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Etagenheizung kaputt? Diese Regeln und Fristen gelten künftig
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Februar 13, 2025

Etagenheizung kaputt? Diese Regeln und Fristen gelten künftig

Welche Regelungen und Pflichten für Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen und Einzelöfen gelten, erklärt nun ein neues Merkblatt. Erstellt hat es Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. Grundsätzlich gilt: Fällt eine Etagenheizung aus, müssen der Gebäudeeigentümer oder die Wohnungseigentümer entscheiden, ob weiterhin dezentral oder künftig zentral geheizt wird. Bleibt es bei dezentralen Heizungen, kann für fünf Jahre übergangsweise eine fossil betriebene Etagenheizung eingebaut werden. Fällt die Entscheidung für eine Zentralheizung, verlängert sich die Frist auf insgesamt 13 Jahre.

GEG bestimmt das Vorgehen

In Deutschland gibt es rund 3,3 Millionen Mehrfamilienhäuser mit im Schnitt sieben Wohneinheiten. Häufig beheizen Gasetagenheizungen und nicht Zentralheizungen die Wohnungen. Fällt eine von mehreren Gasetagenheizungen in einem Mehrfamilienhaus aus, müssen die Immobilieneigentümer oder die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) entscheiden, ob sie weiterhin dezentral heizen oder in Zukunft auf eine Zentralheizung umsteigen möchten.

Bis zum sogenannten GEG-Stichtag dürfen weiterhin fossil betriebene Heizungen eingebaut werden. In diesem Fall ist jedoch vor dem Einbau ein Beratungsgespräch mit Fachleuten Pflicht. In dem Gespräch wird auf die anstehenden Preisrisiken hingewiesen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Anteil an erneuerbaren Energien im Brennstoff ab 2029 schrittweise ansteigt. 2035 muss er 30 Prozent betragen, 2045 schließlich 100 Prozent.

Spätestens Mitte 2028 gelten die 65 Prozent bei einem Heizungstausch dann für alle verbindlich. Der GEG-Stichtag für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist bereits der 30. Juni 2026, für Kommunen mit weniger als 100.000 Bürgerinnen und Bürgern gilt der 30. Juni 2028.

Entscheidung zwischen dezentraler oder zentraler Heizung

Wird eine Etagen- oder Einzelheizung nach diesem Stichtag erneuert, kann sie übergangsweise durch eine fossil betriebene Etagen- oder Einzelheizung oder gleich durch eine Heizung mit dem gesetzlich geforderten 65-Prozent-Anteil an erneuerbaren Energien ersetzt werden. Befindet sich im Haus bereits eine Zentralheizung, kann die Wohnung auch an diese angeschlossen werden, selbst dann, wenn die Zentralheizung noch fossil betrieben wird. Mit dem Heizungstausch beginnt eine Frist von fünf Jahren, in der die Hauseigentümer oder die WEG entscheiden müssen, ob sie zukünftig weiterhin dezentral oder zentral heizen wollen. Verstreicht diese Frist, ist der Umbau auf eine Zentralheizung verpflichtend.

Fällt die Entscheidung für dezentrale Heizungen, müssen alle Heizungen, die nach Ablauf der fünf Jahre kaputt gehen, durch eine Heizung ersetzt werden, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben wird. Fällt die Entscheidung für eine Zentralheizung, haben die Hauseigentümer oder die WEG nach den fünf Jahren weitere acht Jahre, also insgesamt 13 Jahre Zeit, diese einzubauen. Wohnungseigentümer, deren Heizung anschließend erneuert werden muss, sind verpflichtet, anschließend die Zentralheizung zu nutzen.

Das Merkblatt kann auf https://www.zukunftaltbau.de kostenfrei heruntergeladen oder bestellt werden.

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    Das Transaktionsgeschehen hat wieder Fahr aufgenommen. Im zweiten Quartal 2025 wurden in Deutschland Immobilien im Wert von 70 Milliarden Euro umgesetzt – ein Plus von 21 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Das Vertrauen in den Markt und die Bereitschaft, in Immobilien zur Eigennutzung oder Kapitalanlage zu investieren, steht und fällt jedoch mit der marktgerechten Bepreisung: In guter Lage finden Objekte mit realistischen Preisvorstellungen im Schnitt innerhalb von drei bis vier Monaten Käufer. Zu hoch bepreiste Wohnungen und Häuser, die sich in einem deutlich größeren Wettbewerb mit vergleichbaren Angeboten behaupten müssen als noch vor drei Jahren, sind hingegen oft länger als ein halbes Jahr auf dem Markt und können erst nach ein oder zwei Preisreduzierungen erfolgreich vermarktet werden. „Nach dem flächendeckenden Preisrutsch in den vergangenen Jahren sehen wir jetzt stabile bis leicht steigende Entwicklungen – insbesondere bei gut sanierten Objekten in gefragten Lagen“, so Wohltorf.

    Weiterhin rückt die Energieeffizienz immer mehr in den Fokus. Sanierte Wohnungen verteuerten sich zuletzt spürbar, während unsanierte Altbauten oft nur mit deutlichen Preisabschlägen vermittelbar sind. „Der energetische Zustand ist inzwischen ein entscheidender Marktfilter. Käufer achten mehr denn je darauf – nicht zuletzt, weil Banken schlechte Energiebilanzen mit Aufschlägen sanktionieren“, führt der IVD-Präsident aus.

    Für Kapitalanleger hellen sich die Perspektiven ebenfalls auf: Das Zusammenspiel aus stabilen Preisen und steigenden Mieten sorgt dafür, dass Immobilieninvestments wieder wirtschaftlicher werden. Gerade in Städten wie Hamburg, München oder Stuttgart verbessert sich das Verhältnis von Kaufpreis und Mietertrag deutlich.

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    Während die Metropolen ein gemischtes Bild zeigen und die Preise dort überwiegend stagnieren, können Klein- und Mittelstädte ihre Attraktivität weiter steigern. Niedrigere Einstiegspreise, eine hohe Lebensqualität und stabile Preisentwicklungen machen sie zunehmend interessant. Einfamilienhäuser kosten in Mittelstädten im Schnitt rund 365.000 Euro – etwa 40 Prozent weniger als in den Großstädten. In Kleinstädten liegt der Durchschnitt sogar bei rund 280.000 Euro.

    „Das zeigt: Jenseits der Metropolen bleibt Wohnen für breite Schichten der Bevölkerung erschwinglich.“, so Wohltorf.

    Fazit und Ausblick

    Insgesamt bleibt der Wohnungsmarkt von Gegensätzen geprägt: steigende Mieten bei stabilen Preisen, eine wieder erstarkende Nachfrage nach Eigentum bei gleichzeitigem Neubau-Stillstand, eine wachsende Dynamik in Transaktionen bei gebremster Baupolitik.

    „Die Entwicklung der Mieten und Preise spricht eine deutliche Sprache, die die Politik nun in die richtigen Maßnahmen übersetzen muss“, erklärt Wohltorf:

    1. „Wir brauchen ein Förderprogramm für den Eigentumserwerb, um das derzeit wieder bessere Verhältnis von Kapitaldienst zu Miete zu hebeln.
    2. Wir brauchen ein Förderprogramm für die energetische Sanierung der Bestandsobjekte, das – anders als „Jung kauft Alt“ – die Lebensrealitäten der jungen Käufer berücksichtigt.
    3. Wir brauchen den Bau-Turbo auch für Ein- und Zweifamilienhäuser, um in dem Bereich, in dem über das Aufstiegsversprechen der jungen Generation am deutlichsten entschieden wird, mehr Angebot zu schaffen und damit auch die Mietwohnungsmärkte zu entlasten.“

    „Der Weg zu einer echten Wohnwende führt nicht über neue Regulierungen und Verbote, sondern über Deregulierung, die Stärkung privaten Eigentums und die Mobilisierung privaten Kapitals. Der IVD steht bereit, diesen Dialog konstruktiv zu begleiten“, so Wohltorf abschließend.

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