Allgemein

Hydraulischer Abgleich: Was Vermieter beachten müssen

Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen bis zum 30. September 2024 einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Für Vermieter und Eigentümer mit mehr als neun Wohneinheiten endete die Frist bereits im September 2023. Dies legt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (kurz: EnSimiMaV) fest.

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Reine Online-Eigentümerversammlung: Fluch oder Segen?

Seit dem Inkrafttreten der WEG-Reform im Dezember 2020 können die Mitglieder einer Wohneigentumsgemeinschaft es einzelnen Eigentümern per Mehrheitsbeschluss erlauben, online an (Präsenz-)Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Nun berät der Bundestag über eine geplante Änderung, die es erlaubt, Eigentümerversammlungen rein virtuell durchzuführen, wenn eine 3/4-Mehrheit dies beschließt. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) lehnt diese in einer aktuellen Stellungnahme vehement ab.

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