bundestag beschlossen und hat den Bundesrat passiert. Dies hilft Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung sind und insbesondere diejenigen mit kleinem und mittlerem Einkommen.

    Bezahlbares Wohnen sei „eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit“, das sagte Bundeskanzler Merz in seiner Regierungserklärung vom 14. Mai 2025. Dafür müssen Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn geändert werden.

    Miethöhe zu Mietbeginn bis Ende 2029 begrenzt

    Die Landesregierungen können damit über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.

    Damit soll in diesen Gebieten Wohnraum für alle – Familien, Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen oder für junge Menschen – bezahlbar bleiben. Parallel wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, um zu mehr Wohnraum zu kommen.

    Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnraum vermieten, sollen dabei nicht unverhältnismäßig belastet werden. Die Mietpreisbremse wird daher nicht auf Wohnungen angewendet, die nach dem 01. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden. Damit soll auch die Motivation zum Neubau von Wohnraum gestärkt werden.

    Wohnen darf kein Luxusgut werden

    Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig (SPD) erklärt dazu: „Wohnen darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist die Verlängerung der Mietpreisbremse der erste Gesetzentwurf, den ich vorlege. Wir haben hier keine Zeit zu verlieren. Denn Ende des Jahres läuft die geltende Mietpreisbremse aus. Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.

    Klar ist aber auch: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nur ein erster Schritt. Im Koalitionsvertrag sind weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geplant. Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen. Auch Verträge mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen, den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern. Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können. Ein starker Mieterschutz ist uns in der Bundesregierung ein gemeinsames Anliegen.“

    Mehr erfahren
    !Font Awesome Free 6.5.1 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.
  • Neue Immobilie: 3-Zimmer-Wohnung mit Loggia, zwei Bädern und guter Anbindung

    Im 1. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses in Erkrath-Hochdahl liegt diese gut geschnittene 3-Zimmer-Wohnung mit klarer Aufteilung und Wohnkomfort. Die zentrale Diele führt in alle wesentlichen Bereiche der Wohnung. Die Küche befindet sich direkt neben dem Eingangsbereich, ist großzügig geschnitten und bietet ausreichend Platz für einen eigenen Essbereich. Da keine Einbauküche vorhanden ist, können Mieter ihre Vorstellungen frei umsetzen. Das angrenzende Wohnzimmer ist hell und gut proportioniert, mit Zugang zur überdachten Loggia, einem geschützten Außenbereich zum Entspannen. Im ruhigen hinteren Bereich… Jetzt Exposé ansehen
    Mehr erfahren
    !Font Awesome Free 6.5.1 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.
  • Moderater Preisanstieg: Wohnimmobilien 0,8 Prozent teurer

    Der deutsche Immobilienmarkt war auch im 2. Quartal 2025 von moderaten Preissteigerungen geprägt, berichtet das Immobilienportal immowelt. Die Angebotspreise von Wohnimmobilien im Bestand legten zwischen April und Juni deutschlandweit um durchschnittlich 0,8 Prozent zu und damit etwas langsamer als im 1. Quartal (+1,2 Prozent). Eigentumswohnungen verteuerten sich um 1,1 Prozent auf 3.193 Euro pro Quadratmeter, Einfamilienhäuser um 0,3 Prozent auf 2.780 Euro. Trotz der jüngsten Anstiege befinden sich die aktuellen Angebotspreise von Wohnimmobilien immer noch um durchschnittlich 6,7 Prozent unter dem Allzeithoch vom Juni 2022. Das geht aus der neuen Ausgabe des immowelt Preiskompass für das 2. Quartal 2025 hervor. Darin wurde analysiert, wie sich die Angebotspreise von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern in Deutschland und den 15 größten deutschen Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern verändert haben.

    „Das derzeitige Marktumfeld bietet trotz leicht steigender Preise weiterhin ein sehr gutes Zeitfenster für Käufer”, sagt immowelt Geschäftsführer Dr. Robert Wagner. „Die Konkurrenz am Markt ist nicht annähernd so hoch wie während der Boomjahre und Verkäufer zeigen sich verhandlungsbereiter. Wer jetzt kauft, hat deutlich mehr Spielraum bei Preisgesprächen als noch vor einigen Jahren.“

    Wohnungspreise legen in 12 der 15 größten Städten zu

    Die Angebotspreise für Eigentumswohnungen verzeichneten in Deutschlands größten Städten überwiegend moderate Anstiege. Am deutlichsten verteuerte sich der Quadratmeter von Bestandswohnungen in Bremen (+4,1 Prozent auf 3.145 Euro) und Dresden (+3,1 Prozent auf 2.744 Euro). Beide Städte bleiben dank ihres vergleichsweise niedrigen Preisniveaus für Käufer attraktiv.

    In den hochpreisigen Metropolen fielen die Preissteigerungen dagegen verhaltener aus. In München verteuerten sich Bestandswohnungen um 1,3 Prozent auf 8.235 Euro pro Quadratmeter, in Berlin um 1,6 Prozent auf 4.856 Euro. Beide Städte verzeichnen damit leicht höhere Wachstumsraten als im Vorquartal. In Hamburg (+1,2 Prozent auf 5.936 Euro) und Frankfurt (+1,8 Prozent auf 5.681 Euro) schwächte sich die Preisdynamik im Vergleich zum 1. Quartal dagegen ab.

    Während die Wohnungspreise vielerorts zulegten, kam es in einigen Städten zu Rückgängen – ein Zeichen dafür, dass sich der Markt noch nicht flächendeckend stabilisiert hat. In Duisburg (-3,9 Prozent), Dortmund (-1,0 Prozent) und Stuttgart (-0,6 Prozent) gaben die Angebotspreise nach.

    Einfamilienhäuser verteuern sich in 7 von 15 Städten

    Die Preisentwicklung bei Einfamilienhäusern verlief im 2. Quartal insgesamt schwächer als bei Eigentumswohnungen: 7 von 15 Städten verzeichneten Steigerungen. Den stärksten Anstieg gab es in Duisburg (+2,7 Prozent auf 2.698 Euro), gefolgt von Bremen (+2,5 Prozent auf 2.760 Euro). In Berlin erhöhten sich die Angebotspreise von Bestandshäusern um 1,7 Prozent auf 4.532 Euro pro Quadratmeter, nachdem sie zu Jahresbeginn noch rückläufig waren. In anderen Städten tendierte der Markt dagegen seitwärts oder zeigte Rückgänge: Frankfurt drehte nach einem Plus im 1. Quartal ins Minus und verlor 2,1 Prozent auf 4.766 Euro. In München blieben die Hauspreise mit einem Minus von 0,1 Prozent auf 9.456 Euro praktisch stabil, nachdem es im 1. Quartal noch zu einem kräftigen Anstieg gekommen war.

    Kreditvergabe steigt trotz schwierigem Zinsumfeld

    Neben den Preisentwicklungen spielt auch das Finanzierungsumfeld eine zentrale Rolle für Immobilienkäufer. Die Bauzinsen verzeichneten in diesem Jahr wieder einen Aufwärtstrend und haben sich zuletzt zwischen 3,5 und 3,6 Prozent eingependelt. Trotz dieser Bedingungen zeigt sich der Markt bislang erstaunlich robust: Die Kreditvergabe zieht seit 2024 wieder an und wächst derzeit mit einer ähnlichen Rate wie im Vorjahr. Sollte dieser Trend anhalten, könnte das Volumen innerhalb der nächsten sechs Monate wieder das Vorkrisenniveau von 2021 erreichen. Viele Interessenten haben sich offenbar auf das neue Finanzierungsumfeld eingestellt oder bringen ausreichend Eigenkapital mit. Hinzu kommt, dass die tatsächlich von Käufern gezahlten Preise oft niedriger sind als die Angebotspreise. In der Folge belebt sich der Immobilienmarkt zunehmend.

    Mehr erfahren
    !Font Awesome Free 6.5.1 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.